Landtag Brandenburg Drucksache 6/8505 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.04.2018 / Ausgegeben: 09.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3387 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8285 Arbeitsgerichtsverfahren zur Leitung des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Leiter des Biosphärenreservat Schorfheide Chorin, der das Schutzgebiet vom 01.05.2013 bis zum 31.12.2015 leitete, wurde im Januar 2016 auf einen anderen Dienstposten versetzt. Öffentlich bekannt gewordener Anlass der Umsetzung war ein Beschwerdebrief des Kuratoriums des Biosphärenreservates vom Dezember 2015. In diesem Schreiben wurden nach Medienberichten umfassende Kritik an der Ausrichtung der Biosphärenreservatsverwaltung geäußert, zugleich allerdings auch ein Mediationsverfahren zur Beilegung der Konflikte vorgeschlagen. Der ehemalige Leiter klagte gegen seine Umsetzung zunächst vor dem Arbeitsgericht Eberswalde, seiner Klage wurde in beiden Instanzen statt gegeben. Nach Rücknahme der Versetzung am 24.01.2017 wurde ihm per Organisationsentscheidung sofort die Zuständigkeit für das Biosphärenreservat wieder entzogen. Er klagte dagegen erneut vor dem Arbeitsgericht Eberswalde. In erster Instanz verurteilte daraufhin das Arbeitsgericht das beklagte Land, dem Kläger die Verwaltungsleitung für das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin zu übertragen. Das Land legte erneut Berufung ein. Die nächste Verhandlung wird am 12.04.2018 vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stattfinden. In den lokalen und überregionalen Medien gibt es seit Dezember 2015 eine umfassende Berichterstattung zu dem Vorgang. Vertreter von 1. Wie begründet das Land seine Personal- und Organisationsentscheidungen im geschilderten Fall? Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus, dass diese Entscheidungen bisher vor Gericht keinen Bestand hatten? 2. Gibt es konkrete Vorwürfe des Landes gegenüber dem ehemaligen Leiter, die es bisher verhindern, dem Betroffenen die Verwaltungsleitung des Biosphärenreservats Schorfheide -Chorin erneut zu übertragen? Falls Nein, welche anderen Überlegungen, verhindern es bisher dem Betroffenen die Leitung des Biosphärenreservats erneut zu übertragen? 3. Wann, wie und mit welchen Inhalten hat sich das Land zu den im Schreiben vom Dezember 2015 und ggf. weiteren der Landesregierung vorliegenden Schreiben des Kuratoriums geäußerten Vorwürfen und Vorhaltungen gegen den ehemaligen Leiter positioniert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8505 - 2 - 4. Teilt das Land die schriftlich dargelegte Auffassung des Kuratoriums, die Verwaltung des Biosphärenreservats habe den Ökolandbau zu stark gefördert und die Rechtsvorschriften für das Gebiet zu buchstabengetreu angewendet? Zu Fragen 1 bis 4: Vor dem Hintergrund laufender arbeitsgerichtlicher Verfahren und der in dem Zusammenhang zu beachtenden Rechtsstaatsprinzipien können die Fragen derzeit nicht beantwortet werden. 5. Warum wurde im vorliegenden Fall vor einer Entscheidung über personelle Maßnahmen auf das vom Kuratorium vorgeschlagene Mediationsverfahren verzichtet? Zieht die Landesregierung die Durchführung eines derartigen Mediationsverfahrens (noch) in Erwägung ? Zu Frage 5: Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung eines Mediationsverfahrens ist die vorherige ausdrückliche Zustimmung aller beteiligten Personen, an dem Mediationsverfahren teilnehmen zu wollen. Die Mehrheit der Kuratoriumsmitglieder hat die Bereitschaft dazu nicht erklärt. 6. Welche Folgen können nach Auffassung der Landesregierung diese Vorgänge für das Ansehen des Biosphärenreservats und die öffentliche Wahrnehmung des Umgangs der Landesregierung mit den Großschutzgebieten regional und überregional haben und welche Strategie verfolgt die Landesregierung um mögliche Schäden zu begrenzen? Zu Frage 6: Das Vertrauen in die Großschutzgebietsverwaltung Schorfheide-Chorin ist der öffentlichen Wahrnehmung folgend hergestellt und nicht zuletzt auf die erfolgreiche Arbeit der dort handelnden Personen zurück zu führen. Auswirkungen auf andere Großschutzgebietsverwaltungen sind nicht zu erwarten.