Landtag Brandenburg Drucksache 6/8491 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.03.2018 / Ausgegeben: 03.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3352 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8201 Politische Tätigkeiten von Abteilungsleitern in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Am 16. Februar 2018 wurde der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf von Herrn StS Dr. D. in das MBJS eingeladen, um ihm die Ablehnung eines Sportförderantrages zu erläutern . Der zuständige Abteilungsleiter im Bildungsministerium für den Bereich Sport, Bildung und Kinderbetreuung Herr W. ist am 10. Februar 2018 als Ortsvorsitzender der SPD Michendorf gewählt worden und ist gleichzeitig Gemeindevertreter und Fraktionsvorsitzender der Michendorfer AG SPD/LINKE. In einer öffentlichen Stellungnahme hat Herr W. folgendes erklärt: "Im MBJS habe ich darüber hinaus vorsorglich darum gebeten, nicht in Angelegenheiten eingebunden zu werden, die die Gemeinde Michendorf betreffen, solange ich in der Gemeinde noch Funktionen innehabe." Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es im Bildungsministerium Dienstanweisungen/Vorschriften/Verhaltenskodexe, wie mit diesem Interessenskonflikt umgegangen wird? zu Frage 1: Für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gelten wie für alle Behörden die Vorschriften des Landesbeamtengesetzes, des Beamtenstatusgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes. Gemäß Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz dienen Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgabe unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Das Beamtenstatusgesetz legt fest, dass Beamtinnen und Beamte bei politischer Tätigkeit diejenige Mäßigung zu wahren haben, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. Im Verwaltungsverfahrensgesetz ist geregelt, dass in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde nicht tätig werden darf, wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist. 2. Wie werden Förderanträge, Genehmigungsverfahren, Beschwerden im Bildungsministerium bearbeitet, die die Gemeinde Michendorf betreffen? 7. Wer im Bildungsministerium ist für die Bearbeitung von "Angelegenheiten, die die Gemeinde Michendorf betreffen..." zuständig? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8491 - 2 - zu den Fragen 2 und 7: Die Bearbeitung richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter Berücksichtigung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Erklärung von Herrn W. (siehe Antwort zu Frage 3). 3. Wann und in welcher Form wurde diese Erklärung von Herrn W. abgegeben? zu Frage 3: Von Herrn W. wurde die Erklärung mündlich abgegeben. Herr W. hat im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als Leiter des Referats „Haushalt, Finanzen, Liegenschaften . Lehrerstellenplan, Unterrichtsorganisation“ und aktuell Leiter der Abteilung „Kinder , Jugend, Sport und Weiterbildung“ seine jeweiligen Vorgesetzten gebeten, nicht dienstlich in Angelegenheiten eingebunden zu werden, die die Gemeinde Michendorf betreffen. 4. Welche Antwort hat Herr W. auf seine abgegebene Erklärung bekommen? zu Frage 4: Die Erklärung wurde vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Kenntnis genommen. 5. Welche organisatorischen Maßnahmen hat es gegeben, um dies umzusetzen? zu Frage 5: Organisatorische Maßnahmen wurden durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht getroffen. Dieses war nicht erforderlich, da die bestehenden Vertretungsregelungen ausreichend sind. 6. Was sind nach Einschätzung des Ministeriums "Angelegenheiten, die die Gemeinde Michendorf betreffen..."? zu Frage 6: Die Frage, was allgemein eine die Gemeinde Michendorf betreffende Angelegenheit ist, ist für die Vorgangsbearbeitung ohne Bedeutung und damit nicht Gegenstand behördlicher Überlegungen. Entscheidend ist, dass in jedem einzelnen Fall das Verwaltungsverfahrensgesetz berücksichtigt wird. 8. Ist damit zu rechnen, dass durch das gesonderte Verfahren bei "Angelegenheiten, die die Gemeinde Michendorf betreffen..." Nachteile für die Gemeinde Michendorf (Dauer der Bearbeitung, erhöhter Arbeitsaufwand, gesondertes Prüfungsverfahren) eine Vergleichbarkeit mit anderen Antragstellern nicht gegeben ist? Wie wird diese sichergestellt? zu Frage 8: Nein, damit ist nicht zu rechnen. Sofern Herr W. entsprechend seiner Erklärung in einen Vorgang nicht eingebunden wird, wird die Vorgangsbearbeitung durch einen anderen Bediensteten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wahrgenommen. 9. Werden alle Antragsteller, deren Förderantrag abgelehnt wurde, von StS Dr. D. zu einem persönlichen Gespräch in das MBJS eingeladen? 10. Aus welchem Grund und auf wessen Vorschlag wurde gegenüber dem Bürgermeister von Michendorf ein Gesprächstermin organisiert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8491 - 3 - zu den Fragen 9 und 10: Die Entscheidung, wen und auf Grundlage welcher Kriterien eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär zu einem persönlichen Gespräch einlädt, unterliegt als Teil der Willensbildung der Regierung dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung .