Landtag Brandenburg Drucksache 6/8511 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.04.2018 / Ausgegeben: 09.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3393 der Abgeordneten Tina Fischer (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8328 Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger im Falle von Zahlungsbescheiden Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Zahlungsbescheide durch Behörden des Landes oder brandenburgische Kommunen können Bürgerinnen und Bürger vor finanzielle Probleme stellen. Häufig sind die Schuldnerberatungen vor Ort oder die Verbraucherzentrale Brandenburg hilfreiche Anlaufstellen von Betroffenen. Dennoch sind nicht allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern diese Beratungsangebote bekannt. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie werden Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg auf Schuldnerberatungen hingewiesen? zu Frage 1: Der Bereich der Schuldnerberatung liegt im Land Brandenburg in kommunaler Zuständigkeit. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor, wie vor Ort auf entsprechende Angebote hingewiesen wird. Im Rahmen seiner Zuständigkeit weist das Land auf die derzeit 53 anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Land Brandenburg hin (siehe URL: http://www.lasv.brandenburg.de/media_fast/4055/Liste_der_geeigneten_verbraucherinsolv enzberatungsstellen_03-2018.pdf). Diese Beratungsstellen bieten oftmals auch Schuldnerberatung an. Frage 2: Ist der Landesregierung bekannt oder wirkt sie darauf hin, inwieweit Kommunen auf Beratungsangebote der Schuldnerberatungen vor Ort oder der Verbraucherzentrale Brandenburg hinweisen? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen aufgrund der kommunalen Zuständigkeit für den Bereich der Schuldnerberatung keine Erkenntnisse vor, inwieweit auf entsprechende Angebote durch die Kommunen hingewiesen wird. Dies betrifft auch den Bereich der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. (VZB). Die VZB selbst schätzt ein, dass in Brandenburg keine Kommune in der regulären Korrespondenz mit Bürgerinnen und Bürgern auf passende Beratungsangebote der VZB hinweist. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der VZB informiert diese über ihre Beratungs- und Informationsangebote. So wird im von der VZB durchgeführten und vom Land geförderten Projekt „Auskommen mit dem Einkommen “ auf Kriterien, die bei der Suche nach einer geeigneten Schuldner- und Verbrau- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8511 - 2 - cherinsolvenzberatungsstelle berücksichtigt werden sollten, und auf entsprechende Beratungsstellen hingewiesen (siehe auch VZB-Broschüre „Clever wirtschaften - Spartipps für Familien“, S. 64 ff., URL: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wissen/geldversicherungen /sparen-und-anlegen/auskommen-mit-dem-einkommen-10609).