Landtag Brandenburg Drucksache 6/8556 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.04.2018 / Ausgegeben: 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3397 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/8332 Sanierung Radwege im Raum Bad Liebenwerda Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Radwege im Raum der Kurstadt Bad Liebenwerda sind von enormer Bedeutung für Bürger und Touristen. Ihr Zustand ist jedoch an vielen Stellen als stark sanierungsbedürftig anzusehen. Deshalb wurde im Sommer 2016 mit Freude die Nachricht aufgenommen, dass vom Land 4 Mill. € für die Sanierung bereitgestellt werden. Der LK Elbe-Elster hat in Abstimmung mit den Kommunen 52 Maßnahmen in dieses Programm aufgenommen. Leider ist bis heute kein Beginn der erwarteten Maßnahmen zu verzeichnen. Lt. Aussage des LK liegt das an der andauernden Bearbeitung bei der ILB. Vorbemerkungen der Landesregierung: Bei dem hier im Rahmen dieser Kleinen Anfrage angesprochenen Förderprogramm handelt es sich um die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur." Innerhalb dieses Bund-Länder-Programms sind jegliche Sanierungen von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden hingegen Modernisierungen touristischer Radwege, die über die bloße Wiederherrichtung der in der Vergangenheit errichteten Anlagen hinausgehen. Frage 1: Wie weit ist der Bearbeitungsstand bei der ILB? Frage 2: Fehlen noch Unterlagen? Frage 3: Wenn ja, wurden diese Unterlagen nachgefordert, bzw. sind die Nachreichungen inzwischen so eingereicht, dass die ausstehenden Bewilligungen für die Sanierung erteilt werden können? Zu den Fragen 1, 2 und 3: Der Investitionsbank des Landes Brandenburg liegt ein Antrag aus dem Landkreis Elbe-Elster mit Bezug zur Radwege-Modernisierung vor (Antragseingangsdatum 16.12.2016), der u.a. auch Streckenabschnitte im Raum Bad Liebenwerda beinhaltet. Dieser ist noch nicht entscheidungsreif. Es fehlen noch wichtige Planungsunterlagen , auf deren Basis der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eine baufachliche Prüfung vornehmen muss. Nach Rücksprache mit dem Landkreis wird mit der Einreichung dieser Unterlagen erst gegen Ende des Sommers 2018 gerechnet . Nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach der BLB-Prüfung weitere Unterlagen angefordert werden müssen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8556 - 2 - Frage 4: Gibt es andere Hindernisse, die eine Bewilligung verzögern? zu Frage 4: Derartige Hindernisse sind gegenwärtig nicht erkennbar. Grundsätzlich ist regelmäßig auf das Erfordernis der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hinzuweisen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung vorliegen müssen. Aufgrund vielfältiger Erfahrungen aus den Vorjahren enthält die Förderrichtlinie unter Punkt 8.1 folgende Bestimmung: "Eine Entscheidung noch im laufenden Haushaltsjahr kann regelmäßig nur erwartet werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig am 30. Juni bei der ILB vorliegen." Frage 5: Um die Sanierung endlich beginnen zu können, wäre es möglich Teilabschnitte zu genehmigen oder einen vorzeitigen Maßnahme Beginn zu bewilligen? zu Frage 5: Begonnen werden kann mit einer Modernisierungsmaßnahme bei Antragseingang . Jedoch beträgt der Investitionszeitraum höchstens 36 Monate ab Maßnahmebeginn. Teilbewilligungen wären durchaus möglich, aber ein solches Antragsverfahren erhöht den Verwaltungsaufwand, was für den vorliegenden Antrag keine Beschleunigung der Verfahren bewirken würde. Frage 6: Wann können Radfahrer die sichere und umweltfreundliche Nutzung erwarten? zu Frage 6: Im vorliegenden Fall ist mit der Umsetzung der Maßnahmen bis zum Jahr 2022 zu rechnen.