Landtag Brandenburg Drucksache 6/8517 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.04.2018 / Ausgegeben: 10.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3380 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8268 Radwege im Landkreis Teltow-Fläming von Neuhof nach Mückendorf und Baruth Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Seit nunmehr fast 20 Jahren wird über die Frage der Schaffung/Erweiterung eines bedarfsgerechten Radwegenetzes im Landkreis Teltow- Fläming diskutiert. Immer noch sind zahlreiche Strecken, die für Radfahrer aus beruflichen Gründen, oder für Schüler als Schulweg, wichtig sind, ohne Radweg. Es wird viel diskutiert , aber man fragt sich, was ist wirklich passiert? 1. Wie ist der Sachstand eines Straßen begleitenden Radweges entlang der B 96 von Neuhof nach Mückendorf und Baruth? 2. Wie ist der Stand der Planung, wann ist mit einem Planungsende und einem Bau zu rechnen? 3. Wie ist die Kommune mit eingebunden und wie werden die Bürgerinnen und Bürger informiert ? zu Frage 1 und 2: Die Maßnahme besteht aus zwei Abschnitten, wobei der Abschnitt Mückendorf - Baruth bereits mit einem Radweg ausgestattet ist. Der Abschnitt Neuhof - Mückendorf ist Bestandteil der aktuellen Bedarfsliste für den Neubau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundesstraßen und in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Planung des Vorhabens erfolgt nach der methodisch ermittelten Bewertungszahl, die Umsetzung ist dann abhängig vom Vorliegen des Baurechts und der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Bedarfsliste kann unter http://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.277810.de eingesehen werden. 3. Wie ist die Kommune mit eingebunden und wie werden die Bürgerinnen und Bürger informiert ? zu Frage 3: Grundsätzlich wurde bei der Aufstellung der aktuellen Bedarfslisten die kommunale Ebene über die Landkreise und kreisfreien Städte eingebunden. Im Rahmen der Umsetzung von konkreten Radwegemaßnahmen werden die Kommunen als Träger öffentlicher Belange im Baurechtsverfahren beteiligt. Die Unterlagen liegen in den Kommunen aus, so dass auch die Bürgerinnen und Bürger Einsicht nehmen können. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8517 - 2 - 4. An welcher Position der Prioritätenliste des Landes Brandenburg rangiert diese Radwegneubauvorhaben ? zu Frage 4: Siehe Antwort auf Fragen 1 und 2.