Landtag Brandenburg Drucksache 6/8552 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.04.2018 / Ausgegeben: 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3412 des Abgeordneten Dr. Rainer van Raemdonck (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8371 Änderung der Verwaltungspraxis bei Entscheidung von Zuwendungsanträgen von parteinahen Stiftungen und kommunalpolitischen Vereinigungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Auf die mündliche Anfrage 879 erklärte die Landesregierung , dass bei Entscheidungen über Zuwendungsanträge von parteinahen Stiftungen und kommunalpolitischen Vereinigungen grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG zu beachten ist. Auf die Erläuterungen des Fragestellers, dass die AfD-nahe Erasmus-Stiftung Brandenburg e.V. jedoch nicht wie die parteinahen Stiftungen anderer Parteien in der Projektförderungsphase behandelt wurde, wurde ausgeführt, dass sich die Verwaltungspraxis des Ministeriums des Innern und für Kommunales geändert habe und nunmehr verschärfte Prüfungen durchgeführt werden würden. Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Änderung der Verwaltungspraxis beschlossen? Welche Dokumente (z.B. Runderlasse) sind dazu konkret vorhanden? Bitte auflisten (Datum , Verfasser, Geltungsbereich, Inhalt). Frage 2: Welche konkreten Gründe haben die Zuwendungsbehörde zur Änderung der Verwaltungspraxis veranlasst? zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung ist in den Jahren 2012 und 2013 mehrfach festgestellt worden, dass Projektfördermittel in den Jahren 2010 und 2011 teilweise nicht zweckentsprechend eingesetzt wurden. Dies führte zu nicht unerheblichen Rückforderungen. Für etwaige zukünftige Fälle der Projektförderung ergab sich die Notwendigkeit einer größeren Prüftiefe bereits bei der Antragsstellung. Eine formalisierte Entscheidung ist nicht getroffen worden, da damals nicht absehbar war, ob es überhaupt noch einmal zu einer Projektförderung kommen würde. Frage 3: Welche Kriterien bei der Prüfung von Zuwendungsanträgen haben sich dadurch verändert? Bitte Kriterien detailliert auflisten und begründen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8552 - 2 - zu Frage 3: Die Veränderung besteht ausschließlich darin, dass im Rahmen des bei der Antragsprüfung zu beachtenden Amtsermittlungsgrundsatzes - in Abhängigkeit von den Einzelheiten des Antrages - eine detailliertere Prüfung der Angaben im Antrag erfolgt, um das Risiko etwaiger zweckwidriger Mittelverwendungen möglichst weit aufzuklären und gering zu halten. Frage 4: Welche Konsequenzen hatten die zur Verschärfung führenden Beanstandungen für die jeweilige Stiftung bzw. kommunalpolitische Vereinigung? Frage 5: Wurde die verschärfte Prüfung bereits bei anderen parteinahen Stiftungen und kommunalpolitischen Vereinigungen außer der Erasmus-Stiftung Brandenburg e.V. vorgenommen ? Wenn ja, bei welchen? Wenn nein, warum nicht? zu den Fragen 4 und 5: Die Zuwendungsempfänger, welche in den Jahren 2010 und 2011 Projektförderung erhalten haben, waren von der notwendigen Vertiefung der Prüfung im Zuge der Projektförderung nicht mehr betroffen, weil erste Prüfergebnisse hierzu erst ab dem Jahr 2012 vorlagen. Zu diesem Zeitpunkt erhielten die betroffenen Zuwendungsempfänger bereits institutionelle Förderung. Das Antragsverfahren für die institutionelle Förderung sieht - im Unterschied zum Verfahren der Projektförderung - nur eine globale Prüfung der geplanten Ausgaben vor. Von der geänderten Praxis waren daher nur die Zuwendungsempfänger betroffen, die nach dem Jahr 2012 Projektförderung beantragt haben. Hierzu zählt neben der Erasmus- Stiftung Brandenburg e.V. nur noch der Kommunalpolitische Heimatverein e.V. Frage 6: Bei welchen parteinahen Stiftungen und kommunalpolitischen Vereinigungen wurden nach Ende der Projektphase Außenprüfungen durchgeführt (bitte auflisten nach Stiftung/Vereinigung und Jahr)? zu Frage 6: Nach Abschluss der Projektförderung erfolgte im Jahr 2013 eine Außenprüfung im Rahmen der allgemeinen Verwendungsnachweisprüfung bei der Heinrich Böll- Stiftung Brandenburg e.V., bei der Karl-Hamann-Stiftung und beim Verein Grünbürgerbewegte Kommunalpolitik e.V. Bei der Erasmus-Stiftung Brandenburg e.V. erfolgte im Januar 2018 eine Außenprüfung.