Landtag Brandenburg Drucksache 6/8409 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.03.2018 / Ausgegeben: 21.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3341 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8185 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung Drucksache 6/7939 - Mobilität sozial gerecht gestalten - Armutskonferenz des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung Brandenburg hat sich mit dem Koalitionsvertrag 2014 verpflichtet, für ein gemeinsames Mobilitätstickt mit Berlin zu sorgen. Darin heißt es: „Im Flächenland Brandenburg hat die Sicherung von Mobilität für alle Menschen größte Bedeutung. Die Koalition setzt sich für die Ausweitung des Mobilitätstickets auf Berlin ein. Mobilität muss in allen Teilen der gemeinsamen Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg entsprechend den sich ändernden Bedürfnissen gewährleistet werden.“ Seit 2016 sind mit der Bildung des rot-rot-grünen Berliner Senats neue Voraussetzungen dafür entstanden. 1. Wann wird die Landesregierung mit dem Berliner Senat die konkreten Verhandlungen für ein gemeinsames Mobilitätsticket Berlin Brandenburg aufnehmen? zu Frage 1: Nach einer im Jahr 2015 erfolgten Anfrage (Schreiben vom 16.07.2015) an das Land Berlin mit der Bitte einer gemeinsame Initiative zur Zusammenführung des Mobilitätstickets Brandenburg sowie des Berlin Ticket S hat das Land Brandenburg in dieser Angelegenheit ein weiteres Mal Kontakt mit Berlin aufgenommen: Mit einem Schreiben vom 06.03.2018 wurde Berlin erneut um Unterstützung zur Schaffung eines länderübergreifenden Sozialtickets gebeten. Sollten sich Möglichkeiten für eine Ausweitung des Mobilitätstickets auf Berlin abzeichnen, werden entsprechende Gespräche zur Ausgestaltung eines länderübergreifenden Sozialtarifs zwischen den beiden Ländern aufgenommen. 2. Welche Kriterien für ein gemeinsames Mobilitätsticket sind von Brandenburger Seite dafür vorgesehen? zu Frage 2: Die Landesregierung verfolgt mit dem Mobilitätsticket Brandenburg das Ziel, sozial schwächeren Menschen im Land Brandenburg die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Alltag - als eine Grundvoraussetzung der sozialen Teilhabe sowie der Integration in den Arbeitsmarkt - zu erleichtern. Anspruch auf das Mobilitätsticket haben Empfänger von - Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8409 - 2 - - Leistungen der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter (Sozialgesetzbuch XII) - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften. 3. Welche Planungen gibt es diesbezüglich bei der angekündigten Neujustierung einiger Bestandteile des Tarifsystems im VBB? zu Frage 3: Das derzeitige Mobilitätsticket Brandenburg stellt ein attraktives und sachgerechtes Angebot für den Kreis von Berechtigten dar. Im Rahmen einer fortwährenden Tarifentwicklung zur Verbesserung des Ticketangebots im VBB wird auch die Fortentwicklung des Mobilitätstickets geprüft. 4. Das Berliner Sozialticket hat einen einheitlichen Tarif. Unter welchen Bedingungen könnte dieser Tarif Grundlage für eine Lösung beider Länder sein? zu Frage 4: Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da die Grundfrage, ob ein länderübergreifender Sozialtarif möglich ist, noch offen ist. 5. Auf der Brandenburger Armutskonferenz wurde das Sozialticket als Tages- bzw. Wochenticket gefordert, um den differenzierten Mobilitätsbedürfnissen der Anspruchsberechtigten besser Rechnung zu tragen. Unter welchen Bedingungen kann die Landesregierung dieser Forderung nachkommen? zu Frage 5: Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3242 (Ds 6/8154), Frage 2.1 wird verwiesen.