Landtag Brandenburg Drucksache 6/8614 6. Wahlperiode Eingegangen: 17.04.2018 / Ausgegeben: 23.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3445 des Abgeordneten Dr. Knut Große (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8455 Besetzung der Stelle eines Direktors/ einer Direktorin im Landeslabor Berlin Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) übernimmt wichtige hoheitliche Aufgaben im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes für die Länder Brandenburg und Berlin. Die Direktorenstelle im LLBB ist seit 01. Januar 2018 vakant. Die Direktorin hat ein Jahr vorzeitig ihren Arbeitsvertrag gelöst. Derzeit ist die Stelle in Vertretung besetzt. Frage 1: Seit wann ist bekannt, dass die Direktorenstelle im LLBB zum 01. Januar 2018 vakant sein wird? zu Frage 1: Seit dem 16. November 2017 ist die fristgemäße Kündigung dem Verwaltungsrat und dem LLBB bekannt. Frage 2: Wie ist der Stand der Ausschreibung und wer hat die Ausschreibung erarbeitet? Seit wann ist die Stelle eines Direktors/einer Direktorin im LLBB ausgeschrieben? zu Frage 2: Der Ausschreibungstext wird derzeit innerhalb des Verwaltungsrates des Landeslabors Berlin-Brandenburg abgestimmt. Gemäß Verwaltungsratsbeschlusslage ist das Büro Verwaltungsrat mit Unterstützung des Personalmanagements des LLBB beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der Direktorenstelle unter Zuhilfenahme eines externen Beratungsunternehmens zu koordinieren. Frage 3: Welches Anforderungsprofil, insbesondere zur Fachkompetenz, ist bzw. wird in der Ausschreibung formuliert? zu Frage 3: Die Bewerberin/der Bewerber muss einen Hochschulabschluss in den Naturwissenschaften oder der Betriebswirtschaft und insbesondere langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung einer Behörde oder vergleichbaren Institutionen dieser Größenordnung vorweisen. Frage 4: Wer bewertet die Erfüllung des Anforderungsprofils, insbesondere hinsichtlich der Fachkompetenz? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8614 - 2 - zu Frage 4: Die Bewertung der Bewerber erfolgt durch ein mehrköpfiges interdisziplinäres Auswahlgremium, um die Abdeckung der Bewertung aller notwendigen Kompetenzen qualifiziert sicherzustellen. Die Bestätigung des Auswahlgremiums erfolgt durch den Verwaltungsrat . Frage 5: Welches Verfahren wird bei der Auswahl angewandt und wer trifft letztendlich die Personalauswahl? zu Frage 5: Die Personalauswahl erfolgt mit Hilfe eines mehrstufigen strukturierten Auswahlprozesses u. a. unter Einbindung einer für das Verfahren geeigneten Kandidatenpräsentation . Die Bestellung einer/eines durch das Auswahlgremium vorgeschlagenen Kandidatin /Kandidaten erfolgt aufgrund eines Beschlusses durch den LLBB-Verwaltungsrat.