Landtag Brandenburg Drucksache 6/8523 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.04.2018 / Ausgegeben: 11.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3394 der Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack (CDU-Fraktion) und Ingo Senftleben (CDU- Fraktion) Drucksache 6/8329 Freigabe gesperrter Kippenflächen in der Brandenburger Lausitz Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Seit Jahren sind mehrere tausend Hektar rutschungsgefährdeter Kippenflächen in der Lausitz bergbaurechtlich gesperrt, welche nach Prüfung und Herstellung der geotechnischen Sicherheit nach und nach einer differenzierten Folgenutzung überführt werden. Von aktuellem Interesse ist derzeit, welche Verbesserungen es durch Maßnahmen der LMBV seit der Kleinen Anfrage 3315 in Drucksache 5/8402 gibt. Frage 1: Für welche im Sperrbereich liegenden Flächen wurden seit 2014 die Sperrungen aufgehoben? zu Frage 1: Seit dem 1.1.2014 wurde insgesamt 1.338 ha an Sperrflächen in der Lausitz (Land Brandenburg und Freistaat Sachsen) aufgehoben. Frage 2: Wie viele Hektar der seit 2014 freigegebenen Bereiche werden davon landwirtschaftlich , forstwirtschaftlich oder gewerblich (Handwerk, Handel, Gastronomie) genutzt bzw. sind Wasserfläche? zu Frage 2: Von der freigegebenen Fläche entfallen rd. 407 Hektar auf Wasserflächen rd. 378 Hektar auf Waldflächen rd. 255 Hektar auf Sukzessionsflächen rd. 248 Hektar auf Landwirtschaftsflächen rd. 36 Hektar auf Sonderbauflächen und rd. 14 Hektar auf Verkehrsflächen. Frage 3: Wie viele Landwirte, Waldbesitzer oder Gewerbetreibende sind in Brandenburg mit Stand vom 01.01.2018 nach wie vor von den Sperrungen betroffen? zu Frage 3: Gegenwärtig sind im Land Brandenburg 20 Landwirtschafts- und 6 Forstbetriebe sowie 10 Sonstige Eigentümer (darunter 5 Gewerbebetriebe) von den Sperrungen betroffen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8523 - 2 - Frage 4: Welche Summen an Entschädigungen wurden durch die LMBV bis Ende 2017 an wie viele betroffene Grundstückseigentümer nach Frage 3 ausgezahlt, die Entschädigungsansprüche gestellt haben? (bitte aufgliedern nach Landwirten, Waldbesitzer, Gewerbetreibenden ) zu Frage 4: Bis zum 31.12.2017 wurden von der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) an durch Flächensperrungen betroffenen Landwirtschaftsbetriebe insgesamt rd. 2.847.000 EUR, an betroffene Forstbetriebe rd. 61.000 EUR sowie an sonstige Betroffene rd. 240.000 EUR an Entschädigungen gezahlt. Frage 5: In welchem Ausmaß sind mit Stand vom 1.01.2018 immer noch touristische Nutzungen , z.B. gesperrte Rad- und Wanderwege, betroffen? zu Frage 5: Durch die Sperrmaßnahmen sind vielfältige Beeinträchtigungen der touristischen Entwicklung sowie des touristischen Images gegeben. Zum einen sind durch bestehende Sperrungen touristische Infrastrukturen betroffen. Insbesondere die Radwege, z.B. die Seenlandroute, sind prägend für das touristische Angebot der Region. Von den im Jahr 2014 gesperrten rd. 28 km Verkehrswegen befanden sich am 1.1.2018 noch rd. 26,5 km in den ausgewiesenen Sperrbereichen. Im Bereich des Senftenberger Sees wird zudem die Befahrbarkeit mit Booten durch Teilsperrungen eingeschränkt. Frage 6: Eine Sondersituation besteht in der Ortslage Lauchhammer. Dort mussten Grundstücksnutzer ihre gefährdeten Grundstücke verlassen. In welchem Umfang waren in Lauchhammer Grundstücke und Personen betroffen und welche Kosten für eine Umsiedlung wurden in welcher Höhe durch die LMBV oder weitere Sanierungspartner getragen? zu Frage 6: Im Raum Lauchhammer kam es in enger Begleitung der zuständigen Sonderordnungsbehörden in drei Fällen zu Standortaufgaben bzw. Umsiedlungen (Grubenteichsiedlung , Elektromontage- und Service GmbH, Hundesportverein an der Ortrander Straße ). Im Fall der Grubenteichsiedlung waren insgesamt 13 Eigenheimbesitzer und zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 9 Mietparteien betroffen. Für die drei Standortaufgaben wurden insgesamt rd. 1,9 Mio. EUR aus dem Verwaltungsabkommen zur Finanzierung der Braunkohlesanierung aufgewendet. Frage 7: Welche Maßnahmen wurden mit welchem finanziellen Mitteleinsatz in der Ortslage Lauchhammer seit 2014 durch die LMBV zur Sicherung alter Kippenflächen durchgeführt ? (Maßnahmen bitte einzeln aufführen) zu Frage 7: Zur konkreten Sicherung gefährdeter Kippenflächen und Böschungen in der Ortslage Lauchhammer wurden im Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2017 rd. 24 Mio. EUR aus dem Verwaltungsabkommen zur Finanzierung der Braunkohlensanierung aufgewendet (Beispielhafte Einzelauflistung siehe Anlage 1). Frage 8: Welche Maßnahmen wurden mit welchem finanziellen Mitteleinsatz insgesamt (außer Lauchhammer) seit 2014 durch die LMBV in die Altlastensanierung gefährdeter Kippen (Sicherung von Kippen und Böschungen) bzw. in die Beseitigung von Schäden durch den Wiederanstieg des Grundwassers durchgeführt? (Maßnahmen bitte jeweils für die einzelnen Jahre aufführen) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8523 - 3 - zu Frage 8: Zur konkreten Sicherung gefährdeter Kippenflächen und Böschungen außerhalb der Ortslage Lauchhammer wurden im Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2017 rd. 137 Mio. EUR aus dem Verwaltungsabkommen zur Finanzierung der Braunkohlensanierung aufgewendet (Beispielhafte Einzelauflistung siehe Anlage 2). Frage 9: Welche Einschränkungen von öffentlichen Straßennutzungen gibt es mit Stand vom 1.01.2018 nach wie vor und wie werden diese jeweils begründet (z.B. Ortsverbindungsstraße zwischen Drebkau und Casel)? zu Frage 9: Für die Ortsverbindungsstraße zwischen Drebkau und Casel wurde in Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen im Bereich der unverdichteten Altkippe des Tagebaues Greifenhain die zulässige Geschwindigkeit auf max. 30 km/h reduziert. In der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer gelten aufgrund des hier vorhandenen ungesicherten Untergrundes eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h und eine zulässige Tonnage von max. 30 t. Frage 10: Welche Maßnahmen der LMBV werden in den Jahren 2018 bis 2020 zur Kippensicherung und gegen Schäden durch steigendes Grundwasser durchgeführt und für welche Bereiche können dann die Sperrungen bzw. Nutzungseinschränkungen aufgehoben werden? (bitte jeweils für die einzelnen Jahre aufführen) zu Frage 10: Die Maßnahmen zur Kippensicherung umfassen einen komplexen Gesamtprozess von der strategischen Weiterentwicklung der Sanierungstechnologien, der Durchführung weiterer Untersuchungen vor Ort, der planerischen und genehmigungsrechtlichen Vorbereitung bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen inklusive des Nachweises der Sicherungserfolges . Die in Brandenburg ab 2018 im Zentrum der Bearbeitung stehenden Schwerpunktbereiche sind in der Anlage 3 aufgeführt. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Maßnahmen kann zum gegenwärtigen Planungsstand noch keine detaillierte Aussage zu weiteren Flächenfreigaben getroffen werden. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 Anlage 1 (zu Frage 7 der KA 3394) ▪ Schließung des Restloches 102 und der Südspitze des Restloches 103 (2014) • Leistungen zur temporären Sicherung der Wohnbebauung im Pappelweg (2014) • Errichtung von Drainagen und einer Pumpstation im Bereich Lauchhammer-Nord zur Sicherung der Wohnbebauung (2014) ▪ Sicherung des Restloches 40 (2014 bis 2016) ▪ Umsiedlung und Abbruch der Grubenteichsiedlung (2016, 2017) • Sicherung der Westböschung des Restloches 76 (2016, 2017) ▪ Sicherung der Ostböschung des Restloches 38 (2016 bis 2018) Anlage 2 (zu Frage 8 der KA 3394) Sicherung und Endgestaltung der nordöstlichen Böschung Restloch Meuro (2013 bis 2016) • Rütteldruckverdichtung am Restloch MarienteIch, Tagebau Meuro (2016 bis 2018) • Schonende Sprengverdichtung im östlichen Bereich der Kleptnaniederung im Tagebau Seese-West (2014 bis 2016) Sicherung der südwestlichen Innenkippe des Tagebaues Jänschwalde durch Auffüllung von Tieflagen (2013 bis 2015) Rütteldruckverdichtung zur Sicherung der gekippten Böschungen des Südrandschlauches Tagebau Jänschwalde (2012 bis 2015) Sicherung der gekippten Ostböschung des Tagebaues Cottbus-Nord (2012 bis 2019) Rütteldruckverdichtung zur Sicherung der gekippten Böschungen des Restloches Greifenhain (2010 bis 2020) • Auffüllung von Tieflagen im Kippenbereich des Tagebaues Greifenhain (2014 bis 2023) • Herstellung eines Stützdammes im Restloch Heide VI (2014, 2015) • Böschungssicherung und Böschungsendgestaltung an vier Schwerpunktbereichen im Restloch Sedlitz in mehreren Bauabschnitten (2015 bis 2022), darunter Sicherung der Trasse des Ableiters zur Rainitza ▪ Sicherung der Hochkippe Schipkau (2014, 2015) • Sicherung der Kippenstraße L 60 in mehreren Teilabschnitten (2006 bis 2023) • Sicherung der Trassen von Victoria- und Margagraben (2013 bis 2015) • Sicherung von Tieflagen nördlich und nordöstlich des Kabelbaggerteiches (2014, 2015) Anlage 3 (zu Frage 10 der KA 3394) Weiterführung der Maßnahmen an den Restlöchern 28/29 Lauchhammer Sicherung der Raunoer Senke und der Tieflage 5 Eichen im Tagebau Meuro verschiedene Einzelmaßnahmen in der Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen, insbesondere Sicherung der Ableitungstrasse aus dem Restloch Sedlitz zur Schwarzen Elster verschiedene Einzelmaßnahmen in den Tagebaufeldern Lauchhammer, wie Fortführung Sicherung der Kippen nördlich und östlich der Ortslage Kostebrau, Weiterführung Sicherung Restlochkette Klein leipisch und Fortführung der Sicherung der Seeteichsenke Sprengverdichtungen Kippenflächen im Tagebaufeld Seese Ost Sicherung der Kippentieflage im Tagebaufeld Schlabendorf Nord und Herstellung Zuwegung zur Tornower Niederung Weiterführung der Sicherung der Kippenböschung des Tagebau Greifenhain und Durchführung von Trassensicherung in Vorbereitung der zukünftigen Vorflutgräben weitere Maßnahmen im Stadtgebiet Lauchhammer wie z.B. Wilhelm-Külz-Straße, Schlosssiedlung und Pappelweg. Page 1 Page 1 Page 1