Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/847 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 278 der Abgeordneten Iris Schülzke fraktionslos Drucksache 6/600 Deichbau in Mühlberg Wortlaut der Kleinen Anfrage 278 vom 11.02.2015: Aus der Presse (Lausitzer Rundschau vom 6. Februar) war zu entnehmen, dass es in Mühlberg erneut große Verzögerungen beim Deichbau an der Elbe gibt. Die Sanierung des Deiches an der Altstadt soll in die nächste Förderperiode verschoben werden, so die Informationen des LUGV in der Stadtverordnetenversammlung am 14.01.2015 in Mühlberg. Von der Landesregierung wurde den Bürgern im Jahr 2002 versprochen, dass alle Mühlberger Deiche bis 2013 saniert sind. In der Folge wurden Zeitpläne erstellt, die bis 2020 umfassende Deichsanierungen bzw. -neubauten aus den entsprechenden Förderperioden bis 2020 beschreiben. In der Versammlung im Januar wurde den Abgeordneten erläutert, dass zur Zeit noch keine Mittelfreigabe und keine Genehmigung vorliegt um den "restlichen Deichabschnitt 3.1.2. fertigzustellen, die Abschnitte 3.3.1. und 3.3.2. Spundwände (alte Elbe) sollen 2018/19 - eher noch später - weitergeführt werden. Es sei schwierig, geeignete Firmen zu finden, so dass die Fertigstellung des Teilobjektes 3 erst 2024/25 zu erwarten sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass es keine Generalplanung mit entsprechender Terminierung zur Sanierung bzw. zum Neubau der Dämme gibt, und somit die Prüfbarkeit der Bauzeitplanung und Realisierung nicht möglich ist? 2. Ist es richtig, dass Planfeststellungsverfahren wegen Zeitüberschreitungen ihre Gültigkeit verloren haben und die Verfahren erneut eingeleitet werden müssen? Wenn das zutrifft, bitte aufzeigen , für welche Abschnitte diese Situation eingetreten ist, welches die Ursachen waren, welche Datum des Eingangs: 11.03.2015 / Ausgegeben: 16.03.2015 finanziellen Auswirkungen das hat bzw. hatte und wie verhindert wird, dass diese Probleme erneut auftreten. 3. Ist es richtig, dass für die Schwachstellen in Martinskirchen und in Borschütz keine Sanierungsplanungen vorliegen? 4. Wann werden diese Planungen erstellt und wann ist mit der Sanierung in diesen Abschnitten zu rechnen? Wann soll die Freigabe der Haushaltsmittel erfolgen, um die begonnenen Bauabschnitte weiterzuführen ? 5. 6. Welche Maßnahmen können eingeleitet werden, damit die Deichabschnitte im Bereich der Altstadt bzw. die anderen Teile nicht um weitere Jahre verschoben werden? Wie viel Geld ist notwendig, um die noch ausstehenden Deichabschnitte fertigzustellen und welcher Zeitplan besteht für die entsprechenden Maßnahmen? (Bitte einzeln aufschlüsseln) 7. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei den Hochwasserschutz- und Deichanlagen in und um Mühlberg/Elbe im Landkreis Elbe/Elster handelt es sich um einen Elbabschnitt mit einer Länge von ca. 20 km auf Brandenburger Landesgebiet. Bis auf einen kurzen Abschnitt liegen alle rechtselbischen Deiche in Brandenburg. Erstmals während des Hochwassers 2002 wurden die Deiche, die in der Regel über hundert Jahre alt sind, im gesamten Brandenburger Abschnitt erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Nachfolgend wurden die Schäden des gesamten Elbabschnittes erfasst und die entsprechenden Planungen beauftragt. Die in den Folgejahren ab 2010 sanierten Deiche und Hochwasserschutzanlagen insbesondere im Hafenbereich und der Innenstadt von Mühlberg haben beim Hochwasser 2013 ihre Bewährungsprobe bestanden. Die bisher ca. 12 km unsanierten Hochwasserschutzanlagen und Deiche befinden sich im Planfeststellungsverfahren (ca. 3 km) bzw. in der Planung. Ziel ist es, das Gesamtvorhaben Sanierung der Hochwasserschutzanlagen/Deiche Mühlberg bis 2025 abzuschließen. Frage 1: Ist es richtig, dass es keine Generalplanung mit entsprechender Terminierung zur Sanierung bzw. zum Neubau der Dämme gibt, und somit die Prüfbarkeit der Bauzeitplanung und Realisierung nicht möglich ist? 2 zu Frage 1: Ein Generalplan, analog dem Masterplan Elbe, war für die Elbe im Landkreis ElbeElster nicht erforderlich. Die zu sanierenden Hochwasserschutzanlagen wurden auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der Hochwasserschäden nach dem Elbehochwasser 2002 ermittelt. Auf dieser Grundlage wurde der gesamte Elbeabschnitt in 4 Teilobjekte (TO) aufgeteilt und anschließend die Planungen beauftragt (vgl. beigefügte Karte). Während im Bereich des TO 1 (Abschnitt Martinskirchen bis Landesgrenze bei Stehla) die Hochwasserschäden in den Jahren 2003 und 2004 beseitigt wurden, war im Bereich der Ortslage Mühlberg eine Gesamtplanung zur Sanierung der Hochwasserschutzanlagen einschließlich der Deiche erarbeitet und im Rahmen eines umfangreichen Planfeststellungsverfahrens genehmigt worden. Dieses wurde im Januar 2010 mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen. Frage 2: Ist es richtig, dass Planfeststellungsverfahren wegen Zeitüberschreitungen ihre Gültigkeit verloren haben und die Verfahren erneut eingeleitet werden müssen? Wenn das zutrifft, bitte aufzeigen, für welche Abschnitte diese Situation eingetreten ist, welches die Ursachen waren, welche finanziellen Auswirkungen das hat bzw. hatte und wie verhindert wird, dass diese Probleme erneut auftreten. zu Frage 2: Nein, das trifft nicht zu, alle bisher vorliegenden Planfeststellungsbeschlüsse sind gültig und Grundlage für die fortlaufende Umsetzung der Bauvorhaben. Frage 3: Ist es richtig, dass für die Schwachstellen in Martinskirchen und in Borschütz keine Sanierungsplanungen vorliegen? Frage 4: Wann werden diese Planungen erstellt und wann ist mit der Sanierung in diesen Abschnitten zu rechnen? zu Frage 3 und 4: Es liegen sowohl für den Abschnitt Brottewitz bis Martinskirchen (TO 2) als auch für den Abschnitt Alte Elbe/Borschütz/Gaitzsch/Landesgrenze zu Sachsen (TO 4) entsprechende Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für die Sanierung (TO 2) und den Neubau bzw. Deichrückverlegung und Sanierung (TO 4) der Hochwasserschutzanlagen vor. Der Antrag auf Planfeststellung ist für das TO 2 im III. Quartal 2014 gestellt worden. Im Falle des TO 4 finden noch Klärungen mit einem Landnutzer zu einem Teilabschnitt statt, danach wird auch dort der 3 Antrag auf Planfeststellung gestellt. Nach Vorliegen des Baurechts kann die Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Frage 5: Wann soll die Freigabe der Haushaltsmittel erfolgen, um die begonnenen Bauabschnitte weiterzuführen? zu Frage 5: Prinzipiell erfolgt die Freigabe der für die bauliche Umsetzung der Teilobjekte notwendigen Haushaltsmittel sukzessive nach Aufnahme der einzelnen Baulose in die jährliche Investitionsplanung des Landes für die Deichbaumaßnahmen. Für 2015 und die Folgejahre stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Frage 6: Welche Maßnahmen können eingeleitet werden, damit die Deichabschnitte im Bereich der Altstadt bzw. die anderen Teile nicht um weitere Jahre verschoben werden? zu Frage 6: Die Durchführung der derzeit laufenden Baumaßnahmen sowie die Abwicklung von Schadstellenbeseitigungen im Bereich der Elbe in Mühlberg werden auch in den kommenden Jahren umgesetzt. (2015: TO 3 Los 1, Abschnitt 3.1.2, 2016: TO 3 Los 1 Abschnitt 3.1.1). Da sich während des Hochwassers 2013 gezeigt hat, dass der Deich im Bereich TO 2 eine größere Gefährdung darstellt, als der Deich in den Abschnitten im TO 3 an der Alten Elbe (Abschnitt 3.3.1 und 3.3.2), ist geplant, die bauliche Umsetzung der Maßnahmen aus dem TO 2 (Alte Elbe /Borschütz/Gaitzsch/Landesgrenze zu Sachsen) ab 2017 zu realisieren. Sollte ein Planfeststellungsbeschluss für das TO 2 bis zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht werden können, werden die Abschnitte an der Alten Elbe aus dem TO 3 vorgezogen. Es wird derzeit geprüft, ob weitere Vorhaben parallel realisiert werden können. Frage 7: Wie viel Geld ist notwendig, um die noch ausstehenden Deichabschnitte fertigzustellen und welcher Zeitplan besteht für die entsprechenden Maßnahmen? (Bitte einzeln aufschlüsseln) zu Frage 7: Bezogen auf die restlichen noch nicht fertig gestellten Baulose des TO 3 ist auf der Grundlage der derzeitig vorliegenden Planungen mit einem finanziellen Aufwand von rd. 20 Mio. Euro zu rechnen. Zu den finanziellen Aufwendungen der baulichen Umsetzungen der TO 2 und 4 können zum derzeitigen Stand keine Aussagen getroffen werden (siehe auch Antwort zu Frage 4). 4 Teilobjekt 1 Landkreis Elbe-Elster Altbeigem im Raum Mühlberg Teilobjekte 1 - 4 Martinskirchen Legende Delchtrasse nach Sanierung bzw Neubau TO i Delchtra&se nach San errng bzw Neubau TO 2 Delchtra&se nach San-erurg bzw Neubau TO 3 Delchtrasse nach San erung bzw Neubau TO <1 vorhandener Deich B rotte witz entstehende RstertonsNachen Bezieh Planfeetstelling l$S 1^ Teilobjekt 3 Land Brandenburg Freistaat Sachsen Land i-T 1 B'andenburg % r Los 4 KV fojiJ -4 r- -3. m- . - 3 it 2 V11 Seydewitz Hafen Freistaat Sachsen Kieswerk IV vcrhardcnBi Ä - 5 :: _ O I N7 .. jtisarr.tfUTHtUiBJiliitiiidlVtractmiiJS InganieurgamainsehaftWTU GmbH ,.£p, Sft? ÖWV äMMfeMMtwriU C48Ö*. Sw i «Ätaw» *»l**rtn*« ?• QS!?! N/ 7 V : Sachsen s ■ i Sanierung der Eltdeiche La<1dV.rals Elbe-Elstar i-n Raum Mühlberg Teilobjekt 1 - 4 3 ZltTTiFflH!" :: ohrw ÜaersIcHspten Stand März 2011 i v** wiSt JMrtW.-Aaaph H l WJ'T 5 •r» I aafoftiB 1