Landtag Brandenburg Drucksache 6/8612 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.04.2018 / Ausgegeben: 23.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3420 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8379 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 3210 „Sicherheitskonzepte für Weihnachtsmärkte und sonstige Großveranstaltungen“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage 3210 zur Durchführung von geeigneten Prüfungen und belastbaren Tests, die die Effizienz von getroffenen Maßnahmen wie das Aufstellen von Betonpollern belegen, hat die Landesregierung erklärt, dass eigene Prüfungen und Tests nicht stattgefunden hätten; es wurde auf die „entsprechenden Prüfstellen“ verwiesen. Der Einsatz von Betonpollern wurde jedoch als geeignetes Mittel zur Verhinderung der unberechtigten Einfahrt von Fahrzeugen auf abgesperrte Bereiche angesehen. 1. Liegen der Landesregierung und/oder der Polizei des Landes Brandenburg Prüfund /oder Testberichte der „entsprechenden Prüfstellen“ zur technischen Eignung von Sperren (Betonpollern) und anderen technischen Mitteln vor und was sagen diese konkret aus? (Name der Prüfstelle, Datum der Prüfung und Inhalt) zu Frage 1: Der Landesregierung und der Polizei des Landes Brandenburg liegen derzeit noch keine Prüf- und/oder Testberichte der „entsprechenden Prüfstellen“ zur technischen Eignung von Sperren (Betonpollern) und anderen technischen Mitteln vor. Unter Federführung des Polizeitechnischen Instituts an der Deutschen Hochschule der Polizei wird aber intensiv an einer bundesweit einheitlichen Technischen Richtlinie für mobile Fahrzeugsperren gearbeitet. 2. Woraus ergibt sich die Erkenntnis der Landesregierung, dass der Einsatz von Betonpollern als technische Sperren ein geeignetes Mittel zur Verhinderung der unberechtigten Einfahrt von Fahrzeugen auf abgesperrte Bereiche (z. B. Veranstaltungsräume) darstellt? zu Frage 2: Im Sicherheitskonzept des jeweiligen Veranstalters sind Maßnahmen zur Verhinderung der unberechtigten Einfahrt von Fahrzeugen auf abgesperrte Bereiche auszuweisen . Betonpoller werden hierbei als eine mögliche mobile technische Sperre bewertet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8612 - 2 - Betonpoller sind mindestens geeignet, Fahrzeuge erheblich zu beschädigen, wenn auch in Abhängigkeit des Gewichtes der Fahrzeuge, der Antriebsart und der gefahrenen Geschwindigkeit eine „Stoppwirkung“ nicht immer unmittelbar an der Sperre eintreten kann. Daher werden in der Beurteilung zur Verortung und Wirksamkeit mobiler technischer Sperren (Betonpoller) weitere Kriterien, wie z. B. Angaben der Hersteller, örtliche Gegebenheiten , ein mögliches Streufeld von beweglichen Teilen und die mögliche Gefahrenzone hinter einer Sperre, bewertet. Erst nach Bewertung der Gesamtumstände wird die Verwendung von Betonpollern als ein geeignetes Mittel zur Verhinderung der unberechtigten Einfahrt von Fahrzeugen auf abgesperrte Bereiche (z. B. Veranstaltungsräume) angesehen.