Landtag Brandenburg Drucksache 6/8526 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.04.2018 / Ausgegeben: 11.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3392 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8292 E-Mail-Adressen für Lehrkräfte Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Nachtragshaushalt 2018 sind u.a. 700.000 Euro für die Einrichtung von E-Mail-Adressen für Lehrkräfte über das ZIT-BB vorgesehen. Frage 1: Wie ist die bisherige elektronische bzw. telefonische Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern, Schülern, der Schulverwaltung und Dritten in den Dienstvorschriften geregelt? zu Frage 1: Spezielle Dienstvorschriften zu Einzelheiten der telefonischen oder elektronischen Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern, Schülern, der Schulverwaltung und Dritten bestehen nicht. Die für die schulische und schulverwaltende Aufgabenerfüllung eingesetzte technische Ausstattung erfordert auch dann, wenn sie zur Anpassung an neue technische Standards eingeführt wird, grundsätzlich keine Änderung der Dienstvorschriften . Dies gilt ebenfalls für die Einführung von dienstlich zu nutzenden E-Mail-Adressen von Lehrkräften. Die Schulen und die Schulaufsicht können für die jeweils zu gewährleistende Kommunikation zur Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich einzelner Voraussetzungen der Nutzung elektronischer sowie telefonischer Kommunikation spezielle Verfahrens- bzw. Verhaltensregelungen vorsehen. Für Schulen ist hierzu u. a. auf das Weisungsrecht der Schulleiterin oder des Schuleiters gemäß § 71 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes hinzuweisen. Die elektronische Kommunikation ist in der dienstlichen Verantwortung der Lehrkräfte möglich, wenn der Rahmen dienstlicher Angemessenheit sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, nach denen Leistungsdaten und andere sensible personenbezogene Daten grundsätzlich nicht über digitale Endgeräte verarbeitet und daher auch nicht elektronisch kommuniziert werden dürfen. Frage 2: Gibt es Schulen, in denen die Lehrer bereits jetzt auf offizielle E-Mail-Adressen oder Diensthandys zurückgreifen können? Wenn ja, welche? zu Frage 2: Seit dem Jahr 2004 können Lehrkräfte im Schulleitungsbereich auf schulbezogene dienstliche E-Mail-Adressen zugreifen. Ansonsten gibt es im Land Brandenburg gegenwärtig keine E-Mail-Adressen für Lehrkräfte, die vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt werden. Dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist bekannt, dass einzelne Schulträger Schulen und Lehrkräften E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8526 - 2 - Dem MBJS ist nicht bekannt, dass Lehrkräften Diensthandys zur Verfügung gestellt werden . Frage 3: Ist mit der Einführung der E-Mail-Adressen eine Änderung der Dienstvorschriften bezüglich einer Verpflichtung zur Nutzung dieser E-Mail, Antwortpflichten, einzuhaltende Fristen für Antworten und Veröffentlichungspflichten der E-Mail-Adressen vorgesehen? Frage 4: Wie lautet die geplante Zeitschiene bezüglich der Einführung von E-Mail- Adressen für die Lehrkräfte? Frage 5: Inwiefern werden die Lehrkräfte und deren Vertretungen bei der Einführung der E-Mail-Adressen beteiligt? Frage 6: Wie ist die technische Umsetzung bei der Einführung geplant? zu den Fragen 3 bis 6: In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 22. Februar 2018 wurde im Rahmen der Erörterung des Nachtragshaushalts 2018 des Einzelplans 05 auf Bitten des Abgeordneten Steeven Bretz mit dem Ausschussvorsitzenden vereinbart, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen Bericht zur Einführung von E-Mail-Adressen für Lehrkräfte im 3. Quartal 2018 vorlegen wird. Aufgrund des aktuellen Verfahrensstandes kann diesem Bericht nicht vorgegriffen werden. Frage 7: Inwieweit werden auch Schülerinnen und Schülern offizielle E-Mail-Adressen zur Verfügung stehen? Und welche Rahmenbedingungen würden dafür gelten? zu Frage 7: Planungen zur Einrichtung von E-Mail-Adressen für alle Schülerinnen und Schüler durch das Land Brandenburg bestehen seitens der Landesregierung nicht. Frage 8: Wie genau schlüsseln sich die Kosten von 700.000 Euro auf? zu Frage 8: Bei den im Nachtragshaushalt 2018 angemeldeten Haushaltsmitteln in Höhe von 700.000 Euro handelt es sich um eine Kalkulation der Kosten zur Anschubfinanzierung für das Vorhaben. Der tatsächliche Kostenrahmen hängt von der konkreten Umsetzung durch den zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg (ZIT BB) ab. Die Höhe der Anschubfinanzierung ist im Rahmen eines Abschätzungsprozesses bei Nutzung des im Land eingesetzten E-Mail-Systems für die Landesbediensteten ermittelt worden. Dabei wurden u.a. die Kosten für E-Mail-Postfächer für Verwaltungsmitarbeiter nach dem Leistungskatalog des ZIT BB in Höhe von 7 Euro je Monat und Postfach herangezogen. Frage 9: Welche Pläne hat die Landesregierung für die Einführung einer sogenannten Schulcloud und in welchem Umfang sind dafür weitere Kosten absehbar? zu Frage 9: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beabsichtigt, zusammen mit dem Hasso-Plattner-Institut (HPI) eine Schul-Cloud1 für Brandenburg auf den Weg zu 1 „Das Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering entwickelt unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Meinel zusammen mit dem MINT EC, einem bundesweiten Exzellenznetzwerk von knapp 300 Schulen und unterstützt vom Bundesministerium für Forschung und Bildung, eine Schul-Cloud. Die Schul-Cloud soll die technische Grundlage schaffen, dass Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler in jedem Unterrichtsfach auch moderne digitale Lehr- und Lerninhalte nutzen können, und zwar so, wie Apps über Smartphones oder Tab- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8526 - 3 - bringen. Vorgesehen ist, die Schul-Cloud gemeinsam mit anderen - insbesondere ostdeutschen - Bundesländern zu entwickeln. Der Kostenrahmen ist u. a. abhängig vom Umfang eines Länderkonsortiums und von den Modalitäten der weiteren Zusammenarbeit. letts nutzbar sind.“ (Quelle: https://schul-cloud.org)