Landtag Brandenburg Drucksache 6/8617 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.04.2018 / Ausgegeben: 23.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3425 des Abgeordneten Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8410 Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz sieht seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2005 eine turnusmäßige Überprüfung des Finanzausgleichs vor. Nachdem die letzte Überprüfung das Ausgleichsjahr 2016 betraf, steht nunmehr die Analyse für das Ausgleichsjahr 2019 an. Laut der Presseberichterstattung der MOZ vom 12.03.2018 liegen hierzu bereits Ergebnisse vor. So habe die Analyse der Gutachter ergeben, dass es notwendig sei, kommunalen Finanzausgleich für 2019 um 217 Mio. Euro und 2020 um 234 Mio. Euro zu erhöhen. Frage 1: Bis wann sollten laut Auftragsvergabe eventuelle Zwischenergebnisse und das endgültige Gutachten an den Auftraggeber übermittelt werden (vertraglich festgelegte Deadline)? Frage 2: Seit wann liegen der Landesregierung die ersten Ergebnisse des Gutachtens vor? zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Überprüfungspflichten nach dem Brandenburgischem Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) sowie zur Analyse des sich aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ergebenden Änderungsbedarfs am kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg hat das Ministerium der Finanzen im Juni 2017 das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (im Folgenden „FiFo-Institut“) mit der Erstellung eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens für das Ausgleichsjahr 2019 beauftragt und um Darstellung von Gestaltungsempfehlungen gebeten. Die Vergabe des Gutachtens erfolgte in Abstimmung mit dem Beirat für den Kommunalen Finanzausgleich, in dem neben dem Innen- und dem Finanzressort auch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg vertreten sind. Der zwischen dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg und dem FiFo- Institut geschlossene Gutachtenvertrag sah den folgenden Zeitplan vor: - Vorlage der vertikalen Symmetrieüberprüfung bis 15. November 2017 - Vorlage der Ergebnisse zur Hauptansatzstaffel bis 15. Dezember 2017 - Vorlage des Gutachtens (Endfassung) bis 8. Februar 2018 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8617 - 2 - Die Termine wurden vom FiFo-Institut fristgerecht eingehalten. Für den am 8. Februar 2018 eingereichten Endbericht zur Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg für das Ausgleichsjahr 2019 musste nach Prüfung durch das Ministerium der Finanzen jedoch zunächst eine Abnahme verweigert werden, da das vorgelegte Gutachten nicht frei von Mängeln war. Die festgestellten Mängel waren rechnerischer Natur und wurden durch das FiFo-Institut zwischenzeitlich behoben. Die am 20. März 2018 vorgelegte, korrigierte Endfassung des Gutachtens wurde mit Schreiben vom 26. März 2018 durch das Ministerium der Finanzen abgenommen. Frage 3: An wen wurden die Ergebnisse des Gutachtens bisher übermittelt? zu Frage 3: Erste Ergebnisse der finanzwissenschaftlichen Begutachtung wurden dem Beirat für den kommunalen Finanzausgleich bereits in seiner 49. Sitzung am 11. Oktober 2017 vorgestellt. Eine entsprechende Präsentation der Gutachter wurde den Mitgliedern im Vorfeld übersandt. Im Zuge der Beiratssitzung am 16. Januar 2018 erfolgte eine zweite Präsentation durch das FiFo-Institut. Die zu den o.g. Terminen vorgelegten Zwischenergebnisse sowie die darauf Bezug nehmende Korrespondenz des Ministeriums der Finanzen mit dem FiFo-Institut wurden den Mitgliedern des Beirats ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die abgenommene Endfassung des Gutachtens liegt den Beiratsmitgliedern seit dem 29. März 2018 vor. Am 22. März 2018 wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburgs durch den Minister für Finanzen über den Stand der Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs für den Zeitraum ab 2019 unterrichtet. Im Zuge dessen wurde der Ausschuss sowohl über die Vorlage des Endberichts der finanzwissenschaftlichen Begutachtung durch das FiFo-Institut am 8. Februar 2018 als auch über die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens informiert. Am 29. März 2018 wurde das Gutachten zudem auf der Internetpräsenz des Ministeriums der Finanzen veröffentlicht und ist unter der Rubrik Kommunalfinanzen abrufbar. Frage 4: Wie wurde seitdem mit dem Gutachten umgegangen? zu Frage 4: Das Gutachten wird derzeit ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung bilden die Grundlage für die Vorbereitung des siebenten Gesetzes zur Änderung des BbgFAG. Frage 5: Wann haben welche Gespräche mit den Kommunen bisher dazu stattgefunden? zu Frage 5: Im Rahmen seiner Sitzungen am 11. Oktober 2017 sowie am 16. Januar, 22. Februar und 6. März 2018 befasste sich der Beirat für den kommunalen Finanzausgleich mit den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Begutachtung. Frage 6: Kann die Landesregierung die im Eingangstext erwähnten und in der MOZ veröffentlichten Zahlen bestätigen? Wenn nein, wie sind diese Zahlen fachlich einzuordnen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8617 - 3 - zu Frage 6: Das FiFo-Institut kommt im Rahmen seiner Untersuchung zu der Empfehlung, dass die Verbundquote nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BbgFAG anzuheben sei, und taxiert den Anpassungsbedarf auf + 2,43 Prozentpunkte. Eine Erhöhung der Verbundquote zum Ausgleichsjahr 2019 von 20 Prozent auf 22,43 Prozent hätte nach derzeitigem Stand eine Erhöhung der Verbundmasse nach § 3 Absatz 1 BbgFAG von 217 Mio. Euro im Jahr 2019 sowie von 234 Mio. im Jahr 2020 zur Folge. Dabei sind die Zinszahlungen des Landes und der Kommunen nicht in diese Berechnungen einbezogen.