Landtag Brandenburg Drucksache 6/8510 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.04.2018 / Ausgegeben: 09.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3405 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8354 Handyfunde in Brandenburger Justizvollzugsanstalten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Immer wieder werden illegale Kommunikationsmittel in Justizvollzugsanstalten eingeschmuggelt. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie viele Handys, Notebooks, Tablet-PCs und andere mobile Kommunikationsgeräte wurden jeweils in den Jahren 2015 bis 2018 in den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten sichergestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten) zu Frage 1: Nach Auswertung der dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vorliegenden Quartalsberichte über die Anzahl der im Justizvollzug aufgefundenen Mobiltelefone ergibt sich die nachfolgende Übersicht. Notebooks, Tablet-PCs oder andere mobile Kommunikationsgeräte wurden in keiner Justizvollzugsanstalt gefunden . Jahr JVA Branden-burg a.d.H. JVA Cottbus-Dissenchen JVA Luckau- Duben* JVA Neuruppin -Wulkow JVA Wriezen Gesamt 2015 41 45 49 5 6 146 2016 37 23 41 4 3 108 2017 24 13 25 13 3 78 * einschließlich Außenstelle Spremberg Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Frage 2: Was unternimmt die Landesregierung, um die Nutzung von Handys, Notebooks, Tablet-PCs und anderen mobilen Kommunikationsgeräten in den Justizvollzugsanstalten zu verhindern? zu Frage 2: Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung von unerlaubten mobilen Kommunikationsgeräten in den Justizvollzugsanstalten zu verhindern . Zum einen kommen Geräte zum Aufspüren von unbefugt genutzten Mobiltelefonen (so genannte Handyfinder) in allen Justizvollzugsanstalten des Landes zum Einsatz. Zum anderen dienen die Kontrollen von Besuchern sowie von (z.B. aus Lockerungen) in die Justizvollzugsanstalten zurückkehrenden Gefangenen und die Überprüfung eingehen- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8510 - 2 - der Pakete dem Auffinden von verbotenen Kommunikationsgeräten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu a) verwiesen. a. Werden Frequenzstörer und andere technische Geräte in allen Justizvollzugsanstalten eingesetzt, um die Frequenzen bzw. unerlaubte Funkverbindungen zu stören? Nach den hiesigen, aber auch nach den Erfahrungen der anderen Bundesländer können auch intensive Kontrollen das Einbringen von Mobiltelefonen in die Justizvollzugsanstalten nicht vollständig verhindern. Daher beabsichtigt die Landesregierung auf der Grundlage des § 118 BbgJVollzG künftig auch den Einsatz von technischen Geräten, welche die Frequenzen stören oder unterdrücken, die der Herstellung und Aufrechterhaltung unerlaubter Funkverbindungen auf dem Anstaltsgelände dienen (sogenannte Mobilfunkblocker). Vor diesem Hintergrund wird seit einiger Zeit eine solche Anlage in einer Justizvollzugsanstalt des Landes getestet. Da bei diesem Test in Anbetracht des hohen technischen Aufwandes (so dürfen z.B. nach den Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur keine Bereiche außerhalb des Anstaltsgeländes gestört werden) mehrfach Verzögerungen aufgetreten sind, ist die Pilotphase dort noch nicht abgeschlossen. b. Gibt es Haftraumdurchsuchungen zum Auffinden von Handys, Notebooks, Tablet-PCs und anderen mobilen Kommunikationsgeräten? In welcher Häufigkeit und mit welchem Erfolg (bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten und Jahren 2015 bis 2018). Die Anzahl der durchgeführten Haftraumkontrollen wird statistisch nicht erfasst. In den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg werden die Hafträume der Gefangenen wöchentlich kontrolliert. Sofern bei Gefangenen der konkrete Verdacht des Besitzes von Mobiltelefonen besteht, erfolgen darüber hinaus anlassbezogene Kontrollen. Alle Kontrollen dienen grundsätzlich dem Auffinden unerlaubter Gegenstände; darunter fallen auch Mobilfunktelefone u.ä.. Frage 3: Wie viele Prüfgeräte zur Ortung von Handys, Notebooks, Tablet-PCs und anderen mobilen Kommunikationsgeräten werden derzeit in den Brandenburgischen Justizvollzugsanstalten eingesetzt? Wie wirksam sind diese Prüfgeräte? Welche Kosten entstehen hierdurch? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten) zu Frage 3: Ausweislich der hier vorliegenden Übersicht verfügen die Justizvollzugsanstalten über die folgende Anzahl an Handyfindern: JVA Brandenburg a.d.H. JVA Cottbus- Dissenchen JVA Luckau-Duben JVA Neuruppin- Wulkow JVA Wriezen 8 10 8 3 7 Die Handyfinder sind in der Lage, eingeschaltete Mobiltelefone zu detektieren. Der Einsatz der Handyfinder hat sich bewährt. Eine Vielzahl der Handyfunde ist auf den Einsatz dieser Geräte zurückzuführen. Die Anschaffungskosten für ein Gerät der neuesten Generation belaufen sich auf ca. 3.000,00 Euro. Neben den Anschaffungskosten entstehen weitere Kosten durch gelegentlich notwendige Reparaturen sowie bei den älteren Geräten für den Ersatz von Batterien. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8510 - 3 - Frage 4: Verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse, dass durch die Nutzung von Handys, Notebooks, Tablet-PCs und anderen mobilen Kommunikationsgeräten durch Insassen Straftaten vorbereitet, verabredet oder begangen wurden bzw. werden? Wenn ja, wie viele Fälle und welche Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten) zu Frage 4: Eine Statistik bezüglich der von Gefangenen durch die Nutzung von Mobilfunkgeräten vorbereiteten, verabredeten oder begangenen Straftaten wird nicht geführt. Über die mit der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 210 (LT-Drucksache 6/639) mitgeteilten, die JVA Brandenburg an der Havel betreffenden Erkenntnisse hinaus erfolgte nach Mitteilung der Justizvollzugsanstalten inzwischen eine Verurteilung eines Gefangenen wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Zudem wird in zwei weiteren Fällen aktuell noch ermittelt. Diese insgesamt drei Fälle betreffen die JVA Luckau- Duben.