Landtag Brandenburg Drucksache 6/8562 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.04.2018 / Ausgegeben: 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3410 des Abgeordneten Sören Kosanke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8368 Zugausfälle der S-Bahnlinie S 25/S 26 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Zum Fahrplanwechsel im Dezember wurden die bisherigen Verstärkerzüge der S-Bahn-linie S 25 ab Teltow Stadt in eine eigene Linie S 26 umgewandelt . Laut S-Bahn Berlin GmbH geschah dies ausschließlich, um den Takt im Nordast des Nord-Süd-Tunnels verstärken zu können. Auswirkungen auf den 10-Minuten-Takt ab Teltow Stadt sollte es nicht geben. In den letzten Wochen äußern Pendlerinnen und Pendler jedoch wiederholt scharfe Kritik an regelmäßigen Zugausfällen bis hin zur tageweisen Einstellung der Linie S 26. 1. Trifft es zu, dass auf der S 26 aus betrieblichen Gründen wiederholt Züge schichtweise nicht zum Einsatz kommen bzw. die Linie an einzelnen Tagen in Gänze eingestellt wurde? 2. Wenn ja, welche konkreten betrieblichen Gründe sind tatsächlich ursächlich für den Zugausfall? zu Fragen 1 und 2: Ja. Die seitens der S-Bahn Berlin GmbH in den vergangenen Wochen kommunizierten betrieblichen Gründe zu den Zugausfällen (Teil- und Ganzausfälle) sind im Kern auf mangelnde Personalverfügbarkeit aufgrund überdurchschnittlich hohen Krankenstandes bei der S-Bahn Berlin GmbH zurück zu führen. 3. Wie hoch war die Zugausfallquote in Bezug auf die bestellte Verkehrsleistung bei der Linien S 25 im Jahr 2017 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember? 4. Wie hoch sind die Zugausfallquoten in Bezug auf die bestellte Verkehrsleistung bei den Linien S 25 und S 26 seit dem letzten Fahrplanwechsel? zu Fragen 3 und 4: Im Kalenderjahr 2017 (bis zum Fahrplanwechsel) sind 3,4 % der bestellten Züge der S25 als Ausfall zu verzeichnen. Im Jahr 2018 (Monate Januar und Februar ) sind 1,8 % der bestellten Zugfahrten der S25 und 13,9 % der S26 ausgefallen. Die Daten beinhalten eine Kumulation von Ausfällen aus Nicht- bzw. Schlechtleistungen sowie baubedingten Ausfällen und Mehrleistungen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8562 - 2 - 5. Da die am Fahrgastzuwachs gemessen überaus erfolgreiche taktmäßige ÖPNV- Anbindung der Region TKS an Berlin wesentlich für deren weitere Entwicklung und die Entlastung der Straßen von Pendlerverkehren ist, welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die S-Bahn Berlin GmbH zur Erbringung der geschuldeten Verkehrsleistung anzuhalten? zu Frage 5: Die Verkehrsverträge SBI-VV (Teilnetz Ring-Südost) und SBI_II-VV (Teilnetz Nord-Süd und Stadtbahn) beinhalteten zahlreiche Auflagen, die im Falle der Nichteinhaltung pönalisiert werden und auf diese Weise das kaufmännisch geführte Unternehmen zur Vertragserfüllung anhalten. Im Einzelnen betrifft dies u.a. die Kriterien Fahrzeugverfügbarkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit , Anschlusssicherung und Sauberkeit. Bei Abweichungen von Vertragspflichten werden finanzielle Abzüge vorgenommen, nicht durchgeführte Fahrten werden grundsätzlich nicht vergütet, dies trifft darüber hinaus auch auf Fahrten zu, die verfrüht bzw. mehr als 3:59 Minuten vom Fahrplan abweichen. Darüber hinaus sind Vertreter des Landes Brandenburg auch in den regelmäßig stattfindenden Staus- und Qualitätsgesprächen mit der S-Bahn Berlin GmbH präsent, um im direkten Kontakt auf die Relevanz der Qualitätsmängel für die Ziele des Aufgabenträgers hinzuweisen und eine zeitnahe Beseitigung einzufordern.