Landtag Brandenburg Drucksache 6/8551 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.04.2018 / Ausgegeben: 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3389 des Abgeordneten Steffen Königer (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8289 Schulnotenvergabe in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Etliche Brandenburger Elternräte wurden darüber informiert , dass die Grundschulverordnung so angepasst werden soll, dass an den Grundschulen bis zur Klasse 6 die Noten durch sogenannte „schriftliche Lernentwicklungen“ ersetzt werden sollen. Dies führt zu einer großen Verunsicherung der Eltern. Vorbemerkung der Landesregierung: Bis zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes im Juli 2017 wurden die Grundsätze der Leistungsbewertung gemäß § 57 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) wie folgt geregelt: „In der Jahrgangsstufe 1 (…) treten schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle der Noten. In den Jahrgangsstufen 2 bis 4 können auf Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Klassenkonferenz und der Elternversammlung schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle der Noten treten“. Im Rahmen der Ermächtigungsklausel gemäß § 58 Absatz 3 BbgSchulG hat das für Schule zuständige Ministerium im Rahmen der Verordnungsgebung geregelt, dass in den Jahrgangsstufen 1 und 2 zum Schulhalbjahr individuelle Gespräche an die Stelle von Zeugnissen treten. Ab Juli 2017 treten aufgrund der Änderung in § 57 Absatz 1 BbgSchulG jetzt in den Jahrgangsstufen 1 und 2 schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle von Noten. Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 können auf Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Klassenkonferenz und der Elternversammlung schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle der Noten treten. Die Zeugniserteilung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 erfolgt jeweils zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Grundschule erfolgt grundsätzlich die Erteilung von Notenzeugnissen . Frage 1: Gibt es Pläne, die Grundschulverordnung so anzupassen, dass die Notenvergabe an den Grundschulen durch sogenannte „schriftliche Lernentwicklungen“ ersetzt werden sollen? Frage 2: Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus und welche Klassenstufen wären davon betroffen ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8551 - 2 - zu den Fragen 1 und 2: Durch das für Schule zuständige Ministerium wurde zum Schuljahr 2016/2017 der Rahmenlehrplan Jahrgangsstufen 1-10 in Kraft gesetzt und ist seit dem Schuljahr 2017/2018 unterrichtswirksam. Dieser Rahmenlehrplan ist kompetenzorientiert ausgerichtet und beschreibt, welche fachlichen und überfachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler erwerben müssen. Diese dienen den Lernenden und Lehrenden als Orientierung für erfolgreiche schulische Arbeit. Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015 „Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ sieht das für Schule zuständige Ministerium es als wichtig an, dass aufgrund der Kompetenzorientierung des Lehrens und Lernens sich die Leistungsrückmeldung gleichfalls daran orientiert. Im Rahmen der Anwendung der durch den Gesetzgeber erteilten Verordnungsermächtigung gemäß § 57 Absatz 4 BbgSchulG und § 58 Absatz 3 BbgSchulG nimmt das für Schule zuständige Ministerium die Rahmenlehrplaneinführung zum Anlass, die Grundschulverordnung so anzupassen, dass sich die Beobachtung, Dokumentation und Bewertung von Leistungen und somit die Leistungsrückmeldung auf die im Rahmenlehrplan beschriebenen Kompetenzebereiche, insbesondere für die Jahrgangsstufen 1 und 2, bezieht. Wie bereits oben ausgeführt gilt schon jetzt, dass zum Schulhalbjahr der Jahrgangsstufen 1 und 2 an die Stelle der Zeugnisse individuelle Gespräche treten. Diese Gespräche sollen mit Änderung der Grundschulverordnung standardisiert und auf die Kompetenzbereiche des Rahmenlehrplans bezogen werden. Die Einführung der standardisierten Rückmeldung erfolgt sukzessive zum Schuljahr 2018/2019 beginnend mit der Jahrgangsstufe 1. Ab dem Schuljahr 2019/2020 erfolgt dann die standardisierte Rückmeldung in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Im Rahmen der Anwendung der Verordnungsermächtigung gemäß § 58 Absatz 3 BbgSchulG soll mit der geplanten Änderung zur Grundschulverordnung gelten, dass an die Stelle des Halbjahreszeugnisses verbindlich das standardisierte Lernentwicklungsgespräch in der Jahrgangsstufe 3 ab dem Schuljahr 2020/2021 und in der Jahrgangsstufe 4 ab dem Schuljahr 2021/2022 tritt. Das Ersetzen des Zeugnisses zum Schulhalbjahr in den Jahrgangsstufen 3 und 4 durch ein standardisiertes Lernentwicklungsgespräch hat zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern eine individualisierte Leistungsrückmeldung erhalten. Auf dieser Grundlage werden die entsprechenden Entwicklungspotentiale analysiert und eine entsprechende Förderung für die Zeit des zweiten Schulhalbjahres abgestimmt. Somit kann differenzierter auf die Leistungsentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler eingegangen und das Leistungsvermögen besser ausgeschöpft werden. In diesem Zusammenhang plant das für Schule zuständige Ministerium, dass auch die schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung in ihrer Form sukzessive der kompetenzorientierten Leistungsrückmeldung angepasst werden. Mit dem Schuljahr 2019/2020 erfolgt die Zeugniserteilung zum Schuljahresende in der Jahrgangsstufe 1 durch ein indikatororientiertes Zeugnis als Form der schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung. Diese Form der schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung ist ab dem Schuljahr 2019/2020 in den Jahrgangsstufen 1 und 2 zum Schuljahresende anzuwenden. Sofern die Beschlusslagen der für die Klasse zuständigen schulischen Mitwirkungsgremien gemäß § 57 Absatz 1 BbgSchulG hergestellt werden, ist das indikatororientierte Zeugnis in der Jahrgangsstufe 3 ab dem Schuljahr 2020/2021 und in der Jahrgangsstufe 4 ab dem Schuljahr 2021/2022 anzuwenden. Frage 3: Welcher Systematik sowie Programmatik folgen die „schriftlichen Lernentwicklungen “? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8551 - 3 - zu Frage 3: Mit den schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine Rückmeldung zu den bisher erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerin oder des Schülers in allen Unterrichtsfächern . Sie bilden unter anderem die Grundlage der Entwicklung von individuellen Lernplänen. Frage 1: Gibt es Pläne, die Grundschulverordnung so anzupassen, dass die Notenvergabe an den Grundschulen durch sogenannte „schriftliche Lernentwicklungen“ ersetzt werden sollen? Frage 2: Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus und welche Klassenstufen wären davon betroffen? zu den Fragen 1 und 2: Durch das für Schule zuständige Ministerium wurde zum Schuljahr 2016/2017 der Rahmenlehrplan Jahrgangsstufen 1-10 in Kraft gesetzt und ist seit dem Schuljahr 2017/2018 unterrichtswirksam. Dieser Rahmenlehrplan ist kompetenzorien... Im Rahmen der Anwendung der durch den Gesetzgeber erteilten Verordnungsermächtigung gemäß § 57 Absatz 4 BbgSchulG und § 58 Absatz 3 BbgSchulG nimmt das für Schule zuständige Ministerium die Rahmenlehrplaneinführung zum Anlass, die Grundschulverordnung... Wie bereits oben ausgeführt gilt schon jetzt, dass zum Schulhalbjahr der Jahrgangsstufen 1 und 2 an die Stelle der Zeugnisse individuelle Gespräche treten. Diese Gespräche sollen mit Änderung der Grundschulverordnung standardisiert und auf die Kompete... Das Ersetzen des Zeugnisses zum Schulhalbjahr in den Jahrgangsstufen 3 und 4 durch ein standardisiertes Lernentwicklungsgespräch hat zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern eine individualisierte Leistungsrückmeldung erhalten. Auf... In diesem Zusammenhang plant das für Schule zuständige Ministerium, dass auch die schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung in ihrer Form sukzessive der kompetenzorientierten Leistungsrückmeldung angepasst werden. Mit dem Schuljahr 2019/2020 erf... Frage 3: Welcher Systematik sowie Programmatik folgen die „schriftlichen Lernentwicklungen“?