Landtag Brandenburg Drucksache 6/8459 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.03.2018 / Ausgegeben: 27.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3348 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8194 Horstschutz im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Rahmen der Kleinen Anfrage 3171, Drucksache 6/7994 fragte der Abgeordnete Raschke nach dem Horstschutz für Adlerarten, Wanderfalke , Kornweihe, Schwarzstorch, Kranich, Sumpfohreule und Uhu, insbesondere im Hinblick auf § 19 Brandenburger Naturschutzgesetz. Überraschender Weise wird in der Kleinen Anfrage von der Landesregierung nicht auf den Rotmilan eingegangen. Der Rotmilan ist nicht nur das Wappentier des Landes Brandenburg, sondern unterliegt, wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Er ist im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Für ihn müssen folglich besondere Vogelschutzmaßnahmen ergriffen werden. Er ist außerdem im Anhang 2 der Berner Konvention als streng geschützte Tierart aufgeführt und im Anhang 2 der Bonner Konvention, womit er zu einer Art mit ungünstiger Erhaltungssituation gilt. Frage 1: Wie viele Horste des Rotmilans sind im Land Brandenburg bekannt? Frage 3: Wie viele Horste befinden sich im Landeswald, im Privatwald und im Körperschaftswald ? Frage 4: Wie viele Horste befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Windkraftanlagen oder Windeignungsgebieten? zu den Fragen 1, 3 und 4: Die Horste des Rotmilans werden nur auf einigen Probeflächen systematisch erfasst, darüber hinaus sind Zufallsfunde dokumentiert. Konkrete Angaben zu den nachgefragten Horsten können daher nicht gegeben werden. Frage 2: Wie viele Brutpaare gibt es im Land Brandenburg und wie hat sich der Brutbestand von 2000 bis 2017 entwickelt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8459 - 2 - zu Frage 2: Für den Rotmilan gibt es keine flächendeckende jährliche Brutbestandserfassung . Die Bestandsentwicklung wird daher im Rahmen des Monitoring häufiger Brutvogelarten auf Probeflächen erfasst und kann nur als Indexwert (vgl. Graphik) angegeben werden. Auf die Ausführungen der Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage 23 zum Vogelschutz wird verwiesen. Die Landesregierung geht auf dieser Grundlage von aktuell maximal 1500 Revieren des Rotmilans in Brandenburg aus. Frage 5: Welche Horstschutz-Maßnahmen wurden von Seiten der Landesregierung bzw. der zuständigen Behörden auf Landes- und Kreisebene ergriffen? zu Frage 5: Die Horste sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Weitere Maßnahmen sind durch die Landesregierung nicht vorgesehen. Frage 6: Wer ist für die Kontrolle der Horste, der ergriffenen Regelungen zum Schutz der Art und zur Kontrolle und zur Verfolgung der Population zuständig? zu Frage 6: Gemäß Regelungen der Naturschutzzuständigkeitsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege für die Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften zuständig. Frage 7: Welche Ergebnisse und Erkenntnisse liegen diesbezüglich vor? zu Frage 7: Auf die Ausführungen der Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage 23 zum Vogelschutz wird verwiesen. Frage 8: Welche Verluste von Rotmilanen durch Windkraftanlagen sind seit 2005 in den Landes- und Kreisbehörden sowie bei den Naturschutzbehörden bekannt zu Frage 8: Durch das Landesamt für Umwelt wurden seit 2005 insgesamt 61 Verluste von Rotmilanen durch Windkraftanlagen dokumentiert. Frage 9: Welche Überlegungen stellt die Landesregierung zum Erhalt dieser Art an? zu Frage 9: Die Regionalplanung berücksichtigt den Rotmilan bei der Ausweisung der Windeignungsgebiete.