Landtag Brandenburg Drucksache 6/8444 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.03.2018 / Ausgegeben: 27.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3258 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7975 Ausgaben für Bildung im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Bildungsfinanzbericht 2017 teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit, dass im Schnitt für jeden Brandenburger rund 1.215,- Euro für die Bildung investiert wurden. Somit gab Brandenburg im vergangenen Jahr pro Einwohner am wenigstens für Bildung aus. Die höchsten Bildungsausgaben mit 1.882,- Euro pro Kopf wurden in Hamburg verzeichnet. Weiter wird ausgeführt, dass Bund, Länder und Kommunen im Schnitt 1.576,- Euro pro Kopf ausgaben. Vorbemerkung der Landesregierung: In der Vorbemerkung der Fragestellerin werden Daten über die durchschnittlichen Ausgaben für die Bildung pro Einwohner/-innen aufgeführt. Diese können nicht als Grundlage für Entscheidungen der Landesregierung über die zu veranschlagenden Bildungsausgaben herangezogen werden. Es wird insbesondere auf das Folgende hingewiesen: 1. Die Angaben betreffen vorläufige Daten für das Jahr 2016. Die für Brandenburg und Hamburg angegebenen Daten enthalten die Ausgaben der Länder und der Gemeinden , die Angabe für den Bundesdurchschnitt beinhaltet auch die Ausgaben des Bundes . Daher sind die drei Daten nicht miteinander vergleichbar, sie spiegeln auch nicht den aktuellen Stand wider. 2. Es handelt sich jeweils um durchschnittliche Ausgaben in Relation zur Bevölkerung des jeweiligen Landes. Sofern auf der Grundlage dieser Daten Entscheidungen getroffen werden sollen, wäre zu berücksichtigen, dass die Angabe in Relation zur Bevölkerung nicht allein durch die Höhe der Bildungsausgaben sondern insbesondere auch durch die altersmäßige Zusammensetzung der Bevölkerung bestimmt wird. Der Anteil der unter 30-jährigen, das heißt der Personengruppe, in der üblicherweise ein Kindergarten , eine Schule oder eine Hochschule besucht oder eine Ausbildung absolviert wird, liegt in Brandenburg bei 25 Prozent, im Bundesschnitt dagegen bei 30 Prozent. 3. Die Angaben betreffen die Ausgaben für Jugend (einschließlich Kindertagesbetreuung ), Schule und Hochschule. Sofern auf der Grundlage dieser Daten Entscheidungen getroffen werden sollen, wäre der Anteil dieser Ausgabenbereiche differenzierter zu betrachten, weil Differenzen auch durch strukturelle Unterschiede zwischen den Bundesländern begründet sind. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8444 - 2 - Frage 1: Die Umsetzung, eines den modernen Anforderungen entsprechenden zukunftsfähigen Bildungsangebotes, ist elementar für die Entwicklung eines Landes. Ist vorgesehen , in den Jahren 2018, 2019, 2020 die Ausgaben für Bildung zumindest dem Bundesdurchschnitt anzupassen, im welchem Umfang soll das geschehen und für welche Maßnahmen ist das in welchem Jahr vorgesehen? zu Frage 1: Die für das Haushaltsjahr 2018 veranschlagten Ausgaben sind dem Haushaltsplan zu entnehmen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird derzeit erarbeitet. Ausgaben werden in der Höhe veranschlagt, in der sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind. Die Landesregierung beabsichtigt, für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 erneut höhere Ausgaben für die Bildung zu veranschlagen, insofern sei auf die Entscheidung der Landesregierung zu den Eckwerten für den Doppelhaushalt 2019/2020 verwiesen. Über den Landeshaushalt entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Frage 2: Regelmäßig wird von der Landesregierung versichert, dass Bildung einen hohen Stellenwert hat. Welche Schwerpunkte sollen ab 2018 vorrangig abgearbeitet werden, um die Mängel in der frühkindlichen Bildung (Erziehermangel, Kosten für die Eltern, Betreuungsschlüssel ), den Lehrermangel und den Unterrichtsausfall, dem Lehrerproblem in den Berufsschulen und Kreisvolkshochschulen wirksam entgegenzuwirken und ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu sichern? (Bitte je Schwerpunkt erläutern) zu Frage 2: Wichtige Schwerpunkte der Landesregierung im Bereich der Bildung stellte die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport am 19.01.2018 im Rahmen einer Pressekonferenz vor, auf deren Inhalt an dieser Stelle verwiesen wird (siehe Pressemitteilung des MBJS vom 19.01.20181). Darüber hinaus finden sich im Folgenden Ausführungen zu den spezifischen, in der Frage angesprochenen Themenbereichen: a) frühkindliche Bildung: Im Bereich der Kindertagesbetreuung verbessert sich der Personalschlüssel für Kinder im Kindergartenalter ab August 2018 von derzeit 1:11,5 auf 1:11. Das ist eine Verbesserung um 257 Vollzeiteinheiten mit einem Finanzvolumen von etwa 20 Mio. Euro. Ab August 2018 ist der Einstieg in die Elternbeitragsbefreiung für Kinder im Jahr vor der Einschulung geplant. Der Landtag hat sich am 7. März 2018 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst. Das Gesamtvolumen dieser Entlastung für Eltern beträgt rund 40 Mio. Euro. b) Lehrermangel: Zum Thema Lehrermangel wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. c) Unterrichtsausfall: Die Vermeidung von Unterrichtsausfall hat an allen Schulen höchste Priorität. Den Maßnahmen zu dessen Vermeidung widmet die Landesregierung schon seit vielen Jahren ihre besondere Aufmerksamkeit. Aber auch Lehrkräfte werden krank und Lehrerinnen schwanger . In den letzten zehn Jahren (jeweils 2. Halbjahr) wurden etwa 88 Prozent bis 92 Prozent des Stundensolls planmäßig unterrichtet; der Vertretungsbedarf betrug regelmäßig etwa acht Prozent bis zwölf Prozent. Da der größte Teil vertreten wurde, lag der tatsächli- 1 https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.547103.de Landtag Brandenburg Drucksache 6/8444 - 3 - che ersatzlose Ausfall zwischen 1,7 Prozent und 2,1 Prozent. Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2016/2017 betrugt der Wert für den ersatzlosen Ausfall 2,1 Prozent - er war damit um 0,1 Prozentpunkte höher als im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2015/2016 und genauso hoch wie im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2014/2015. Um drohenden Unterrichtsausfall angemessen vertreten zu können, hat jede Schule ein eigenes Vertretungskonzept. Das Bildungsministerium unterstützt die Schulen dafür mit zusätzlichen Instrumenten: dem Vertretungsbudget und der Vertretungsreserve. Zur Absicherung des Unterrichts stehen gut elf Millionen Euro pro Schuljahr zusätzlich zur Verfügung. 5,52 Millionen Euro fließen in ein Vertretungsbudget, mit dem die Schulen - neben ihren sonstigen Instrumenten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall - schnell und gezielt kurz- und mittelfristigen Unterrichtsausfall angehen können. Die Schulen haben sich dafür einen Pool mit infrage kommenden Personen aufbaut, die sie kurzfristig im Vertretungsfall kontaktieren können. Für eine fachlich qualifizierte Vertretung kommen sowohl voll ausgebildete und pensionierte Lehrkräfte infrage als auch Lehramtsstudierende oder Referendarinnen und Referendare. Die Vertretungslehrkräfte werden nach geltenden Tarifverträgen bezahlt. Die Schulen werden bei der Nutzung dieses Instruments von den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg unterstützt. Im Bewerbungsportal Schuldienst besteht die Möglichkeit - neben der Bewerbung um eine Festanstellung - das Interesse für eine Einstellung im Vertretungsunterricht zu bekunden. Die zweite Komponente des Vertretungsbudgets sind zusätzliche 102 Lehrkräfte-Stellen (5,63 Millionen Euro ), die den staatlichen Schulämtern pro Schuljahr zugewiesen werden, um zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen zur Vertretung von dauererkrankten Lehrkräfte einzustellen. Zur Sicherung des Unterrichts wird jede Schule mit einer Vertretungsreserve ausgestattet. Sie beträgt rund drei Prozent der Ausstattung der Schule mit Lehrkräften und richtet sich nach dem laut Rahmenlehrplan zu erteilendem Unterricht. Beispielhaft gerechnet: Erteilen an einer Schule 100 Lehrerinnen und Lehrer den regulären Unterricht, bekommt die Schule zirka 3 weitere Lehrkräfte als Vertretungsreserve. Solange keine Vertretung des regulär zu erteilenden Unterrichts anfällt, wird die Vertretungsreserve für temporäre Angebote der Schulen wie Teilungs-, Förder- und Wahlunterricht genutzt. Droht regulär zu erteilender Unterricht auszufallen, entfallen zuerst diese temporären Angebote der Schule und die Vertretungsreserve wird zur Sicherung des regulären Unterrichts laut Rahmenlehrplan eingesetzt. Im Jahr 2018 sieht die Landesregierung vor2, die Akzeptanz angeordneter Mehrarbeit zur Vermeidung von Unterrichtsausfall dadurch zu erhöhen, dass eine Mehrarbeitsvergütung zeitnah nach drei Monaten (wenn ein Freizeitausgleich tatsächlich nicht möglich war) gezahlt wird und nicht erst nach zwölf Monaten unter Abzug von in diesem Zeitraum gewährtem Zeitausgleich. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Beitrag der Mehrarbeit zur Vermeidung von Unterrichtsausfall dann auch steigen wird. d) Kreisvolkshochschulen: Um einem Mangel an qualifizierten Kursleitenden in der Weiterbildung unter anderem an den Kreisvolkshochschulen vorzubeugen, organisiert das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg für Kursleitende der Weiterbildung regelmäßig Fortbildungsangebote , z. B. zu Methoden der Erwachsenenbildung oder zu verschiedenen Fachthemen (insbesondere Alphabetisierung und Integration). Auch die Landesorganisationen der Weiterbildung werden für Fortbildungsangebote für Kursleitende der Weiterbildung gefördert . Hier steht in 2017 und 2018 auch das Thema Digitalisierung im Fokus. 2 Gesetzentwurf der Landesregierung vom 28.12.2017, Drucksache 6/7877 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8444 - 4 - Frage 3: Stehen in den folgenden Jahren ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung, um den Bedarf in allen Fächern abzudecken? Wenn nein, wie will die Landesregierung gegensteuern und in welchen Fächern gibt es bisher die häufigsten Probleme? zu Frage 3: In den letzten Jahren konnten die Stellen besetzt werden, wobei diese Lehrkräfte nicht nur Absolventinnen und Absolventen der Universität Potsdam und anderer bundesweiter lehrerbildenden Universitäten umfassen, sondern zunehmend auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Um die über mehrere Jahre prognostizierte Bedarfslücke möglichst mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu schließen, werden durch das MBJS mit dem MWFK und der Universität Potsdam Gespräche geführt, um zukünftig mehr Lehramtsstudierende auszubilden. Mit dem auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes3 werden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen , um mit Blick auf den Lehrkräftebedarf neue Optionen zur Deckung dessen zu eröffnen. Grundlegend hierbei ist die Erschließung neuer Zielgruppen; die Eckpunkte sind Flexibilisierung der Dauer des Vorbereitungsdienstes, Flexibilisierungen im Zusammenhang mit dem Ablegen der Staatsprüfung, Möglichkeiten neuer Studienangebote, Erweiterung des Zugangs zum Berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und zum besonderen Zugang zum Vorbereitungsdienst. Parallel hat der Landtag mit dem Beschluss „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger als Lehrerinnen und Lehrer dauerhaft halten und qualifizieren“ vom 03.03.2017 (Drucksache 6/6076 Neudruck) die Landesregierung beauftragt, ein entsprechendes Konzept vorzulegen . In diesem sind Maßnahmen geplant, wie beispielsweise die Schaffung hinreichender Rahmenbedingungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, vor allem die Festlegung von Mindeststandards für diese Zielgruppe, qualitativ und quantitativ hinreichende Qualifizierungsmaßnahmen von Anfang an als auch die Sicherung der Rahmenbedingungen im gesamten System, insbesondere an den Schulen selbst. Die Fächer mit dem höchsten Lehrkräftebedarf sind in nahezu allen Schulformen, vor allem aber in der Primarstufe die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sport sowie Lehrkräfte mit sonderpädagogischen Schwerpunkten. Um diesen Bedarf zusätzlich decken zu können, sind bedarfsorientierte, berufsbegleitende Qualifizierungsangebote am Institut zur Weiterqualifizierung im Bildungsbereich an der Universität Potsdam (WiB e.V.) etabliert worden. Frage 4: In welcher Form wurde die Evaluierung fortgeschrieben, um daraus Schlüsse für die nächsten Jahre zu ziehen und wo sind die Berichte einsehbar? zu Frage 4: Da unklar ist, auf welches Evaluationsvorhaben sich die Frage bezieht, kann sie seitens der Landesregierung nicht beantwortet werden. Frage 5: Der vorgegebene Betreuungsschlüssel in den Kitas ist bisher auf eine tägliche Betreuungszeit von 6 Stunden ausgerichtet und wird auch strikt für den Rahmen des Konnexitätsgrundsatzes als Berechnungsbasis herangezogen. Aus Sicht der Kitas wird diese Berechnungsgrundlage als realitätsfremd eingestuft. Wie viele Kitas gibt es in Brandenburg , die eine Betreuung von bis zu 6 Stunden anbieten? 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes, Drucksache 6/7976, Neudruck vom 19.01.2018 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8444 - 5 - zu Frage 5: Die Personalbemessung gemäß § 10 Kindertagesstättengesetz (KitaG), die sich am Rechtsanspruch des Kindes gemäß § 1 KitaG orientiert, wird analog zum Mindestrechtsanspruch von sechs Stunden und für mehr als sechs Stunden gewährleistet. Alle Kindertagesstätten im Land Brandenburg sind verpflichtet, eine Betreuung im Sinne der Rechtsanspruchserfüllung von bis zu sechs Stunden (Krippe/Kindergarten) und gemäß § 9 KitaG entsprechende Öffnungszeiten anbieten. Die tatsächliche Inanspruchnahme und damit die tägliche Betreuungszeit oder Anwesenheit des Kindes kann variieren. Frage 6: Wie hoch ist der Anteil der durchschnittlichen Betreuungszeiten für alle betreuten Kinder, die 8 Stunden, 9 Stunden, 10 Stunden und mehr benötigen, bzw. vertraglich vereinbart haben? zu Frage 6: Die Landesregierung erhebt diese Informationen nicht. Der Bundesjugendstatistik kann jedoch u. a. die Anzahl der Kinder mit vereinbarten Betreuungszeiten von 40 bis unter 45 Stunden pro Woche (durchschnittlich acht bis unter neun Stunden pro Tag) und von 45 und mehr Stunden pro Woche (durchschnittlich neun Stunden und mehr pro Tag) entnommen werden. Informationen über die Zahl der Kinder, für die eine Betreuungszeit von zehn Stunden und mehr vereinbart wurde, liegen nicht vor. Zum Stichtag 01.03.2017 liegt in Brandenburg für alle betroffenen Altersgruppen der Anteil der Kinder mit einer vereinbarten Betreuungszeit von acht bis unter neun Stunden bei 21 Prozent und von neun und mehr Stunden bei 18 Prozent aller betreuten Kinder. Frage 7: Wann soll diese Berechnungslücke zu den längeren Betreuungszeiten, insbesondere zur Finanzierung der Personalkosten geschlossen werden? zu Frage 7: Eine Berechnungslücke für längere Betreuungszeiten besteht nicht. Der Anspruch der Träger von Kindertagesstätten zur Bezuschussung der Personalkosten ist in § 16 Absatz 2 KitaG geregelt und basiert auf dem im § 1 KitaG definierten Rechtsanspruch , welcher zwischen Mindest- und erweitertem Rechtsanspruch differenziert. Frage 8: Welche Investitionen sind für Schulen mit Hilfen des Landes in den einzelnen Landkreisen in den Jahren 2018 - 2020 geplant? (Bitte einzeln auflisten und weitere Bundesmittel kennzeichnen) Frage 9: Welche Hilfsmaßnahmen sind geplant, um für die aufwachsenden Schülerzahlen in vielen Regionen, ausreichende Raumkapazitäten zur Verfügung stellen zu können und welche Gemeinden und Landkreise haben bisher Hilfen beantragt bzw. angemeldet? zu Frage 8 und Frage 9: Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten : Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land und für die äußeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schulträger einer Schule verantwortlich. Der Schulträger verwaltet nach § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) seine Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung. Der Schulträger unterhält und verwaltet demnach die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Er stellt insbesondere die Schulanlagen , Gebäude und Einrichtungen. Es ist somit originäre Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8444 - 6 - Das Land kann gemäß § 115 BbgSchulG den Schulträgern Zuwendungen für Bau- und Ausstattungsinvestitionen gewähren. Das Bildungsministerium begleitet derzeit folgende, aktuelle Förderprogramme im Bereich Schulbau: „Kommunale Infrastrukturprogramm Bildung (KIP-Bildung)“, der „Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)“und ein Förderprogramm im Rahmen des Modellvorhabens „medienfit – Medienbildung und Medienentwicklungsplanung an Grundschulen im Land Brandenburg (2016–2018)“. Darüber hinaus ist im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG Kapitel 2) eine Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Gemeinden vorgesehen. Die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der genannten Programme erfolgt auf Antrag des jeweiligen Schulträgers nach den Vorgaben der jeweiligen Förderrichtlinie. Eine Aussage welche Landes- oder Bundesmittel zur Förderung von Investitionen in den Jahren 2018 bis 2020 konkret in welchen Landkreisen erfolgen werden, kann im Vorhinein nicht dargelegt werden. Erst nach Prüfung eines Förderantrages und ggf. Bewilligung einer Förderung sind hierzu Aussagen möglich. a) Kommunale Infrastrukturprogramm Bildung (KIP-Bildung) Derzeit gibt es im Land Brandenburg die Möglichkeit, eine Förderung im Rahmen der Rahmenrichtlinie des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogrammes 2016 - 2019 (KIP-Richtlinie) vom 15. Dezember 2015 auch im Bildungsbereich (Anlage 1 der KIP-Richtlinie) zu beantragen. Insgesamt werden 80 Millionen Euro im Rahmen dieses Förderprogrammes für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur im Land Brandenburg zur Verfügung gestellt. Die Anlage 1 zur KIP-Richtlinie sieht die Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft für zwei bildungspolitische Schwerpunkte vor: Förderungen für investive Maßnahmen für den gemeinsamen Unterricht (§ 29 Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG): insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit , Aus- und Umbaumaßnahmen, konzeptionell begründete Raumprogramme sowie Ausstattungsinvestitionen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Förderungen für investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenfassung von einer Grund- mit einer Gesamtschule oder einer Oberschule („Schulzentren“): Ausbau-, Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich der Schule b) Stadt-Umland-Wettbewerb Im Zuge der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sollen im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Kooperationen von Städten und ihrem Umland mit einer gemeinsamen Entwicklungsstrategie aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden. Durch gegenseitige (funktionale) Ergänzung sowie die Ausschöpfung der verschiedenen Potenziale und Bündelung von Ressourcen soll ein Beitrag zu den Zielen der Sicherung einer tragfähigen Daseinsvorsorge, der wirtschaftlichen Entwicklung , der Schaffung einer intakten Umwelt sowie dem Ausbau einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Mobilität geleistet werden. Im Zuge des Wettbewerbes wurden insgesamt 16 Strategien ausgewählt, deren Beteiligte sich um eine Förderung aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds bemühen können. Im Bereich der Bildung können im Zuge des Stadt-Umland-Wettbewerbes modellhafte Vorhaben inklusiver Beschulung gefördert werden. Für Maßnahmen im Bildungsbereich stehen insgesamt bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8444 - 7 - c) Medienbildung und Medienentwicklungsplanung an Grundschulen (2016-2018) Das Land Brandenburg gewährt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Unterstützung des Modellvorhabens „medienfit - Medienbildung und Medienentwicklungsplanung an Grundschulen im Land Brandenburg (2016-2018)“ im Rahmen der Implementation des Basiscurriculums Medienbildung (RL Medienbildung an Grundschulen) Zuwendungen in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro. Die Geltungsdauer der Richtlinie läuft vom 1. Dezember 2016 bis 31. Dezember 2019. Die Schulträger der am Modellvorhaben teilnehmenden Schulen können Zuwendungen zur Anschaffung notwendiger IT-Ausstattung beantragen. Ziel der Förderung ist es, die Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes an ausgewählten Referenz - und Netzwerkschulen durch die Verbesserung der technischen Rahmenbedingungen zu unterstützen und so die pädagogische Umsetzung des Basiscurriculums Medienbildung des neuen Rahmenlehrplans zu fördern. d) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Der Schwerpunkt der förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des KInvFG 2 liegt auf der Sanierung, dem Umbau und der Erweiterung von Schulgebäuden, wobei wesentliche Kapazitätserweiterungen in diesem Kontext ausgeschlossen sind. Der Bund stellt für Maßnahmen im Kontext des KInvFG 2 Mittel in Höhe von rund 102 Millionen Euro für Brandenburg zur Verfügung. Eine Förderung kann in diesem Zusammenhang nach den Vorgaben der entsprechenden Förderrichtlinie für Maßnahmen erfolgen, die bis Ende 2022 abgeschlossen sind. Frage 10: In welcher Höhe und für welche Maßnahmen sollen ab 2018 Zuschüsse an Universitäten und Hochschulen bereitgestellt werden, welche Planungen gibt es für die Jahre bis 2020? zu Frage 10: Im Jahr 2018 ist vorgesehen, den Hochschulen Brandenburgs Landesmittel in Höhe von 342.278.600 Euro (ohne Bau) zuzüglich sogenannter Personalverstärkungsmittel , die die im Jahr 2018 durch Tarifanpassungen steigenden Personalkosten ausgleichen , bereitzustellen. Die Landesmittel dienen zur Umsetzung der im Brandenburgischen Hochschulgesetz definierten Aufgaben der brandenburgischen Hochschulen: Die Hochschulen dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste durch Lehre, Forschung, Studium und Weiterbildung (§ 3 Absatz 1 Satz 1 BBgHG). Ein Teil der Landesmittel wird für Projektvorhaben aufgewandt; dazu gehören studienvorbereitende Maßnahmen oder die Etablierung dualer Studienangebote. Für die Jahre 2019 und 2020 ist die Haushaltsaufstellung noch nicht abgeschlossen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage zu konkreten künftigen Finanzierungen möglich. In den vergangenen Jahren hat Brandenburg für seine Hochschulen deutliche Aufwüchse in den Globalbudgets erzielt. Es wird angestrebt, diese Entwicklung fortzuführen . Bis einschließlich 2019 sind weitere Steigerungen der Globalbudgets bereits konkret beschlossen. Zusätzlich erhalten die Hochschulen Mittel, um die durch Tarifanpassungen steigenden Personalkosten auszugleichen. Darüber hinausgehende Entwicklungen der Hochschulbudgets sind Gegenstand einer zwischen dem Land Brandenburg und den Hochschulen zu schließenden, neuen Rahmenvereinbarung für die Jahre 2019 - 2023 und der derzeit für den nächsten Doppelhaushalt 2019/2020 geführten Verhandlungen. Frage 7: Wann soll diese Berechnungslücke zu den längeren Betreuungszeiten, insbesondere zur Finanzierung der Personalkosten geschlossen werden?