Landtag Brandenburg Drucksache 6/8445 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.03.2018 / Ausgegeben: 27.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3355 des Abgeordneten Wolfgang Roick (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8204 Asbestaltlasten im Landkreis OSL Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der Lausitzer Rundschau vom 25. September 2017 wurde folgendes berichtet: Es steckt in Böden, Dächern, Wänden und ist im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch nach Jahrzehnten noch eine Gefahr: Asbest. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entstanden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz allein zwischen den Jahren 1960 und 1979 - in der Hochphase der Asbest-Zeit - rund 4000 Wohngebäude. Die IG Bauen-Agrar- Umwelt (IG BAU) will das Material möglichst rasch aus dem Verkehr ziehen und fordert hierfür mehr staatliche Förderung. 1. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr von Asbestbauten ein? zu Frage 1: Hinsichtlich der Asbestbelastung in Gebäuden muss zwischen fest gebundenen Asbestprodukten und schwach gebundenen Asbestprodukten unterschieden werden. Für fest gebundene Asbestanwendungen - wie z. B. Asbestzement - geht keine Gefahr für Gesundheit durch Freisetzung von Asbestfasern aus, solange die Produkte in Ordnung und gebrauchstauglich sind und sie keinen thermischen oder mechanischen Einwirkungen ausgesetzt sind. Von schwach gebundenen Asbestprodukten in Gebäuden können durch Alterung und äußere Einwirkungen, wie z. B. Luftbewegungen, Erschütterungen, Temperaturänderungen und mechanische Beschädigungen, Asbestfasern in die Raumluft freigesetzt werden. Das Land Brandenburg hat am 14. Oktober 1992 Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie) auf Grundlage der Brandenburgischen Bauordnung als Technische Baubestimmung im Land Brandenburg bauaufsichtlich eingeführt. Die Notwendigkeit, zu sanieren und schwach gebundene asbesthaltige Gebäudeteile zu entfernen, ergibt sich aus der Bewertung des baulichen und technischen Zustands des betreffenden Objektes. Diese Bewertung muss durch zertifizierte Sachkundige für Asbest nach Nr. 2.7 der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) erfolgen. 2. Gibt es eine Übersicht über noch mit Asbest belasteten Wohngebäuden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8445 - 2 - Zu Frage 2: Der Landesregierung liegt keine Übersicht über noch mit Asbest belastete Wohngebäude vor. 3. Gibt es in Brandenburg genügend Deponiepotential für Asbestabfall? zu Frage 3: Im Land Brandenburg stehen 11 Deponien mit ausreichend Deponieraum zur Verfügung, auf denen asbesthaltige Baustoffe, z. B. Asbestzementplatten, abgelagert werden können. Darüber hinaus nehmen 8 dieser Deponien ebenfalls asbesthaltige Dämmmaterialien , z. B. Spritzasbest, an. Asbesthaltige Abfälle werden auf den Deponien unter speziellen Bedingungen und in dafür vorgesehenen Bereichen abgelagert. Die verfügbaren Deponiekapazitäten reichen aus, um die anfallenden asbesthaltigen Abfälle abzulagern und so einer Beseitigung zuzuführen. 4. Gibt es in anderen Bundesländern eine Abwrackprämie für Asbest und ist dies für Brandenburg vorgesehen? zu Frage 4: Bezüglich einer staatlichen „Abwrackprämie“ für Asbest in anderen Bundesländern liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Ein gesondertes Förderprogramm für Asbestsanierungen ist von Seiten der Landesregierung nicht vorgesehen. 1. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr von Asbestbauten ein? zu Frage 1: Hinsichtlich der Asbestbelastung in Gebäuden muss zwischen fest gebundenen Asbestprodukten und schwach gebundenen Asbestprodukten unterschieden werden. Für fest gebundene Asbestanwendungen - wie z. B. Asbestzement - geht keine Gefahr für Gesundheit durch Freisetzung von Asbestfasern aus, solange die Produkte in Ordnung und gebrauchstauglich sind und sie keinen thermischen oder mechanischen Einwirkung... Von schwach gebundenen Asbestprodukten in Gebäuden können durch Alterung und äußere Einwirkungen, wie z. B. Luftbewegungen, Erschütterungen, Temperaturänderungen und mechanische Beschädigungen, Asbestfasern in die Raumluft freigesetzt werden. Das Land... 2. Gibt es eine Übersicht über noch mit Asbest belasteten Wohngebäuden? Zu Frage 2: Der Landesregierung liegt keine Übersicht über noch mit Asbest belastete Wohngebäude vor. 3. Gibt es in Brandenburg genügend Deponiepotential für Asbestabfall? zu Frage 3: Im Land Brandenburg stehen 11 Deponien mit ausreichend Deponieraum zur Verfügung, auf denen asbesthaltige Baustoffe, z. B. Asbestzementplatten, abgelagert werden können. Darüber hinaus nehmen 8 dieser Deponien ebenfalls asbesthaltige Dämmm... 4. Gibt es in anderen Bundesländern eine Abwrackprämie für Asbest und ist dies für Brandenburg vorgesehen? zu Frage 4: Bezüglich einer staatlichen „Abwrackprämie“ für Asbest in anderen Bundesländern liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Ein gesondertes Förderprogramm für Asbestsanierungen ist von Seiten der Landesregierung nicht vorgesehen.