Landtag Brandenburg Drucksache 6/8568 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.04.2018 / Ausgegeben: 17.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3413 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8372 Drohnen (UAV) in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit einigen Jahren steigt die Zahl der unbemannten Fluggeräte (UAV oder auch ULS/Flugmodelle). Die Einsatzgebiete der sogenannten Drohnen sind vielfältig. Neben dem privaten Gebrauch können sie für gewerbliche und wissenschaftliche Interessen, zivile Gefahrenabwehr und auch militärische Zwecke eingesetzt werden. Mit der Anzahl der Flugobjekte steigt auch die Zahl der Zwischenfälle, die von ihnen verursacht werden. Die Bundesregierung hat auf die möglichen Gefahren mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017“ reagiert, die im April 2017 in Kraft getreten ist. Sie umfasst umfangreiche Regelungen und Vorschriften zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten in Deutschland. Seit dem 1. Oktober 2017 ist bei dem Einsatz eines Flugmodells über 2 kg Gewicht ein Kenntnisnachweis (der sogenannte Drohnen-Führerschein) und eine Kennzeichnung des Gerätes Plicht. Vorbemerkung der Landesregierung: Das bundeseinheitliche standardisierte polizeiliche Meldewesen zur differenzierten Erhebung von Vorkommnissen im Zusammenhang mit Unmanned Aircraft Systems (UAS) wurde zum 1. Januar 2017 eingeführt. Für den Zeitraum vor 2017 erfolgte im Polizeipräsidium lediglich eine quantitative Erfassung von Sachverhalten mit Drohnenbezug. Insofern ist eine differenzierte Beantwortung der Fragestellungen für die Jahre vor 2017 nicht möglich. 1. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gab es im Zusammenhang mit dem Betrieb von ULS/Flugmodellen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Brandenburg? zu Frage 1: Für das Jahr 2015 wurden 41 Vorfälle und für das Jahr 2016 82 Vorfälle registriert . Eine Differenzierung nach Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist nicht möglich. Für das Jahr 2017 wurden 9 Straftaten und 2 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Drohnen erfasst. Diese teilen sich auf in: Anzahl Straftaten - 4 gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (An-/Abflug der Flughäfen Schönefeld und Tegel) - 3 Überflug Flugbeschränkungsgebiet (ED-R 4 in Potsdam) - 2 Bildaufnahmen gem. §201a StGB Landtag Brandenburg Drucksache 6/8568 - 2 - Anzahl Ordnungswidrigkeiten - 1 Flug über Menschenansammlung - 1 Flug in Flughafennähe <1,5 km, Nachtflug 2. Welche sicherheitsrelevanten Vorfälle im Zusammenhang mit dem Betrieb von ULS/Flugmodellen, denen keine Straftat und/oder Ordnungswidrigkeit zugrunde liegt, gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Brandenburg? zu Frage 2: Im Jahr 2017 wurde ein (1) sicherheitsrelevanter Vorfall erfasst: Zwei Unbekannte bereiteten den Start eines Flugmodells vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering in Großbeeren vor. Ein Aufstieg gelang nicht. Die Unbekannten flüchteten, als sie entdeckt wurden. Im hiesigen Geschäftsbereich sind ansonsten keine weiteren sicherheitsrelevanten Vorfälle in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Betrieb von ULS/Flugmodellen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bekannt. Es wird nochmal darauf verwiesen, dass vor 2017 keine gezielte Erfassung von Drohnen-Vorfällen erfolgte. 3. Welche sonstigen Vorfälle gab es im Zusammenhang mit dem Betrieb von ULS/Flugmodellen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Brandenburg? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1: Für das Jahr 2015 wurden 41 Vorfälle, für das Jahr 2016 82 Vorfälle registriert. Da eine genauere Differenzierung hier nicht möglich ist, kann es sich auch um sonstige Vorfälle handeln. Im Jahr 2017 ereigneten sich in Brandenburg 132 sonstige Vorfälle mit Drohnenbezug, welche einen polizeilichen Einsatz auslösten. Dabei handelte es sich überwiegend um Überflüge über Wohn- und Gewerbegrundstücke mit unbekannten Steuerern. Inwieweit es sich bei Überflügen über bspw. Gewerbegrundstücke auch um konkrete Ausspähungen im Sinne von Wirtschaftskriminalität handelt, kann im Einzelfall nicht hinreichend differenziert werden. 4. Wie hoch ist die Anzahl der Beschwerden über Drohnenüberflüge in Brandenburg? Bitte im Vergleich der Jahre 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln zu Frage 4: Bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde (LuBB) sind im Jahr 2017 3 Beschwerden eingegangen. In den Jahren 2015 und 2016 wurden keine Beschwerden erfasst. Eine gesonderte Erfassung von Beschwerden bei der Polizei erfolgt nicht. Insofern ist hierzu keine weitere Auskunft möglich. 5. Wie stuft die Landesregierung insgesamt die Bedrohung durch Drohnen ein? zu Frage 5: Die von der LuBB in Brandenburg erlaubten Aufstiege von unbemannten Fluggeräten wurden von den Steuerern ohne weitere Beanstandungen durchgeführt. Die Erfahrungen der LuBB zeigen diesbezüglich, dass bei einem verantwortungsvollen und sachgerechten Umgang mit unbemannten Fluggeräten von deren Betrieb keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8568 - 3 - Das Polizeipräsidium als auch das MIK Brandenburg stützen ihre Einschätzung auf die Gefährdungsbewertung des Bundeskriminalamtes. Darin wurde die Bedrohung durch UAS analysiert und vornehmlich folgende Störungs- und Missbrauchspotenziale durch Drohnen identifiziert: - Gefährdung durch den eigentlichen Flugkörper (z. B. durch Gefährdung oder Beeinträchtigung der zivilen Luftfahrt, Absturz oder Verwendung als mechanische Waffe) - Missbrauch unter Verwendung einer „Schadlast“ ( z. B. durch Abwurf von Spreng- und Brandvorrichtungen) - Verwendung in der Allgemeinen und Organisierten Kriminalität ( z. B. zum Schmuggel oder Einbringen verbotener Gegenstände in JVA) - Ausspähungen (z. B. im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität, Nachrichtendienstlichem Einsatz, Gegenaufklärung hoheitlicher Maßnahmen, Verletzung der Privatsphäre Dritter) Durch die stark zunehmende Verbreitung von UAS, die leichte Verfügbarkeit und Bedienbarkeit sowie den vom Steuerer/Verursacher abgesetzten Betrieb, steigt auch das anzunehmende Missbrauchspotenzial. Insofern ist im Rahmen der Vorbereitung polizeilicher Einsatzmaßnahmen die konkrete Gefährdung durch UAS regelmäßiger Bestandteil der Lage- und Gefährdungsbeurteilung. 6. Welche Vorkehrungen auf dem Gebiet der technischen Drohnenabwehr hat die Landesregierung getroffen bzw. sind geplant? Zu Frage 6: Im Polizeipräsidium wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, welche Möglichkeiten und Fortentwicklungen im Bereich der Detektion und Abwehr von UAS prüft und fachlich berät. Zudem wird im Rahmen der Sicherheitskooperation mit den Polizeien der Länder Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen u.a. geprüft, inwieweit gegebenenfalls gemeinsam entsprechende Technik beschafft werden kann.