Landtag Brandenburg Drucksache 6/8429 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.03.2018 / Ausgegeben: 26.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3331 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8168 Zukünftige Nutzung des Bahnhofs Doberlug-Kirchhain Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Bahnhof Doberlug-Kirchhain ist ein wichtiger Kreuzungsbahnhof im Süden Brandenburgs und liegt an den Bahnstrecken Berlin-Dresden und Falkenberg/Elster-Cottbus. Im September 2013 hat die Stadt Doberlug-Kirchhain das Bahnhofsgebäude ersteigert, derzeit befindet sich die Erstellung eines Nutzungskonzepts für den Bahnhof in Vorbereitung. Es ist das erklärte Ziel der Stadt, den Bahnhof als überörtlichen Mobilitätsknotenpunkt zu sichern. Der Bahnhof Doberlug-Kirchhain ist aufgrund seiner besonderen Lage auf den Verbindungsachsen zwischen Leipzig und Cottbus sowie Dresden und Berlin für die gesamte Region von zentraler Bedeutung für Touristen und Pendler gleichermaßen. Dies wird auch dadurch deutlich, dass der Bahnhof ab Dezember 2019 von der Deutschen Bahn im Zwei-Stunden-Takt mit Intercity-Zügen angefahren werden wird. Auch der Ministerpräsident, Dr. Dietmar Woidke, hatte zuletzt verstärkte Investitionen in den ländlichen Regionen Brandenburgs angekündigt. Eine Förderung für die Erstellung des Nutzungskonzeptes für den Bahnhof Doberlug-Kirchhain wurde jedoch durch das Land abgelehnt. 1. Weshalb wird die Erstellung des Nutzungskonzeptes nicht durch das Land gefördert? Basierend auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung wurde die Förderung abgelehnt? 2. Inwieweit wurde dabei berücksichtigt, dass das Bahnhofsprojekt Bestandteil einer Gesamtstrategie für Elbe-Elster ist? zu Fragen 1 und 2: Die Prüfung des von der Stadt Doberlug-Kirchhain eingereichten Antrages durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau hat ergeben, dass keine Möglichkeit der Förderung im Rahmen der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER vom 18. Juli 2017“ besteht. Die Stadt hat gegenüber der Bewilligungsbehörde angekündigt, keinen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 25.01.2018 einlegen zu wollen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8429 - 2 - Eine Förderung des Antrages im Rahmen der LEADER-Richtlinie wäre ggf. möglich, wenn der Bezug zu einer Gesamtstrategie des Landkreises Elbe-Elster untersetzt wäre. Darüber hinaus wurden in einem Vor-Ort-Termin aller Beteiligten mit der Bewilligungsbehörde am 6. Februar 2018 auch Fördermöglichkeiten bezüglich der Sanierung des Bahnhofes erörtert. 3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Bahnhof Doberlug-Kirchhain zu? Welche Bedeutung ist erforderlich, um eine Förderung durch das Land zu ermöglichen ? zu Frage 3: Der Bahnhof Doberlug-Kirchhain ist für den Regional- und Fernverkehr ein wichtiger Kreuzungs- und Umsteigebahnhof an der Ausbaustrecke Berlin - Dresden und der Regionalbahnstrecke Falkenberg/Elster - Cottbus. Der Umbau des Bahnhofs ist im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke Berlin - Dresden vorgesehen. Zu den Fördermöglichkeiten für das Bahnhofsgebäude vgl. Antwort zu Frage 5. 4. Welche Daten oder Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Zustand und zum Sanierungsbedarf des Gebäudes vor? zu Frage 4: Das Gebäude befindet sich seit 2013 im Eigentum der Stadt Doberlug- Kirchhain. Nach Kenntnis der Landesregierung besteht im Bereich des Daches Sanierungsbedarf . Weitergehende Informationen liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. 5. Welche Fördermöglichkeiten aus welchen Quellen bestehen nach Einschätzung der Landesregierung für die Sanierung des Bahnhofsgebäudes? zu Frage 5: Sofern die Entwicklung des Bahnhofs in einer von der Stadt noch zu erarbeitenden Stadtumbaustrategie verankert wäre, würde unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips der Städtebauförderung eine Unterstützung im Rahmen des Bund-Länder- Programms Stadtumbau geprüft. Grundsätzlich müsste das Vorhaben den Zielen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dienen und aus der Strategie sowie dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ableitbar sein. 6. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum Planungsstand der Bahn hinsichtlich in Zukunft geplanter Maßnahmen im Bereich Doberlug-Kirchhain vor? zu Frage 6: Der Umbau des Bahnhofs Doberlug-Kirchhain (oben) ist im Rahmen der 2. Ausbaustufe der Ausbaustrecke Berlin - Dresden vorgesehen. Die aktuelle Terminplanung des Betreibers benennt für die 2. Ausbaustufe einen Planungszeitraum bis Anfang 2025 und eine Realisierung bis Mitte 2028. Der Wunsch der Stadt, in der Zukunft nach Möglichkeit eine Verbindung zwischen Verkehrsstation und Empfangsgebäude herzustellen, wird seitens DB AG in der Vorentwurfsplanung zur Verkehrsstation optional berücksichtigt