Landtag Brandenburg Drucksache 6/8432 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.03.2018 / Ausgegeben: 26.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3344 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8190 Rückbau von Windkraftanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Zunehmend werden Windkraftanlagen durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt - das sogenannte „Repowering“. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wie die Fundamente der bestehenden Windkraftanlagen zurückgebaut werden und wie sichergestellt wird, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Immer wieder wird bei Studien über Genehmigungsanträge festgestellt, dass die Entfernung der Fundamente, die bis weit über 1000 m³ ausmachen können, nur die Entfernung von bis 1 bzw. 1,5 m unter Geländeoberkante geplant sind. Die tieferen Bodenschichten Teile bleiben für die nächsten 10 000 Jahre im Boden. Damit wird die im § 35 Baugesetz vorgeschriebene vollständige Entfernung des ganzen Fundamentes nicht durchgeführt. Windkraftanlagenbetreiber werden im Rahmen der Genehmigung verpflichtet, den Rückbau nach Beendigung der Laufzeit zu garantieren. Dafür werden entsprechende Sicherheitsleistungen veranschlagt. In der Regel wird aber festgestellt, dass die Sicherheitsleistungen viel zu niedrig sind, um den vollständigen Rückbau der Fundamente durchzusetzen . Die Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage ist offensichtlich kein vollstreckbarer Titel, so dass in vielen Fällen mit einer unzureichenden Finanzierung gerechnet werden muss und vermutlich mittel- und langfristig gesehen Tausende von gigantischen Betonfundamenten im Boden verbleiben, wenn der Windkrafthype irgendwann mal vorbei sein sollte, ganz gleich ob das in 10, 20 oder 100 Jahren ist. Auch in 100 Jahren sind diese Fundamente aus Stahlbeton mit einer hohen Beton-Güteklasse von z. T. weit über 1000 m³ Beton noch quasi unbeschädigt im Boden. Im Grunde genommen stellt dies eine permanente Gesetzesverletzung dar, sowohl bei der Genehmigung, als auch beim Bau oder beim Rückbau. Da stellt sich schon die Frage, wer dafür verantwortlich ist. Vorbemerkung: Im Land Brandenburg wurde bis heute weder festgestellt, dass Sicherheitsleistungen zu niedrig kalkuliert wurden, noch wurden bisher Sicherheitsleistungen für Ersatzvornahmen in Anspruch genommen, da der Rückbau jeweils freiwillig durch den Betreiber erfolgte. Im Übrigen verweisen wir auf die Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 5 (Landtagsdrucksache 6/1319) und der Kleinen Anfrage Nr. 64 (Landtagsdrucksache 6/334). Es haben sich gegenüber dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Beantwortung keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8432 - 2 - Frage 1: Wie groß sind die Fundamente von Windkraftanlagen im Land Brandenburg in m³ bemessen, bezogen auf die in Brandenburg stehende Typen von Windkraftanlagen? (Den Genehmigungsbehörden sollten dazu aussagekräftige Informationen vorliegen.) zu Frage 1: Fundamente der heutigen sehr hohen Windkraftanlagen in Brandenburg sind üblicherweise Schwergewichtsfundamente aus Stahlbeton. Geometrisch vereinfacht kann man sie als flache Zylinder mit aufgesetztem Kegel betrachten (die Fundamentsohle ist eben; die Oberseite abgeschrägt, damit Sickerwasser sich auf der großen Fundamentfläche nicht staut). Normaler Stahlbeton wiegt etwa 2,5 t pro m³. - Durchmesser 20 m, Zylinderhöhe 0,70 m, Kegelhöhe 2,30 m, Gesamthöhe 3,00 m: Rauminhalt 460,76 m³. Fundamentgewicht 1.159,90 t. - Durchmesser 30 m, andere Abmessungen wie vor: Rauminhalt 1.036,70 m³. Fundamentgewicht 2.591,75 t. Die konkrete Größe des Fundaments richtet sich nach Art und Größe der Anlage sowie den örtlichen Gründungsverhältnissen. Die Größe von Fundamenten wird statistisch nicht erfasst, so dass keine weiteren Angaben hierzu möglich sind. Frage 2: Wie viele Windkraftanlagen wurden seit dem Jahr 2005 errichtet? zu Frage 2: Der Zeitpunkt der Errichtung wird im Länderinformationssystem für Anlagen nicht erfasst, so dass die Beantwortung nur bezüglich des Zeitpunkts der Inbetriebnahme erfolgen kann. Seit dem Jahr 2005 wurden 2243 WKA in Betrieb genommen. Frage 3: Wie viele Windkraftanlagen, die nach 2005 errichtet wurden, wurden wieder rückgebaut? zu Frage 3: Von den seit 2005 in Betrieb genommenen WKA wurden 29 zurückgebaut. Frage 4: Wie viele Fundamente davon wurden vollständig aus dem Boden entfernt? Frage 5: Wie viele Fundamente wurden nur oberflächlich bis 1 oder 1,5 Meter unter Geländeoberkante entfernt und die tieferen Teile des Fundamentes verblieben im Boden? zu Fragen 4 und 5: Laut Auskunft der betroffenen unteren Bauaufsichtsbehörden erfolgte in allen Fällen ein vollständiger Rückbau. Frage 6: Wie beurteilt die Landesregierung den Verbleib von Fundamenten nach dem Rückbau der Anlagen im Boden? zu Frage 6: Nach § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch i. V. m. § 72 Abs. 2 Brandenburgische Bauordnung sind die Anlagen nach dem Ende der Nutzungsdauer vollständig zu beseitigen. Ein Verbleib von Fundamenten im Erdreich ist daher grundsätzlich unzulässig. Frage 7: Was gedenkt die Landesregierung im Hinblick auf die Durchsetzung von Recht und Gesetz bei dem vollständigen Rückbau von Windkraftanlagen zu unternehmen? zu Frage 7: Da keine rechtswidrigen Zustände vorliegen, sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.