Landtag Brandenburg Drucksache 6/8480 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.03.2018 / Ausgegeben: 03.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3361 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8217 Ausbaustand der erneuerbaren Energien in Brandenburg und Ergebnis der Ausschreibung für Windenergieanlagen in 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Jahre 2017 gab es erstmals drei Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land in Deutschland. In Summe ergaben sich für das gesamte Bundesgebiet 198 Zuschläge, wovon sich 53 Zuschläge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 813.660 kW Brandenburg zuordnen lassen. In zwei der drei Ausschreibungen erhielten in Brandenburg ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften die Zuschläge , in der anderen Ausschreibung waren es 99 Prozent, die bezuschlagt wurden. Frage 1: Wie war der Ausbaustand der erneuerbaren Energien in Brandenburg zum Stichtag 31.12.2016 und zum Stichtag 31.12.2017? (bitte die Anlagenzahl, installierte Leistung sowie Stromerzeugung in Gigawattstunden jeweils für Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik und Biomasse angeben) zu Frage 1: Gemäß den gesetzlichen Mitteilungspflichten nach § 76 Abs. 1 Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG 2017) übermitteln die Übertragungsnetzbetreiber jeweils zum 31. Juli, die Verteilnetzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen jeweils zum 31. Mai ausgewählte Daten aus ihrer EEG-Jahresendabrechnung des Vorjahres an die Bundesnetzagentur . Aufbauend auf diesen Meldungen nimmt die Bundesnetzagentur eine Auswertung vor, die jährlich in der Regel zum Herbst als „EEG in Zahlen“ veröffentlicht wird und detaillierte Daten zum Ausbaustand und der Jahresarbeit der gemäß EEG geförderten Anlagen differenziert nach Energieträgern und Bundesländern enthält. Ausbaustand Erneuerbare Energien in Brandenburg 2016 Energieträger Anzahl Installierte Leistung (MW) Jahresarbeit (GWh) Wasserkraft 41 4,86 19,26 Windenergie 3.627 6.358,14 8.875,84 Photovoltaik 33.446 3.205,76 2.818,72 Biomasse 530 426,48 2.706,37 Quelle: Bundesnetzagentur „EEG in Zahlen 2016“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/8480 - 2 - Der Landesregierung liegen noch keine Daten über den Ausbaustand der Energieträger Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse zum Stichtag 31.12.2017 vor. Für die Windenergie liegen der Landesregierung Zahlen des Landesamts für Umwelt vor. Ausbaustand Erneuerbare Energien in Brandenburg 2017 Energieträger Anzahl Installierte Leis-tung (MW) Jahresarbeit (GWh) Wasserkraft - - - Windenergie 3.692 6.640,60 - Photovoltaik - - - Biomasse - - - Quelle: Landesamt für Umwelt Frage 2: Wie gliedern sich die 53 Zuschläge für Brandenburg aus der Vorbemerkung auf? (bitte jeweils nach Namen der bezuschlagten Bürgerenergiegesellschaften/Unternehmen, der zu installierenden bzw. installierten Leistung in kW, Anzahl der zu installierenden /installierten Windenergieanlagen und den jeweiligen Zuschlagswerten in ct./kWh tabellarisch aufschlüsseln) zu Frage 2: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden in den drei Ausschreibungsrunden in 2017 52 Zuschläge an Projekte in Brandenburg erteilt. Aufgrund der Regelung, dass die Bürgerenergiegesellschaften im Jahr 2017 keine Genehmigung für die Teilnahme an den Ausschreibungen vorweisen mussten und somit im Vorfeld nicht grundsätzlich ein Genehmigungsantrag beim brandenburgischen Landesamt für Umwelt notwendig war, liegen der Landesregierung nicht alle Informationen - hier die jeweilige Leistung - zu den geplanten Windenergieanlagen vor. Auch die Bundesnetzagentur veröffentlicht diese Informationen nicht aufgeschlüsselt auf die Zuschläge. Ausschreibungsrunde lfd. Name Bürgerenergiegesellschaft / Unternehmen WEA Anzahl 1. 1 Bürgerenergie Neue Trift UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 3 2 Bürgerwind Dauer A UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 3 3 Bürgerwind Falkenwalde UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 2 4 Bürgerwind Koppelsee UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 5 Bürgerwind Mattheshöhe A UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 6 Bürgerwind Milow UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 3 7 Bürgerwind Mühlenfließ UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 8 Bürgerwind Rehberge A UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 9 Bürgerwind Rehberge B UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 3 10 Bürgerwind Schenkenberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 11 Bürgerwind Schönfeld UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 3 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8480 - 3 - 12 E 115 Güstow ASSET GbR 1 13 Wölsickendorf Bürgerwindpark GmbH & Co. KG 4 2. 14 Bürgerenergie Windpark Am Kreuzberg UG (haftungsbeschränkt ) & Co. KG 4 15 Bürgerwind Dachsberg GmbH & Co. KG 5 16 Bürgerwind Jagow UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 1 17 UGE Niewitz GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie 1 18 Umweltgerechte Bürgerenergie Bersteland GmbH & Co.KG 5 19 Umweltgerechte Bürgerenergie Drebkau GmbH & Co.KG 5 20 Umweltgerechte Bürgerenergie Gemeinde Löwenberger Land/ Stadt Kremmen GmbH & Co. KG 5 21 Umweltgerechte Bürgerenergie Groß Pankow GmbH & Co. KG 5 22 Umweltgerechte Bürgerenergie Großräschen GmbH & Co. KG 5 23 Umweltgerechte Bürgerenergie Ihlow GmbH & Co. KG 5 24 Umweltgerechte Bürgerenergie Ketzin GmbH & Co.KG 5 25 Umweltgerechte Bürgerenergie Lieberose GmbH & Co.KG 5 26 Umweltgerechte Bürgerenergie Märkische Heide GmbH & Co. KG 5 27 Umweltgerechte Bürgerenergie Neu-Seeland GmbH & Co.KG 5 28 Umweltgerechte Bürgerenergie Neustadt (Dosse) GmbH & Co. KG 5 29 Umweltgerechte Bürgerenergie Niederer Fläming GmbH & Co. KG 5 30 Umweltgerechte Bürgerenergie Plattenburg GmbH & Co. KG 5 31 Umweltgerechte Bürgerenergie Rehfelde GmbH & Co. KG 5 32 Umweltgerechte Bürgerenergie Steinreich Eins GmbH & Co. KG 5 33 Umweltgerechte Bürgerenergie Treplin GmbH & Co. KG 5 34 Umweltgerechte Bürgerenergie Vierlinden GmbH & Co. KG 5 35 Umweltgerechte Bürgerenergie Werder/ Havel GmbH & Co. KG 5 36 Windpark Bürgerenergie Ostprignitz-Ruppin 3 GmbH & Co. KG 4 3. 37 Bürgerwind Eichwiese UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 38 Bürgerwind Grünberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 39 Bürgerwind Trebenow UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 40 Bürgerwind Bandelow UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 41 Bürgerenergie Wallmower Hasenbrücke UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 1 42 Bürgerenergie Windpark Koßdorf GmbH & Co. KG 4 43 Bürgerenergie Windpark Podelzig-Lebus GmbH & Co. KG 4 44 Ventus Bürgerstrom Jacobsdorf Nr. 73 GmbH & Co. KG 5 45 VENTUS Bürgerstrom Palmnicken Nr. 72 GmbH & Co. KG 5 46 Umweltgerechte Bürgerenergie Neuzelle GmbH & Co. KG 4 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8480 - 4 - 47 Umweltgerechte Bürgerenergie Bönitz GmbH & Co.KG 5 48 Regenerative Stromerzeugung Breydin GmbH & Co. KG 4 49 Regenerative Stromerzeugung Fehrbellin GmbH & Co.KG 4 50 Regenerative Stromerzeugung Löwenberger Land GmbH & Co.KG 4 51 Regenerative Stromerzeugung Beeskow GmbH & Co. KG 4 52 Bürgerenergie Windpark Am Heckelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 4 Im Ausschreibungsverfahrens gelten Besonderheiten für Gebote von Bürgerenergiegesellschaften , bei denen der Zuschlagswert nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt wird. Das bedeutet, dass der Zuschlagswert dieser Gebote dem Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots entspricht. Für die Bürgerenergiegesellschaften gelten daher folgende Zuschlagswerte: 1. Ausschreibungsrunde: 5,78 ct/kWh 2. Ausschreibungsrunde: 4,29 ct/kWh 3. Ausschreibungsrunde: 3,82 ct/kWh Frage 3: Wie viele der in der Antwort auf Frage 2) aufgelisteten bezuschlagten Projekte haben bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten? zu Frage 3: Von den in 2017 bezuschlagten Projekten verfügen drei über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Frage 4: Wie hoch ist der jeweilige räumliche Abstand der in der Antwort auf Frage 2) aufgelisteten Projekte zur nächsten Wohnbebauung? (bitte tabellarisch für jedes Projekt auflisten ) zu Frage 4: Bürgerenergiegesellschaften mussten im Jahr 2017 keine Genehmigung für die Teilnahme an den Ausschreibungen vorweisen. Somit war im Vorfeld nicht grundsätzlich ein Genehmigungsantrag beim brandenburgischen Landesamt für Umwelt notwendig. Der Landesregierung liegen die jeweiligen Standortkoordinaten zu den geplanten Windenergieanlagen daher nicht vor. Die Standorte der Anlagen, auf die sich die Gebote beziehen , sind nach dem EEG 2017 nur flurstücksbezogen anzugeben. Da die konkrete Lage innerhalb der Flurstücke nicht bekannt ist, kann daraus kein konkreter Abstand zur Wohnbebauung abgeleitet werden. Zudem sind die Zuschläge von Bürgerenergiegesellschaften lediglich an den jeweiligen Landkreis gebunden, sodass die Anlagen noch innerhalb des Landkreises verschoben werden können. Frage 5: Wie viele Bürgerenergiegesellschaften waren zum Stichtag 31.12.2016 und zum Stichtag 31.12.2017 in Brandenburg gemeldet? (bitte prozentual nach Rechtsform der Gesellschaften aufschlüsseln) zu Frage 5: Zum Stichtag 31.12.2016 war nach der unter www.handelsregister-online.net verfügbaren Handelsregisterauskunft erst eine der bezuschlagten Projektgesellschaften (UGE Niewitz GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie) gegründet worden. Zum Stichtag 31.12.2017 waren nach www.handelsregister-online.net insgesamt 50 der bezuschlagten Landtag Brandenburg Drucksache 6/8480 - 5 - Projektgesellschaften gegründet worden. Zu zwei Projektgesellschaften (E 115 Güstow ASSET GbR und VENTUS Bürgerstrom Palmnicken Nr. 72 GmbH & Co. KG) liegen der Landesregierung keine Informationen vor.