Landtag Brandenburg Drucksache 6/8492 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.03.2018 / Ausgegeben: 03.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3384 der Abgeordneten Sylvia Lehmann (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8281 Das Beratungsangebot der Opferhilfe Brandenburg e.V. sichern und ausbauen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Opferhilfe Land Brandenburg e.V. nimmt sich der Nöte der Opfer von Kriminalität und Gewalt an. Die erste Opferberatungsstelle wurde im November 1996 in Potsdam gegründet. Der Verein wird vom Justizministerium gefördert und unterhält derzeit sechs Beratungsstellen. Gespräche mit Verantwortlichen der Opferhilfe Brandenburg haben immer wieder deutlich gemacht, dass es erstrebenswert ist, dass die Beratungsstellen auf ein solides und sicheres finanzielles Fundament gestellt werden, um auch in Zukunft das vorhandene Beratungsangebot erhalten und ausbauen zu können. In diesem Zusammenhang gibt es diverse Vorschläge, wie das im Nordosten Brandenburgs aktuell noch vakante Beratungsangebot mit Hilfe einer hier einzurichtenden Beratungsstelle auszubauen. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Kann auch in Zukunft, zum Erhalt der sechs Beratungsstellen der Opferhilfe Land Brandenburg e.V., die Finanzierung dieser Stellen vonseiten des Brandenburger Justizministeriums gewährleistet werden. zu Frage 1: In der aktuellen Haushalts- und Finanzplanung für das Kapitel 04 080 sind im Titel 684 20 Mittelansätze für die Förderung der Opferberatung ausgebracht. Soweit der Titelansatz erschöpft ist, kommt eine ergänzende Finanzierung aus Lottomitteln in Betracht . Eine Kürzung dieses Mitteleinsatzes ist nicht vorgesehen, so dass von einem Fortbestehen des bisherigen Förderumfangs und damit einem Erhalt der bestehenden Beratungsstellen der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. auszugehen ist. Frage 2: Gibt es Überlegungen, die Finanzierung der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. aus der Finanzierung durch Lottomitteln in eine Regelfinanzierung zu überführen? zu Frage 2: Zur Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2019/2020 ist mit den Beiträgen zur Haushaltsplanung die Fortschreibung des Förderansatzes in Höhe von 301.000 € (Haushalt 2017/2018) im Kapitel 04 080, Titel 684 20 eingestellt worden. Damit wäre eine fortdauernde Regelfinanzierung der Förderung für die Opferberatung im Land Brandenburg möglich. Eine erweiterte Förderung hinsichtlich der ausbaufähigen Beratungsangebote der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. - auch im Sinne einer Erweiterung des Bera- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8492 - 2 - tungsangebotes im Nordosten des Landes Brandenburg - soll über eine ergänzende Finanzierung aus Lottomitteln geprüft werden. Frage 3: Gibt es finanzielle Spielräume vonseiten des Brandenburger Justizministeriums, um die Opferhilfe Land Brandenburg e.V. dahingehend zu unterstützen, dass diese das aktuelle fehlende Beratungsangebot im Nordosten Brandenburgs in naher Zukunft mit der Schaffung einer dort angesiedelten Beratungsstelle beseitigen kann? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Gibt es vonseiten des Brandenburger Justizministeriums Überlegungen und Einschätzungen , die finanzielle Unterstützung der Opferhilfe Land Brandenburg e. V. dahingehend auszubauen, dass diese ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben kann, die Stunden in den Beratungsstellen von 20 auf 25 - 30 auszubauen, damit in ganz Brandenburg die wichtige und qualitativ hochwertige Arbeit der Opferhilfe weiterhin gewährleistet und das Beratungsangebot ausgebaut werden kann? zu Frage 4: Inwieweit eine Erweiterung des zeitlichen Arbeitsumfanges für die in der Opferberatung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins Opferhilfe Land Brandenburg e.V. künftig möglich ist, hängt von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel (siehe Antwort zu Frage 2) sowie dem Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen bei einer entsprechenden Antragstellung ab.