Landtag Brandenburg Drucksache 6/8463 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.03.2018 / Ausgegeben: 28.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3366 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8240 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1704/ DS 6/4388 „Überstunden der Feuerwehrbediensteten der Stadt Potsdam“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juni 2017 wurde die Stadt Potsdam zur Nachzahlung von nicht entlohnten Überstunden von sechs Feuerwehrleuten für den Zeitraum 2010 - 2014 verurteilt. Nun hat die Stadt Potsdam den betroffenen Bediensteten der Feuerwehr - auch denen, die keinen Klageweg bestritten haben - Entschädigungen in einer Gesamthöhe von 1,3 Mio. Euro ausgezahlt. Damit greift die Stadt einer ausstehenden Entscheidung des OVG Berlin- Brandenburg vor, welche über die Ansprüche einzelner Feuerwehrleute urteilen wird. Die Feuerwehrbediensteten hatten im Schichtdienst teils 56 Stunden pro Woche gearbeitet . Die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit sieht aber maximal 48 Stunden pro Woche vor. Ausnahmen können zwar gelten, aber dafür gelten bestimmte Anforderungen. Diese Anforderungen habe der brandenburgische Gesetzgeber nicht erfüllt, so das Bundesverwaltungsgericht . Zu berücksichtigen sei, dass die Kommunen, auch die Stadt Potsdam, in ihrem Vorgehen die geltende Arbeitszeitverordnung (BbgAZVPFJ) des Landes Brandenburg umgesetzt hätten. Die Landesregierung erklärte am 20.6.2016 auf die o.g. Kleine Anfrage Nr. 1704 zu Frage 11, ob die geltende Arbeitszeitverordnung an die EU-Arbeitszeitrichtlinie angepasst wird: „Bereits mit Verordnung vom 10. Juli 2014 wurde die BbgAZVPFJ angepasst.“ Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass die Arbeitszeitverordnung (BbgAZVPFJ) in den Jahren 2010 - 2014 nicht der geltenden EU-Richtlinie zur Arbeitszeit entsprach? zu Frage 1: Die Landesregierung hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen und kommentiert die Entscheidung des Gerichts nicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8463 - 2 - 2. Inwiefern stand die Änderung des BbgAZVPFJ im Juli 2014 im Zusammenhang mit den Klagen der Potsdamer Feuerwehrbediensteten wegen nicht entlohnter Überstunden ? zu Frage 2: Die Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes , des feuerwehrtechnischen Dienstes und des Justizvollzugsdienstes des Landes Brandenburg (Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug - BbgAZVPFJ) erfolgte aufgrund des festgestellten Änderungsbedarfs. Bei der Novellierung wurden auch Erkenntnisse aufgrund der erstinstanzlichen Urteile von Klagen umgesetzt. 3. Sieht die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nunmehr eine Notwendigkeit, die BbgAZVPFJ erneut zu ändern? zu Frage 3: Die Landesregierung sieht derzeit keinen konkreten Änderungsbedarf. 4. Hat die Stadt Potsdam aus Sicht der Landesregierung durch ihre Weigerung einer Entlohnung von Überstunden das bis zum 31. Juli 2014 geltende Landesrecht (BbgA- ZVPFJ) korrekt umgesetzt? zu Frage 4: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Stadt Potsdam das Nachteilsverbot nicht hinreichend umgesetzt. Hierzu wäre sie, unabhängig von der landesrechtlichen Regelung, als Dienstherrin der Feuerwehrbeamten allerdings verpflichtet gewesen , weshalb das Bundesverwaltungsgericht die jeweiligen unionsrechtlichen Haftungsansprüche festgestellt hat. 5. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben der Stadt Potsdam, im Nachgang zum BVG-Urteil - und vor einer Einzel-Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg - nun denjenigen Feuerwehrbediensteten Entschädigungen auszuzahlen, welche im Zeitraum 2010 - 2014 unbezahlte Überstunden geleistet haben? zu Frage 5: Die Entscheidung der Stadt Potsdam, bereits vor einer erneuten Entscheidung durch das OVG Berlin/Brandenburg Entschädigungen auszuzahlen und dies auch an solche Feuerwehrbediensteten, die nicht geklagt haben, ist in Eigenverantwortung der Stadt erfolgt. 6. Wird die Landesregierung der Stadt Potsdam die vorgenommenen Entschädigungszahlungen an die Feuerwehrbediensteten erstatten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? zu Frage 6: Die Landesregierung sieht keine Erstattung von vorgenommenen Entschädigungszahlungen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. In welcher Weise sieht sich die Landesregierung als mitverantwortlich für den entstandenen Schaden? zu Frage 7: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8463 - 3 - 8. „Seit dem 1. Januar 2016 arbeiten alle Mitarbeiter grundsätzlich in einem Dienstsystem mit durchschnittlich 48 Stunden regelmäßiger Arbeitszeit“, so die Landesregierung (Drucksache 6/4388). Aus welchen Gründen wurde das sog. Opt-Out Modell, das noch bis Ende 2015 beibehalten wurde, abgeschafft? zu Frage 8: Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.