Landtag Brandenburg Drucksache 6/8554 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.04.2018 / Ausgegeben: 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3398 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) und Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8335 Stahlfachwerkbrücke über den Alten Rhin bei Linumhorst Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der denkmalgeschützten Brücke über den Alten Rhin bei Linumhorst und der für eine fachgerechte Instandsetzung veranschlagten Kosten von ca. 650.000 Euro hat die Gemeinde Fehrbellin angekündigt, die Brücke für den Verkehr zu sperren. Vorbemerkung der Landesregierung: Die angefragte Brücke befindet sich in kommunaler Baulast. Konkrete Kenntnisse zum Bauwerk liegen der Landesregierung nicht vor. Weitergehende Informationen sind bei der zuständigen Kommune zu erfragen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Brücke für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, die Gefahrenabwehr sowie den Tourismus? zu Frage 1: Die Brücke hat eine forstwirtschaftliche Bedeutung. Von einer Sperrung der Brücke wären Kleinprivatwaldflächen betroffen. Eine Sperrung würde weitere Anfahrtswege für den forstwirtschaftlichen Verkehr verursachen. Aus touristischer Sicht hat die Brücke nur eine lokale Bedeutung und ist daher nicht Bestandteil eines überregionalen Radweges . Die Brücke hat zur Gefahrenabwehr für die Polizei keine Bedeutung. Die anliegenden Ortschaften sind auch über andere Straßenverbindungen gut zu erreichen. Bei einer Sperrung der Brücke müsste aber durch die Träger des Rettungsdienstes geprüft werden, ob eine Erhöhung der Hilfsfristen in den angrenzenden Ortschaften zu erwarten ist. 2. Welche Bedeutung hat die Stahlfachwerkbrücke aus denkmalpflegerischer und historischer Sicht? zu Frage 2: Die Brücke ist ein wichtiges Sachzeugnis für die vergleichsweise späte verkehrstechnische Erschließung des Rhinluchs. Darüber hinaus steht sie exemplarisch für die Ablösung der bis zum Ende des 19. Jahrhunderts im ländlichen Raum vorherrschenden Holzbrücken durch Brücken aus Baustahl, der durch verbesserte Herstellungsverfahren (Bessemer-, Thomas- und Siemens-Martin-Verfahren) seit den frühen 1880er Jahren ausreichend und kostengünstig für die neuen Bauaufgaben der Hochindustrialisierungsphase in Deutschland verfügbar war. Letztlich ist sie auch ein Zeugnis für die Verbindung Landtag Brandenburg Drucksache 6/8554 - 2 - der Bauteile durch Nietverbindungen, die seit den 1920er Jahren sukzessive durch Schweiß- und hochfeste Schraubverbindungen ersetzt wurden. Es gibt gegenwärtig nur noch sehr wenige Firmen, die die traditionelle Niettechnik beherrschen. Nicht zuletzt ist die Brücke städtebaulich bedeutsam, da sie das Landschaftsbild um Linumhorst prägt. 3. Wird sich die Landesregierung an den Kosten für eine Sanierung der Brücke beteiligen ? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe? Falls nein, warum nicht? 4. Wann haben Gespräche der Landesregierung mit Vertretern der beteiligten Kommunen zu diesem Thema stattgefunden? Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Sind weitere Gespräche geplant? zu Fragen 3 und 4: Hierzu ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage möglich, da der Landesregierung keine konkreten Kenntnisse zum gegenwärtigen Zustand der Brücke vorliegen . Gespräche zu diesem Thema haben nicht stattgefunden. 5. Ist nach Einschätzung der Landesregierung für eine Sanierung des Bauwerks die Beantragung anderweitiger Fördermittel (zum Beispiel aus dem Bereich des Denkmalschutzes ) möglich? Falls ja, aus welchen Quellen? zu Frage 5: Eine Beantragung von Fördermitteln aus der Denkmalhilfe des Landes Brandenburg ist grundsätzlich möglich. Angesichts der zu erwartenden Gesamtkosten einer Sanierung könnte eine anteilige Förderung aus der Denkmalhilfe allerdings verhältnismäßig gering ausfallen.