Landtag Brandenburg Drucksache 6/8452 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.03.2018 / Ausgegeben: 27.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3353 der Abgeordneten Elisabeth Alter (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8202 Perspektivische Nutzung der provisorischen Umfahrungsstraße Fürstenwalde Süd Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In Vorbereitung der Bauarbeiten in der Fürstenwalder August-Bebel-Straße wurde zwischen der Bahnhofstraße und der Alten Langewahler Chaussee eine provisorische Straße, als Umfahrung der Baustelle errichtet. Diese Straße wurde für die Dauer der Bauarbeiten von den Fürstenwalderinnen und Fürstenwaldern genutzt und erfreute sich hoher Beliebtheit. Die Bauarbeiten in der August-Bebel-Straße sind seit Mitte Dezember 2017 beendet und die Straße ist wieder für den Durchgangsverkehr geöffnet. Einem Zeitungsartikel der Märkischen Oderzeitung vom 20.02.2018 konnte entnommen werden, dass die Umfahrungsstraße seit dem 19.02.2018 für den Pkw- und Lkw-Verkehr gesperrt ist, aber für den Fußgänger- und Radverkehr vorerst erhalten bleiben soll. Die Stadt Fürstenwalde, die die Straße zur Entlastung des Verkehrsaufkommens gerne weiter auch für den öffentlichen Verkehr nutzen würde, befinde sich laut Zeitungsangaben dazu in Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen. Die Umfahrungsstraße trägt in großem Umfang zur Entlastung der vielbefahrenen August-Bebel-Straße bei, die nicht nur als attraktive Einkaufsstraße, sondern vor allem als Autobahnzubringer zur A 12 und Verbindungsstraße nach Bad Saarow genutzt wird. 1. Kann die für den öffentlichen Verkehr gesperrte, ehemalige Umgehungsstraße auch perspektivisch für den Pkw-Verkehr genutzt werden? 2. Was steht einer solchen Nutzung entgegen? 3. Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden um eine solche Nutzung zu ermöglichen ? 4. Ist die jetzige Nutzung für den Fußgänger- und Radverkehr auf Dauer angedacht und wenn nein, warum nicht? Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, um eine solche Nutzung dauerhaft zu ermöglichen? zu den Fragen 1 bis 4: Die provisorische Umfahrung wurde vom Landesbetrieb Straßenwesen (LS) für die Umsetzung des Bauvorhabens L 35, Ortsdurchfahrt (OD) Fürstenwalde genutzt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8452 - 2 - Das Bauvorhaben OD Fürstenwalde, 2. Bauabschnitt ist soweit fertiggestellt, dass die Fahrbahn der L 35 (August-Bebel-Straße) dem Verkehr freigegeben wurde. Die Gesamtbaumaßnahme beinhaltet auch den Rückbau der provisorischen Umfahrung an der Bäderbahn . Nach Aussage der Stadtverwaltung gibt es Bemühungen diese Umfahrung dauerhaft zu nutzen. Für die provisorische Umfahrung würde in diesem Fall die Stadt Fürstenwalde Baulastträger werden. Soll aufgrund von weiteren Nutzungsmöglichkeiten durch die Stadt Fürstenwalde diese Umfahrung nicht oder nur teilweise zurückgebaut werden, sind dafür die folgenden Voraussetzungen durch die Stadt Fürstenwalde zu schaffen: Die Stadt Fürstenwalde handelt als Baulastträger und Straßenbaubehörde für ihre Gemeindestraßen in eigener Verantwortung. Welche technischen Regeln für Straßen einzuhalten sind (§§ 9 und 10 BbgStrG) bemisst sich nach dem jeweiligen Straßenzweck. Gemäß § 34 BbgStrG wird bei Einrichtung von provisorischen Umfahrungen diese im Benehmen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger ertüchtigt, soweit straßenbauliche und sonstige Maßnahmen erforderlich sind, um sie für die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs verkehrssicher zu machen. Diese Aufwände gehen zu Lasten des Veranlassers der Umfahrung. Eine Umfahrung wird unter Beachtung technischer Regeln und der Verkehrssicherheit ausgeführt. Horizont dieser Beurteilung ist die Dauer der Baumaßnahme. Die Stadt Fürstenwalde könnte im Einzelfall prüfen, ob sie die provisorische Umfahrung auch nach Abschluss der Bauzeit ausnahmsweise belassen kann. Sie hätte dann in ihrer Funktion als Baulastträger und Straßenbauverwaltung zu prüfen, ob die Straße gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 und § 10 BbgStrG in ihrem derzeitigen Zustand auch dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis einer Anlieger/Wohnstraße genügt und dabei die Regeln der Technik und weitere Belange (z. B. des Umweltschutzes) angemessen berücksichtigt. Dazu müsste die Stadt das Benehmen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange herstellen . Sie entscheidet als Baulastträgerin und Straßenbaubehörde für ihre Gemeindestraßen jedoch eigenständig. Die Stadt Fürstenwalde müsste auch prüfen, ob sonstige Vereinbarungen oder ähnliches gegen das Vorhaben stehen. Bis zur endgültigen Entscheidung über die weiteren Nutzungsmöglichkeiten bleibt die provisorische Umfahrung für den Straßenverkehr gesperrt. 1. Kann die für den öffentlichen Verkehr gesperrte, ehemalige Umgehungsstraße auch perspektivisch für den Pkw-Verkehr genutzt werden? 2. Was steht einer solchen Nutzung entgegen? 3. Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden um eine solche Nutzung zu ermöglichen? 4. Ist die jetzige Nutzung für den Fußgänger- und Radverkehr auf Dauer angedacht und wenn nein, warum nicht? Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, um eine solche Nutzung dauerhaft zu ermöglichen?