Landtag Brandenburg Drucksache 6/8555 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.04.2018 / Ausgegeben: 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3408 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8357 Legehennenanlage in Hardenbeck Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Juni 2016 wurde in Hardenbeck eine Legehennenanlage mit 25.000 Tierplätzen genehmigt (Genehmigung Nr. 20.110.00/11/0701A.2/RO), im April 2017 erfolgte eine Bewilligung zur Erweiterung der Anlage auf insgesamt 39.990 Tierplätze (Genehmigung Nr.20.077.ÄO/15/7.1.1.2V/T13). Frage 1: In der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 1133 wurde erwähnt, dass der o.g. Landwirtschaftsbetrieb für die Errichtung bzw. den Ausbau der Stallanlagen in Hardenbeck einen Fördermittelbetrag von 455.704 Euro erhielt. Wurde dieser Betrag für die gesamte Anlage (inklusive Erweiterung auf 39.990 Tierplätze) oder nur für die Errichtung des ersten Stallgebäudes gezahlt? zu Frage 1: Für eine in 2011 genehmigte Legehennenanlage mit 25.000 Tierplätzen in Hardenbeck wurden auf einen Zuwendungsbescheid am 04.09.2012 bis zur Fertigstellung in 2013 Zuwendungen in Höhe von 399.261 Euro ausgezahlt. Am 16.12.2016 wurden für den Neubau einer Kotlagerhalle und Außenanlagen Zuwendungen in Höhe von 48.124 Euro bewilligt. Für den Neubau einer Legehennenanlage mit 14.990 Tierplätzen mit Kotverladeplatz und Außenanlagen wurden am 18.07.2017 Zuwendungen in Höhe von 407.580 Euro bewilligt. Auf diese beiden Vorhaben wurden die bewilligten Mittel bisher nicht ausgezahlt. Frage 2: Sind weitere Fördermittel für die im April 2017 genehmigte Erweiterung der Anlage auf 39.990 Tierplätze durch Stallneubau beantragt bzw. genehmigt worden? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Förderprogramm? zu Frage 2: Es sind keine weiteren Fördermittel für diese Anlage beantragt bzw. genehmigt worden.