Landtag Brandenburg Drucksache 6/8482 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.03.2018 / Ausgegeben: 03.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3373 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8259 Kulturpolitische Strategie der Landesregierung - Überblick Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Das Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur weist als Kulturentwicklungskonzeption unter anderem die Kulturpolitische Strategie 2012 als Grundsatzdokument zur Kulturpolitik der Landesregierung aus. Hierin sind verschiedene Ziele und Aufgabenbereiche definiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche der seit 2012 getätigten Projektförderungen haben sich als „Initialzündungen“ herausgestellt (Liste mit Projekt- und Trägernamen, Förderhöhe (insgesamt und pro Jahr) und Förderdauer in Jahren)? Zu Frage1: Eine Einzeldarstellung aller Kultur-Projektförderungen seit 2012 würde auf Grund der großen Anzahl den Rahmen einer Kleinen Anfrage sprengen. Deshalb beschränkt die Landesregierung die Antwort auf die Frage auf einige exemplarische aus Landessicht bedeutende Projekte und Förderungen mit Initialzündung. So fördert das Land die Arbeit der Kultur-Landesverbände als Spartenverbände, weil es von ihnen entscheidende Impulse für die Entwicklung und weitere Qualifizierung ihrer jeweiligen Sparte erwartet. Es sieht in der Unterstützung der Verbandsarbeit ein wichtiges kulturpolitisches Instrument, mit dem auf die spezifischen Bedingungen eines Flächenlandes, das nicht zuletzt im Zeichen der demografischen Entwicklung vor großen Herausforderungen steht. Das MWFK hat im Ergebnis des auf Basis der Kulturpolitischen Strategie durchgeführten internen Evaluationsprozesses mit den Verbänden Rahmenvereinbarungen abgeschlossen , um die Landesförderung mit einer Reihe von Anliegen an die Grundlagen der Verbandsarbeit zu verbinden und in einen kontinuierlichen Austausch über die konkrete Arbeit zu treten. Die Anliegen leiten sich aus den Zielen der Kulturpolitischen Strategie des Landes ebenso wie der Funktion der Verbände als fachlicher Ansprechpartner und Koordinator seiner Mitglieder ab. Auch geht es im zivilgesellschaftlichen Sinne darum, die Vertretung der spartenspezifischen Interessen in der Öffentlichkeit zu stärken. Auf Basis dieser Erwägungen wurde seit 2012 die Geschäftsstellenförderung, aber auch die Projektförderung für die brandenburgischen Kultur-Landesverbände kontinuierlich erhöht. In diesem Zusammenhang wurde auch die Projektförderung im Bereich der Freien Theater von 850.000 Euro auf 1,1 Mio. Euro erhöht. Zugleich wurde der Wettbewerbsgedanke auf Basis eines Juryauswahlverfahrens eingeführt, um so auch eine größere Anzahl von Thea- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8482 - 2 - terprojekten mit wechselnden Aufführungsorten besonders in der Fläche und im berlinferneren Raum fördern zu können. In den zurückliegenden fünf Jahren ist es der Landesregierung gelungen, in enger Kooperation mit den Trägerkommunen wichtige kulturpolitische Weichenstellungen und Umstrukturierungen zu realisieren, welche die Vielfalt der brandenburgischen Kulturlandschaft und die Qualität der Kulturangebote auch für die Zukunft sichern sollen. Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die kulturelle Infrastruktur, wie sie sich in 2012 darstellten (Stichworte: demografischer Wandel , Überalterung, verstärkter Wettbewerb um Fördermittel, allg. Finanzentwicklung), bestand für das Land insbesondere die Aufgabe, die Ressourcen von Institutionen zu bündeln und die Zusammenarbeit zu verstärken. Deshalb kam es zu folgenden wesentlichen Strukturveränderungen, welche zugleich die Initialzündung für eine breitere Aufstellung der Institutionen beinhalteten: - Organisatorisch-institutionelle Eingliederung des Filmmuseums Potsdam in die Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf als so genanntes An-Institut (Sicherung des Filmmuseums als überregional bedeutsame Kultureinrichtung durch direkte strukturelle Anbindung /Einbindung an/in die kinematografische Forschung und Lehre), - Fusion von Musikakademie Rheinsberg und Kammeroper Schloss Rheinsberg zur Musikkultur Rheinsberg gGmbH (Stärkung des Kulturstandortes als kulturelles Zentrum durch Übernahme der MKR in die Landesträgerschaft), - Fusion des Hauses der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte GmbH mit Kulturland Brandenburg e.V. zur Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gemeinnützige GmbH (BKG) (Stärkung des Kulturstandortes im Wettbewerb mit anderen Museen in Potsdams Stadtmitte, dem Alten Markt, durch Ressourcenbündelung), - Am 1. Juli 2017 fusionierten die bisher unabhängig voneinander operierenden Museen dkw.Kunstmuseum Dieselkraftwerk Cottbus und Museum Junge Kunst Frankfurt (Oder) zu einem neuen Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst. (Sicherung des Fortbestandes der bisherigen Museen und Verbesserung der überregionalen Wahrnehmung ). - Die Gründung einer Landesstiftung in Branitz zum 1. Januar 2018 sichert Schloss und Park als herausragendes Kulturerbe des Fürsten Pückler in einem zukunftsfesten neuen institutionellen Rahmen. - Für das Jahr 2019 ist die Gründung einer neuen Landesstiftung für das Kleistmuseum in Frankfurt (Oder) geplant, um das einzigartige literarische Kulturerbe in der einzigen nationalen Kleistgedenkstätte in Brandenburg adäquat für nachfolgende Generationen zu bewahren und zu präsentieren. Alle Projekte ermöglichten stabilisierende und stärkende Effekte für die Kulturinstitutionen. Sie gaben zudem wichtige kulturpolitische Impulse für gemeinsame Arbeit. Bestes Beispiel hierfür ist die durch die BKG verantwortete Vorbereitung des Projektes Fontane.200 im Jahr 2019. 2. Welche der „zwingend erforderlichen“ Strukturentscheidungen in der Kultur wurden umgesetzt und was genau haben sie gebracht? Zu Frage 2: Siehe die Antwort auf Frage 1. 3. Welches normative Konzept legt die Landesregierung der Schlussfolgerung zugrunde, Art. 34 der Landesverfassung würde die Kultur als etwas um ihrer selbst willen zu Bewahrendes definieren? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8482 - 3 - Zu Frage 3: Artikel 34 der brandenburgischen Landesverfassung steht im Einklang mit dem in der deutschen Verfassung verbürgten Grundrecht der Kunstfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 GG). Der verfassungsrechtliche Rahmen ist selbstverständlicher Maßstab für die landesseitige Kulturpolitik. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat sich mehrfach ausdrücklich zu einem Verständnis des Verhältnisses von Staat und Kultur bekannt, das die Förderung der Kultur durch den Staat um ihrer selbst willen anstrebt (kulturstaatliches Modell ). 4. In welchen konkreten neuen gesellschaftspolitischen Zusammenhängen soll Kultur befördert und sichtbar gemacht werden? Zu Frage 4: Auch ohne eine kommunale Kreisgebietsreform besteht Anlass, die Vielfalt der brandenburgischen Kulturlandschaft zukunftsfest zu machen und das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf Zugang und Teilhabe am kulturellen Leben für jedermann zu sichern. Die Landesregierung hat zudem in den zurückliegenden Jahren sehr anschaulich zeigen können, dass die Kultur wichtige Beiträge für die Integration von Geflüchteten und ihre Begegnung mit Einheimischen leisten kann. Projektträger in ganz Brandenburg erfahren über das Förderprogramm „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg“ entsprechende Unterstützung. Die Landesregierung sieht auch weiterhin Handlungsbedarf, gut entwickelte Strukturen wie beispielsweise im Theater- und Orchesterbereich zu stärken und zudem über die landesseitige Förderung der bisherigen fünf landespolitischen Schwerpunkte (Kulturelle Bildung, regionale Identität, Kulturtourismus und als Querschnittsziele: Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements, Innovation/Internationalität) wichtige Impulse zu geben. Insbesondere Kulturelle Bildung wird in den nächsten Jahren ein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtiges Politikfeld bei Bund, Ländern und Kommunen sein. Die brandenburgische Landesregierung räumt der Förderung Kultureller Bildung dementsprechend hohe Priorität ein.