Landtag Brandenburg Drucksache 6/8504 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.04.2018 / Ausgegeben: 09.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3388 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8286 Wie gut ist die Landesregierung über die rechte Hip-Hop-Szene informiert? / Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3252 (Drucksache 6/8166) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3252 mitgeteilt, dass „aktuell keine Aktivitäten“ des Hip-Hop-Projekts „Natürlich “ bekannt seien und dieses Hip-Hop-Projekt zuletzt im Verfassungsschutzbericht 2011 erwähnt worden sei. Außerdem seien „gegenwärtig keine Rapper und Rapperinnen aus Brandenburg bekannt, die dem Hooligan-Spektrum zuzuordnen sind“. Frage 1: Ist der Landesregierung der Sampler „Punikoff Vol. I“ bekannt, auf dem das rechtsextremistische Chemnitzer Label „PC Records“, dessen Homepage auf einen aus Brandenburg stammenden Rechtsextremisten angemeldet ist, im Jahr 2017 einen Titel des Hip-Hop-Projekts „Natürlich“ veröffentlicht hat - handelt es sich dabei nicht um eine „aktuelle Aktivität“ von „Natürlich“ oder warum ggf. nicht? zu Frage 1: Die Veröffentlichung des Rap-Projekts „Natürlich“ auf dem Sampler „Punikoff Vol. 1“ ist der Landesregierung bekannt. Das veröffentlichte Lied „Du bist und bleibst“ erschien bereits im Jahr 2014 auf dem Album „Zehn“ der Rechtsrock-Band „Handstreich“, die personenidentisch mit dem Hip-Hop-Projekt „Natürlich“ ist. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um eine Hip-Hop-Version des alten „Handstreich“-Songs. Auf dem Sampler ist nun wieder der Name „Natürlich“ zu finden. Nicht ungewöhnlich bei Sampler- Veröffentlichungen ist, dass der eingespielte Eintrag bereits mehrere Jahre alt sein kann und durch den Produzenten, hier „PC-Records“, erst Jahre später veröffentlicht wird. Der Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass der o. g. Liedtitel im Jahr 2017 durch das Projekt „Natürlich“ eingespielt wurde. Ebenso liegen keine Erkenntnisse über weitere Aktivitäten (wie z. B. Konzerte, Interviews usw.) im Jahr 2017 vor. Daher wurde das Projekt als „inaktiv“ bewertet. Frage 2: Warum ordnet die Landesregierung den Rapper des Songs „Babelsberg Jagen“, der dem FC Energie Cottbus gewidmet ist und in dem es unter anderem heißt „Arbeit macht frei - Babelsberg 03“, nicht dem Hooligan-Spektrum zu? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8504 - 2 - zu Frage 2: Der Landesregierung war das Video „Babelsberg jagen“ sowie der Rapper „Moment“ und der Texter „MRX“ bisher nicht bekannt. Die einschlägige Textpassage könnte ein Indiz für eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Grundhaltung des Interpreten sein. Durch die Polizei des Landes Brandenburg findet derzeit eine Aus- und Bewertung des Liedtextes statt. Da eine Auswertung sämtlicher im Internet verfügbarer Medien weder durch Polizei noch Verfassungsschutz geleistet werden kann, sind die Behörden regelmäßig auf Hinweise von außen - auch aus dem politischen Raum - angewiesen . Wenn solche Hinweise rechtzeitig erfolgen, können die Behörden dazu beitragen, eine Verbreitung extremistischer und menschenverachtender Inhalte einzudämmen.