Landtag Brandenburg Drucksache 6/8448 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.03.2018 / Ausgegeben: 27.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3345 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8191 Welche Verbindlichkeit hat der Masterplan 2040 für den Flughafen BER? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg wurde am 18.09.17 und 20.11.17 der „Masterplan BER 2040“ für den Ausbau des zukünftigen BER vorgestellt. Daraus ergeben sich Nachfragen. Es wird der Eindruck erweckt, als wäre der Masterplan 2040 für den Flughafen BER von der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) ein verbindliches Planungspapier oder Dokument, über das nicht weiter diskutiert und schon gar nicht in den Parlamenten in Brandenburg und Berlin entschieden werden muss. Frage 1: Wann hat der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg den Masterplan 2040 für den Flughafen BER beschlossen? zu Frage 1: Der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat dem Masterplan BER 2040 in seiner Sitzung am 17.11.2017 als strategisches Leitbild zur infrastrukturellen Weiterentwicklung des BER seine grundsätzliche Zustimmung erteilt mit der Bitte an die Geschäftsführung, den Plan im Prozess der Umsetzung fortlaufend zu überprüfen und fortzuschreiben. Für die schrittweise und bedarfsgerechte Umsetzung des Masterplans 2040 bedarf die Geschäftsführung maßnahmenbezogen einer Ermächtigung in Form der Bildung von Budgets , die der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen. Frage 2: Wann hat die Gesellschafterversammlung den Masterplan 2040 für den Flughafen BER beschlossen? zu Frage 2: Die Gesellschafterversammlung hat bisher keinen Beschluss über den Masterplan gefasst. Frage 3: Welche Kosten entstehen für den Masterplan 2040 für den Flughafen BER? zu Frage 3: Die Landesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 3327. Frage 4: Wie soll der Masterplan 2040 für den Flughafen BER finanziert werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8448 - 2 - Frage 5: Gibt es eine Finanzierung der Kosten des Masterplans 2040 für den Flughafen BER aus Kreditzusagen von Banken? zu den Fragen 4 und 5: Die Finanzierung des Ausbauprogramms - das die FBB in die Startphase des Masterplans eingegliedert hat - erfolgt aus Mitteln der bestehenden Langfristfinanzierung . Die Finanzierung der weiteren Maßnahmen des Masterplans bis zum Jahr 2025 soll im Rahmen des aktualisierten Businessplans erfolgen. In Bezug auf die Kosten für den Bau eines zweiten Hauptterminals (Terminal 2) sieht der Businessplan die Option einer Sonderfinanzierung als Drittinvestition unter Einbeziehung privaten Kapitals vor. Die FBB ist dabei , ein Finanzierungskonzept auf der Grundlage des aktualisierten Businessplans zu erarbeiten . Kreditzusagen von Banken für die Umsetzung der weiteren Maßnahmen des Masterplans liegen bisher nicht vor. Frage 6: Gibt es eine Finanzierung der Kosten des Masterplans 2040 für den Flughafen BER durch Gesellschafterdarlehen oder Zuschüssen? zu Frage 6: Die bisherigen Kapitalzuführungen der Gesellschafter an die FBB sind für Zwecke der baulichen Fertigstellung und Inbetriebnahme des BER gewährt worden. Frage 7: Gibt es einen Wirtschaftsplan aus der Finanzierung abgeleitet werden kann? zu Frage 7: Der Wirtschaftsplan 2018 beinhaltet Maßnahmen der Startphase des Masterplans . Frage 8: Können nach Landeshaushaltsordnung, bzw. Bundeshaushaltsordnung bei der aktuellen Finanzlage der FBB überhaupt Steuergelder eingesetzt werden? zu Frage 8: Die Landesregierung geht auf Grundlage der von der FBB vorgelegten Planungen davon aus, dass die FBB vor der Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 nicht der Zuführung weiterer Haushaltsmittel bedarf. Im Übrigen setzt der Einsatz von Haushaltsmitteln eine Bewilligung durch den Haushaltsgesetzgeber voraus. Kriterien sind insoweit die Gebote der Wirtschaftlichkeit und der Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Beihilferechts. Frage 9: Hält die Landesregierung einen Flughafen mit 55 Mio. Passieren und dementsprechenden Starts und Landungen für die Bürger im dicht besiedelten Gebiet um den Flughafen BER für gesund und damit verantwortbar? Zu Frage 9: Die bestandskräftige Planfeststellung zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld enthält Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie einen Auflagenvorbehalt zum Erlass weiterer Schallschutzauflagen beziehungsweise der Ergänzung oder Änderung der bestehenden Schallschutzauflagen. Änderungen am Vorhaben des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg bedürfen eines planrechtlichen Verfahrens. In dem Verfahren sind die berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen . Eine Vorwegnahme des Abwägungsergebnisses zu einzelnen Belangen ohne Durchführung eines entsprechenden Planverfahrens ist nicht möglich.