Landtag Brandenburg Drucksache 6/8616 6. Wahlperiode Eingegangen: 17.04.2018 / Ausgegeben: 23.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3419 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8378 Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Naturschutzgebiete werden durch Erlass einer Rechtsverordnung festgesetzt. Das Verfahren wird im § 9 des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG) geregelt. Im Rahmen der Unterschutzstellung werden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit beteiligt. Mit Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Schutzgebietes beginnt die sogenannte Veränderungssperre. Von diesem Zeitpunkt an bis zum In-Kraft-Treten der Verordnung sind alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern. Das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz sieht gemäß § 11 auch die Möglichkeit der einstweiligen Sicherung vor. Hierdurch soll der gegenwärtige Zustand eines Gebietes erhalten und vor irreversiblen Schäden bewahrt werden.1 Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Unterschutzstellungs- und Änderungsverfahren von Naturschutzgebieten wurden zwischen dem 1. Januar 2016 bis zum heutigen Tag abgeschlossen? Welche Größe und welchen Schutzzweck haben die Gebiete jeweils? Zu Frage 1: Seit dem 1. Januar 2016 wurden die folgenden neuen Naturschutzgebiete (NSG) festgesetzt: - NSG „Restsee Tröbitz“ vom 24.02.2016, GVBl. II Nr. 07 - NSG „Krugberg-Mosesberg“ vom 10.06.2016, GVBl. II Nr. 27 - NSG „Magerrasen Schönwalde“ vom 26.10.2016, GVBl. II Nr. 58 - NSG „Königsberger See, Kattenstiegsee“ vom 17.11.2016, GVBl. II Nr. 65 - NSG „Trockenrasen Wriezen und Biesdorfer Kehlen“ vom 17.11.2016, GVBl. II Nr.66 - NSG „Batzlower Mühlenfließ-Büchnitztal“ vom 28.11.2016, GVBl. II Nr. 68 - NSG „Reitweiner Sporn mit Priesterschlucht, Mühlen- und Zeisigberg“ vom 15.03.2107, GVBl. II Nr. 16 1 http://www.mlul.brandenburg.de/info/sg_auslegungsverfahren Landtag Brandenburg Drucksache 6/8616 - 2 - - NSG „Naturentwicklungsgebiet Wasserburger Spreewald“ vom 28.04.2017, GVBl. II Nr. 25 - NSG „Boitzenburger Strom und Tiergarten“ vom 18.10.2017, GVBl. II Nr. 55 - NSG „Dömnitz“ vom 26.03.2018, GVBl. II Nr. 24 Die Verordnungen sind im Gesetz- und Verordnungsblatt II (GVBl. II) des Landes Brandenburg veröffentlicht und können über die Vorschriftensammlung zum Brandenburgischen Landesrecht (BRAVORS) unter dem Link: https://bravors.brandenburg.de/de/vorschriften_schnellsuche eingesehen werden. Die Größe und der Schutzzweck sind in den jeweiligen Verordnungen aufgeführt. Seit dem 1. Januar 2016 wurden 62 NSG in drei Sammelverordnungen sowie in drei einzelnen Verordnungen geändert: - Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete vom 10. Juni 2016, GVBl. II Nr. 28 - Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete vom 10. November 2016, GVBl. II Nr. 63 - Sechste Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete vom 8. Dezember 2017, GVBl. II Nr. 70 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über das NSG „Marienfließ“ vom 23.05.2017, GVBl. II Nr. 31 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über das NSG „Buschschleuse“ vom 16.02.2018, GVBl. II Nr. 16 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über das NSG „Talsperre Spremberg“ vom 13.04.2016, GVBl. II Nr. 20 Die Verordnungen sind im GVBl. II veröffentlicht. In BRAVORS können die jeweiligen geänderten Verordnungen mit Größen und dem Schutzzweck eingesehen werden. 2. Welche Unterschutzstellungs- und Änderungsverfahren von Naturschutzgebieten laufen derzeit? Wie ist der aktuelle Verfahrensstand, wann findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit statt und wann ist mit dem Abschluss der Verfahren zu rechnen? Welche Größe und welchen Schutzzweck haben die Gebiete jeweils? Zu Frage 2: Derzeit werden die folgenden Verfahren zur Ausweisung von Naturschutzgebieten geführt. - NSG „Elsteraue bei Arnsnesta“, Schlussabstimmungen - NSG „Oelseniederung mit Torfstichen“, Abwägung nach Auslegung - NSG „Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“, Abwägung nach Auslegung - NSG „Frankenhainer Luch“, Schlussabstimmungen - NSG „Odertal Frankfurt - Lebus mit Pontischen Hängen“, Abwägung nach Auslegung - NSG „Mellensee-Marienfließ“, Schlussabstimmungen - NSG „Körbaer Teich und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ“, Abwägung nach Auslegung - NSG „Friedrichshof“, Auslegung bis 29. März 2018 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8616 - 3 - - NSG „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“, Auslegung bis 20. April 2018 - NSG „Kuhzer See-Klaushagen“, Auslegung bis 13. April 2018 - NSG „Zützener Moorwiesen“, Auslegung bis 29. März 2018 - NSG „Leitsakgraben“, Vorbereitung der Verfahrensschritte Ziel ist es, diese Verfahren noch im Jahr 2018 abzuschließen. Darüber hinaus gibt es vier Verfahren zur Ausweisung der Kernzone im Biosphärenreservat Spreewald. 3. Sollen in den Jahren 2018 und 2019 für weitere Gebiete Unterschutzstellungsverfahren als Naturschutzgebiet oder Änderungsverfahren für bestehende Verordnungen über Naturschutzgebiete eingeleitet werden? Um welche Gebiete handelt es sich und wann sollen die Verfahren in etwa beginnen? Welche Größe und welchen Schutzzweck sollen die Gebiete haben? Zu Frage 3: Die Sicherung der FFH-Gebiete soll 2018 zum Abschluss gebracht werden. Hierzu werden die in Frage 2 genannten Verfahren geführt. In Einzelfällen kann es in diesem Rahmen in 2018 auch noch zu Änderungen des Schutzzwecks von bestehenden Naturschutzgebieten gemäß § 9 Abs. 6 Nr. 6 BbgNatSchAG kommen. Weitere Naturschutzgebiete sind derzeit nicht geplant. 4. Welche Verfahren der Fragen 1. bis 3. dienen (auch) der rechtlichen Sicherung von Natura 2000-Gebieten im Sinne von § 32 BNatSchG? Zu Frage 4: Bis auf die Verordnungen, die zur Sicherung der Kernzone im Spreewald ausgewiesen werden, dienen alle Verfahren der rechtlichen Sicherung von Natura 2000- Gebieten. 5. Wie lange dauert im Durchschnitt ein Unterschutzstellungsverfahren eines Naturschutzgebietes in Brandenburg? Zu Frage 5: Eine Auswertung der durchschnittlichen Verfahrensdauer für Naturschutzgebiete im Land Brandenburg liegt nicht vor.