Landtag Brandenburg Drucksache 6/8428 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.03.2018 / Ausgegeben: 26.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3340 des Abgeordneten Helmut Barthel (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8184 Einführung und Umsetzung der Doppik im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind die Landkreise und Kommunen des Landes Brandenburg zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens verpflichtet. Im Runderlass des MIK vom 4. Januar 2018 wird auf Seite 9 festgestellt: „Entsprechend der im Dezember 2015 bis Januar 2016 im Zusammenwirken mit den Landräten als untere Kommunalaufsichtsbehörde durchgeführten Erhebung des Ministeriums des Innern und für Kommunales sind nach wie vor erhebliche Rückstände bei der Aufstellung der doppischen Eröffnungsbilanzen , insbesondere der Jahresabschlüsse zu verzeichnen.“ Weiter heißt es: Die Gemeinden begründeten dies insbesondere damit, dass es aufgrund fehlender finanzieller Mittel und/oder Langzeiterkrankungen an personellen und fachlichen Kapazitäten mangelt. Darüber hinaus sei der Aufwand für die Bewertung des Vermögens sehr hoch und teilweise auf Grund unterschiedlicher Auffassungen zwischen Rechnungsprüfungsämtern und Kommune strittig. Die im Ergebnis entstandenen Verzögerungen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen haben in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass auch die nachfolgenden Jahresabschlüsse nicht fristgemäß aufgestellt werden konnten. Die Gründe für den Aufstellungsverzug liegen nicht ausschließlich im Finanzbereich. Eine wesentliche Komponente sei hier die politische Vorgabe/Priorisierung zur Erstellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung sowie die Position des Hauptverwaltungsbeamten. Oftmals würde die Erstellung der Haushaltssatzung prioritär behandelt. Häufig würde jedoch verkannt, dass ein Jahresabschluss eine wesentliche Grundlage für die Haushaltsplanung sei. In den Details seien die Gründe für den Aufstellungsverzug sehr vielschichtig. Als Hauptgründe werden fehlendes Fachwissen und eine hohe Mitarbeiterfluktuation angegeben. An das Ministerium des Innern und für Kommunales wurden folgende Wünsche gerichtet: • Verlängerung der gesetzlichen Frist zur Aufstellung des Gesamtabschlusses • Weitere Vereinfachungen (z. B. für die Bewertung der Sonderposten, Rückstellungen) • Bereitstellung von Richtlinien, Checklisten und Leitfäden (u. a. mit Regelungen zu schwierigen Buchungsvorgängen) • Bereitstellung von finanziellen Mitteln für zusätzliches Personal oder Beraterleistung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8428 - 2 - Im Folgenden wird auf bestehende Regelungen verwiesen. Das Rundschreiben endet zu diesem Sachverhalt mit dem Satz: „Ein weiterer Regelungsbedarf für die noch offenen Eröffnungsbilanzen wird daher nicht gesehen.“ Dieser Einschätzung widerspricht der Fragesteller , da die derzeit wirksamen Hilfen und Regelungen offensichtlich nicht wesentlich dazu beigetragen haben, dass es neun Jahre nach der Einführung der Doppik in allen Kommunen bestätigte Eröffnungsbilanzen gibt. Auch die Vielzahl der fehlenden Jahressabschlüsse konterkariert das Ziel der Einführung der Doppik, z. B. den Werteverzehr durch Abschreibungen abzubilden und rechtzeitig Rückstellungen für Instandsetzungen und Ersatzinvestitionen vorzunehmen. 1. Welche Kommunen und Landkreise haben eine geprüfte Eröffnungsbilanz und bei welchen Kommunen und Landkreisen befindet sich die Eröffnungsbilanz in der Prüfung ? (Bitte vollständige Liste der Kommunen und Landkreise mit dem Vermerk des Jahres, für das die Eröffnungsbilanz erstellt wurde bzw. zur Prüfung eingereicht wurde .) 2. Wie ist der Stand der geprüften Jahresabschlüsse in den Kommunen und Landkreisen ? (Bitte vollständige Liste der Kommunen mit Angabe des letzten Jahres für das ein geprüfter Jahresabschluss vorliegt.) zu den Fragen 1 und 2: Die Angaben zu den Fragen 1 und 2 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 3. Was wird durch die Landesregierung konkret unternommen, um die Verwaltungen und Rechnungsprüfungsämter zu unterstützen, um die offensichtlich bestehenden personellen , fachlichen und organisatorischen Hemmnisse abzubauen? zu Frage 3: Die Landesregierung hat auf die personelle Besetzung, auf Fortbildungsmaßnahmen und organisatorische Entscheidungen der Kommunen keinen unmittelbaren Einfluss . Vielmehr obliegt es dem Hauptverwaltungsbeamten als Leiter der Gemeindeverwaltung und im Rahmen des den Kommunen zustehenden Rechts auf kommunale Selbstverwaltung über die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Geschäftsverteilung innerhalb der Kommune eigenverantwortlich selbst zu entscheiden. 4. Was wird durch die Landesregierung konkret unternommen, um die Kommunen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse zu unterstützen? zu Frage 4: Dem Ministerium des Innern und für Kommunales obliegt die Kommunalaufsicht über die kreisfreien Städte und Landkreise. In diesem Rahmen steht die Landesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Landräten als allgemeine untere Landesbehörde kontinuierlich beratend zur Seite. Darüber hinaus ist die Landesregierung bestrebt, die von den Kommunen an die Landesregierung gerichteten Wünsche zur Verlängerung der gesetzlichen Frist zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen sowie zur Korrektur der Eröffnungsbilanzen durch eine Änderung der Kommunalverfassung zu erreichen. Anlage/n: 1. Anlage 1 ! " # $% & ' ! 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Welche Kommunen und Landkreise haben eine geprüfte Eröffnungsbilanz und bei welchen Kommunen und Landkreisen befindet sich die Eröffnungsbilanz in der Prüfung? (Bitte vollständige Liste der Kommunen und Landkreise mit dem Vermerk des Jahres, für da... 2. Wie ist der Stand der geprüften Jahresabschlüsse in den Kommunen und Landkreisen? (Bitte vollständige Liste der Kommunen mit Angabe des letzten Jahres für das ein geprüfter Jahresabschluss vorliegt.) zu den Fragen 1 und 2: Die Angaben zu den Fragen 1 und 2 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 3. Was wird durch die Landesregierung konkret unternommen, um die Verwaltungen und Rechnungsprüfungsämter zu unterstützen, um die offensichtlich bestehenden personellen, fachlichen und organisatorischen Hemmnisse abzubauen? zu Frage 3: Die Landesregierung hat auf die personelle Besetzung, auf Fortbildungsmaßnahmen und organisatorische Entscheidungen der Kommunen keinen unmittelbaren Einfluss. Vielmehr obliegt es dem Hauptverwaltungsbeamten als Leiter der Gemeindeverwaltu... 4. Was wird durch die Landesregierung konkret unternommen, um die Kommunen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse zu unterstützen? zu Frage 4: Dem Ministerium des Innern und für Kommunales obliegt die Kommunalaufsicht über die kreisfreien Städte und Landkreise. In diesem Rahmen steht die Landesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Landräten als allgemeine un... Darüber hinaus ist die Landesregierung bestrebt, die von den Kommunen an die Landesregierung gerichteten Wünsche zur Verlängerung der gesetzlichen Frist zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen sowie zur Korrektur der Eröffnungsbilanzen durch eine Änderu... Anlage/n: