Landtag Brandenburg Drucksache 6/8550 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.04.2018 / Ausgegeben: 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3401 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8338 Bald keine Halbjahreszeugnisse mehr in der Grundschule? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der ersten und zweiten Klasse gibt es bereits keine Noten mehr. Am 30. Juni 2017 hat der Landtag - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - das Schulgesetz so geändert, dass ab dem 1. August 2017 in der 2. Klasse (zusätzlich zur 1. Klasse) die Noten durch sogenannte „schriftliche Informationen zur Lernentwicklung“ ersetzt werden. In der 3. und 4. Klasse werden weiterhin Noten gegeben, es sei denn eine „Mehrheit der Mitglieder der Klassenkonferenz und der Elternversammlung“ beschließt etwas anderes. Die Einzelheiten zu Zensuren und Zeugnissen werden in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt, denen der Landtag meist nicht zustimmen muss. Hier hat die Landesregierung nun nicht nur die Änderungen vorgenommen, die sich aus der Änderung des Schulgesetzes zwingend ergeben. Vielmehr hat sie gegenüber Mitwirkungsgremien deutlich darüber hinaus gehende Maßnahmen zur Debatte gestellt. So hat sie dem Landesschulbeirat in dessen Sitzung am 13. Januar 2018 eine geplante Änderung der Grundschulverordnung vorgestellt, nach der zukünftig von der 1. bis zur 4. Klasse (statt zuvor nur bis zur 2. Klasse) das Halbjahreszeugnis durch ein „individuelles Gespräch zwischen der Klassenlehrkraft und den Eltern“ ersetzt werden soll, „in dem insbesondere die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers dazustellen ist“. Weiterhin plant die Landesregierung, dass ein Protokoll dieses Gesprächs den Eltern ausgehändigt werden soll. Für dieses Protokoll soll es eine verbindliche Vorlage geben, in der die Lehrerin oder der Lehrer auf einer vierstufigen Skala von „in besonderem Maße ausgeprägt “ bis „in Ansätzen ausgeprägt“ Angaben zu verschiedenen Kompetenzen der Schülerin bzw. des Schülers macht. Dabei werden zum Beispiel verschiedene Aspekte des „Sprechens und Zuhörens“, des „Schreibens“, „Lesens“, und Rechners, aber auch des „Bewegens“ eingeschätzt. Diese Änderungen sollen schrittweise eingeführt werden, so dass nach der bekannt gewordenen Planung zum Schuljahr 2020/21 zum ersten Mal das Halbjahreszeugnis für die dritten Klassen entfallen würde. Vorbemerkung der Landesregierung: Es ist Aufgabe schulischer Bildung, gemeinsam mit den Eltern die wertvollen Anlagen der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und bestmöglich zu fördern, damit sie ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur vollen Entfaltung bringen und diese für die eigene Lebensgestaltung ebenso wie für eine aktive Beteiligung an der Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen nutzen können. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8550 - 2 - Durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) wurde zum Schuljahr 2016/2017 der Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 in Kraft gesetzt, der zum Schuljahr 2017/2018 seine Unterrichtswirksamkeit erreichte. Dieser Rahmenlehrplan ist kompetenzorientiert ausgerichtet und beschreibt, welche fachlichen und überfachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler erwerben, erweitern und vertiefen müssen. Diese dienen den Lernenden und Lehrenden als Orientierung für eine erfolgreiche schulische Arbeit. Als allgemein verbindlicher Maßstab für das Erreichte und das noch zu Erreichende bilden sie die Voraussetzung für eine individualisierte Unterrichtsgestaltung in heterogenen Lerngruppen, die den unterschiedlichen Persönlichkeiten und Lerngeschwindigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer lernprozessbegleitenden Diagnostik, Beratung und Förderung gerecht wird. Dieses Verständnis von Kompetenz ist Grundlage sowohl für die Gestaltung des Unterrichts als auch für die Beobachtung, Dokumentation und Bewertung von Leistungen. Lernplanung und der Blick auf Leistung sind daher stets eng verknüpft und begleiten den gesamten Lernprozess. Entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015 „Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ sieht das MBJS es als wichtig an, dass aufgrund der Kompetenzorientierung des Lehrens und Lernens sich die Leistungsrückmeldung gleichfalls daran orientiert: „Kompetenzorientierte Rückmeldungen im Verlauf des Lernprozesses geben Aufschluss darüber, wie weit das einzelne Kind auf dem Weg zu den angestrebten Kompetenzen am Ende eines Lernabschnitts fortgeschritten ist“1. Mit der sukzessiven Einführung einer standardbezogenen Leistungsrückmeldung als Form der schriftlichen Information zur Lernentwicklung soll diesen Zielsetzungen zukünftig noch besser Rechnung getragen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen damit eine differenzierte , individuelle und auch vergleichende Leistungsbewertung erhalten. Frage 1: Als die Landesregierung dem Landtag einen Entwurf der oben erwähnten Änderung des Schulgesetzes vorgelegt hat, hat sie für die vorgeschlagenen Änderungen bei der Leistungsbewertung ausdrücklich keine pädagogische Begründung vorgebracht. Die Landesregierung hat lediglich darauf verwiesen, dass die zu ändernden Bestimmungen zur Leistungsbewertung bei der Bildung von Flex-Klassen (= gemeinsamer Unterricht von erster und zweiter Klasse) dazu führen könnten, „dass sich die Formen der Bewertung innerhalb einer Klasse unterscheiden“ und dies „zu Nachfragen und erhöhtem Klärungsbedarf bei Lehrkräften und Eltern“ führen würde (LT-Drs. 6/6045). Wie bewertet die Landesregierung die Leistungsbewertung durch Noten in der 3. und 4. Klasse aus pädagogischer Sicht? zu Frage 1: Noten spiegeln die erreichte Kompetenz und das Leistungsvermögen von Schülerinnen und Schülern wider. Sie stellen gleichwohl die Lehrkräfte vor die Herausforderung der Dokumentations- und Nachweispflicht, wie die Standarderreichung auf der Grundlage des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 in der Note dargestellt wird. Im Kontext der abschließenden Leistungsbewertung weist die Note einen Leistungsdurchschnitt über den Beurteilungszeitraum auf, da mehrere Noten unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg zu einer Note zusammengefasst werden. 1 “Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ – Beschluss der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 11.06.2015, S. 22 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8550 - 3 - Frage 2: Plant die Landeregierung, dem Landtag eine weitere Änderung des Schulgesetzes vorzuschlagen, um die Noten auch über die 2. Klasse hinaus abzuschaffen? zu Frage 2: Das für Schule zuständige Ministerium sieht derzeit keine Handlungsnotwendigkeit zur Vorlage einer Gesetzesinitiative, die eine andere Form der Bewertung gemäß § 57 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in den darüber hinaus definierten Jahrgangsstufen vorsieht. Frage 3: Hat die Landesregierung weitere Pläne, um ggf. auf untergesetzlichem Wege die Leistungsbewertung in irgendeiner Weise zu verändern? Und wenn ja, welche? zu Frage 3: Der Gesetzgeber hat in § 57 BbgSchulG die Grundsätze der Leistungsbewertung bestimmt, die ausschließlich durch den Gesetzgeber geändert werden können. In § 57 Absatz 4 BbgSchulG wurde dem für Schule zuständigen Ministerium eine Verordnungsermächtigung erteilt, die sich auf Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und -bewertung bezieht. Das für Schule zuständige Ministerium handelt im Rahmen dieser Rechtslage. Frage 4: Welche Grundsätze gelten derzeit für Zeugnisse in der 3. und 4. Klasse? zu Frage 4: Gemäß § 11 Absatz 3 Grundschulverordnung i.V.m. § 57 Absatz 1 BbgSchulG erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4 Zeugnisse in Form von Noten. Sofern die schulischen Gremien gemäß § 57 Absatz 1 BbgSchulG sich für die Erteilung von schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung an Stelle der Noten entschieden haben, erfolgt die Zeugniserteilung in dieser Form. Die Zeugnisse werden jeweils zum Schulhalbjahr und Schuljahresende erteilt. Frage 5: Wie ist der derzeitige Stand der geplanten Änderung der Grundschulverordnung? Welche weiteren Beteiligungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt vorgesehen? zu Frage 5: In Vorbereitung der geplanten Änderung zur Grundschulverordnung wurde gemäß § 139 Absatz 4 Nr. 1 BbgSchulG der Landesschulbeirat am 14.10.2017 über die Einführung indikatororientierter Zeugnisse als Form der schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung und standardisierter Lernentwicklungsgespräche informiert. Dabei wurden neben der Verknüpfung der geplanten Form der schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung und des Protokolls zum Lernentwicklungsgespräch mit den Standards des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 auch die entsprechenden Formulare vorgestellt. In diesem Zusammenhang sind die Planungsschritte zur Änderung der Rechtsnorm und die Aufgaben für die untere Schulaufsicht und der Schulpraxis erläutert worden. Insbesondere der Landeselternrat hat zu diesem Zeitpunkt die geplante Einführung der indikatororientierten Zeugnisse als Form der schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung und standardisierte Lernentwicklungsgespräche begrüßt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen zum Prozess der Umsetzung des Änderungsanliegens der Grundschulverordnung ausführlich informiert wurden. Die geplanten Änderungen zur Grundschulverordnung und den Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung wurden am 13.01.2018 dem Landesschulbeirat zur abschließenden Anhörung vorgetragen. Die Mitglieder des Landesschulbeirats haben mehrheitlich dem Änderungsansinnen zugestimmt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8550 - 4 - Parallel wurden der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Landkreistag Brandenburg sowie der Grundschulverband Brandenburg um Stellungnahme gebeten. Im April und Mai 2018 finden regionale Beratungen der unteren Schulaufsicht mit den zukünftigen Klassenlehrkräften der Jahrgangsstufe 1 zum Schuljahr 2018/2019 statt. Hier werden die Klassenlehrkräfte in die standardisierte Leistungsbewertung und in den Umgang mit dem Instrument eingeführt. Zusätzlich planen alle Grundschulen des Landes im Juni 2018 eine vorbereitende Elternversammlung für die Eltern der Kinder der zukünftigen Jahrgangsstufe 1. In dieser Elternversammlung wird die Information zur Form der Leistungsbewertung für diese Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 einen zentralen Punkt einnehmen. Frage 6: Welche inhaltlichen Änderungen plant die Landesregierung an dem besagten Entwurf der Neufassung der Grundschulverordnung infolge der Beteiligungsverfahren? zu Frage 6: Die jetzt vorliegenden Stellungnahmen werden derzeit schulfachlich bewertet und zur abschließenden Entscheidung der Leitung des MBJS vorgelegt. Frage 7: Vorausgesetzt die Grundschulverordnung würde in der skizzierten Form wirksam, wären die Änderungen dann so zu verstehen, dass das Halbjahreszeugnis in Form von Noten selbst dann entfällt, wenn sich die Elternversammlung und die Klassenkonferenz nicht gegen eine Leistungsbewertung durch Noten entschieden haben? zu Frage 7: Mit der geplanten Änderung der Grundschulverordnung tritt an die Stelle des Halbjahreszeugnisses verbindlich das standardisierte Lernentwicklungsgespräch in der Jahrgangsstufe 3 ab dem Schuljahr 2020/2021 und in der Jahrgangsstufe 4 ab dem Schuljahr 2021/2022. Frage 8: Welche Regelungen sollen für das Zeugnis am Schuljahresende gelten? zu Frage 8: Im Rahmen der Ermächtigungsklausel gemäß § 58 Absatz 3 BbgSchulG erfolgt die Zeugniserteilung zum Schuljahresende grundsätzlich nach den Bestimmungen gemäß § 11 Absatz 2 der Grundschulverordnung i.V.m. § 57 Absatz 1 BbgSchulG. Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres in den Jahrgangsstufen 1 und 2 schriftliche Informationen zur Lernentwicklung und in den Jahrgangsstufen 3 und 4 Notenzeugnisse. Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der schulischen Gremien können an die Stelle der Noten schriftliche Informationen zur Lernentwicklung treten. Frage 9: Sofern Zeugnisse in Form von Noten zum Schulhalbjahr in der 3. und 4. Klasse grundsätzlich entfallen sollten, wie wird die Landesregierung den Willen des Gesetzgebers umsetzen, die Leistungen der Schüler/innen ab der 3. Klasse im Regelfall fortlaufend durch Noten zu bewerten? zu Frage 9: Die Landesregierung sieht mit der Änderung der Grundschulverordnung auf der Grundlage der bereits in der Antwort zu Frage 8 erwähnten Ermächtigungsklausel keinen Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, dass die Schülerinnen und Schüler in der Regel ab Jahrgangsstufe 3 mit Noten bewertet werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8550 - 5 - [Sofern die schulischen Mitwirkungsgremien gemäß § 11 Absatz 2 Grundschulverordnung i.V.m. § 57 Absatz 1 BbgSchulG keine andere Beschlusslage herstellen, werden die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 3 mit Noten bewertet. Das Ersetzen des Zeugnisses zum Schulhalbjahr zusätzlich in den Jahrgangsstufen 3 und 4 durch ein standardisiertes Lernentwicklungsgespräch hat zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern eine individualisierte Leistungsrückmeldung erhalten. Auf dieser Grundlage werden die entsprechenden Entwicklungspotentiale analysiert und eine entsprechende Förderung für die Zeit des zweiten Schulhalbjahres abgestimmt. Somit kann differenzierter auf die Leistungsentwicklung des einzelnen Kindes eingegangen und das Leistungsvermögen umfangreicher ausgeschöpft werden.] Frage 10: Tatsächlich werden viele Eltern eine Ausweitung der individuellen Gespräche über die schulische Entwicklung ihrer Kinder begrüßen. Was aber spricht aus Sicht der Landesregierung dagegen, das zu protokollierende Lernentwicklungsgespräch lediglich ergänzend zu den Halbjahreszeugnissen in der bisher üblichen Form vorzusehen, zumal der Mehraufwand für die Lehrer im Vergleich zu dem Gespräch und dem sehr detaillierten Protokoll kaum ins Gewicht fiele? zu Frage 10: Mit der Einführung standardisierter Lernentwicklungsgespräche lösen diese in den Jahrgangsstufen 1 und 2 die individuellen Gespräche zum Schulhalbjahr und in den Jahrgangsstufen 3 und 4 die Erteilung der Halbjahreszeugnisse ab. Klassenlehrkräfte werden durch die sukzessive Einführung der standardisierten Lernentwicklungsgespräche zum Schulhalbjahr und der indikatororientierten Zeugnisse zum Ende des Schuljahres ab Schuljahr 2018/2019 dahingehend entlastet, dass sie eine Dokumentation als Grundlage der Gesprächsführung automatisch aus dem Schulverwaltungsportal weBBschule erhalten und die Zeugnisse sich automatisch generieren und nicht händisch erarbeitet werden müssen. Die Fachlehrkraft hat, bezogen auf die Vorbereitung und Durchführung der Leistungsermittlung bei den Schülerinnen und Schülern sowie der anschließenden Leistungsbewertung , den gleichen Aufwand wie bei der Notengebung. Der sicherlich vermutete Mehraufwand bei der Dokumentation dürfte sich zeitnah in eine deutliche Entlastung wandeln, da bei systematischer Eintragung in das Schulverwaltungsportal weBBschule die Vorteile der automatisierten Verwaltung und Nachweisbarkeit überwiegen . Es muss an dieser Stelle deutlich darauf verwiesen werden, dass mit dem Schuljahr 2017/2018 gerade in der Anfangsphase der Unterrichtswirksamkeit des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 ein erhöhter Anspruch an die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte gestellt wird. Der neue Rahmenlehrplan mit seinen Innovationskernen, den klaren Anforderungen der Basiscurricula Sprach- und Medienbildung sowie den komplexen übergreifenden Themen ist auf Grundlage des schulinternen Curriculums umzusetzen und pädagogisch auszugestalten . Die Kompetenzorientierung in allen Jahrgangsstufen und in allen Fächern ist zu bewältigen. Der Kompetenzerwerb bei den Schülerinnen und Schülern erfolgt über die Vermittlung von Themen und Inhalten - kurz über konkrete Anforderungen auf verschiedenen Niveaustufen . Daraus ergibt sich für alle Lehrkräfte, dass sie auf der Grundlage des schulinternen Curriculums für die einzelnen Unterrichtsstunden planen und vorbereiten müssen, welche Kompetenz die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, über welche Themen und In- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8550 - 6 - halte sie entsprechende Standards vermitteln wollen bzw. mit welchen Leistungsaufgaben der erreichte Ausprägungsgrad „überprüft/nachgewiesen“ werden kann. Die Verbesserung der Unterrichtsqualität auf Grundlage der konsequenten Umsetzung der Kompetenzorientierung des Rahmenlehrplans steht somit im Fokus der Schulentwicklung. Durch die konsequente Erfassung und die Verwaltung der Schülerleistungen in weBBschule wird das Notenbuch ersetzt. Dabei werden die Lehrkräfte von aufwendigen handschriftlichen Dokumentationen entlastet. Es ist davon auszugehen, dass nach einem Durchlauf von zwei Schuljahren in den Schulen und bei den Lehrkräften Routinen in den Verfahren entwickelt sind und sich damit der Aufwand minimieren wird. Eine Verdoppelung des Aufwandes durch Zeugniserstellung und der Durchführung eines Lernentwicklungsgespräches ist gegenüber den Lehrkräften nicht vertretbar. Frage 11: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 2555 (LT-Drs. 6/6458) hat die Landesregierung erklärt, dass das Bildungsministerium zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erheben werde, an wie vielen Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Elternversammlungen und die Klassenkonferenzen beschlossen haben, die Leistungsbewertung in Form von Noten durch schriftliche Informationen zur Lernentwicklung zu ersetzen. In wie vielen (von wie vielen theoretisch möglichen) Klassen bzw. Fällen haben sich die Elternversammlungen und Klassenkonferenzen zugunsten von schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung entschieden? (bitte nach Jahrgangsstufen aufschlüsseln und, sofern Daten zum ersten Schulhalbjahr 2017/2018 bereits vorliegen, auch diese gesondert angeben) zu Frage 11: Gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage 2555 (LT-Drs. 6/6458) hat die Landesregierung eine Erhebung zur Erteilung der Zeugnisse durchgeführt (siehe Tabelle 1). Zum Schuljahresende des Schuljahres 2016/2017 erfolgte die Erteilung von Zeugnissen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wie folgt: Tabelle 1 Zeugnis Bewertungsart Jahrgang 02 Jahrgang 03 Jahrgang 04 Schule Klasse Schule Klasse Schule Klasse Noten 368 777 423 869 423 841 schriftliche Information zur Lernentwicklung 148 273 46 51 36 40 schriftliche Information und Indikatoren als Beiblatt 49 86 7 9 5 7 Indikatorenzeugnis 31 69 9 10 5 7 Quelle: MBJS, Sondererhebung „Nutzung von verbal bzw. Noten Zeugnissen in den Jahrgangsstufen 1-4“ in den Schuljahresendzeugnissen – Schuljahr 2016/2017. An der Erhebung haben 429 Schulen von 439 Schulen in öffentlicher Trägerschaft teilgenommen. Sofern in einer Schule mehrere Zeugnisformen genutzt wurden, wurde die Schule in jeder Form gezählt. Sofern es sich um eine sogenannte Mischklasse (jahrgangsübergreifende Klasse) handelte, wurde die Klasse in jeder Jahrgangsstufe gezählt.