Datum des Eingangs: 12.03.2015 / Ausgegeben: 17.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/863 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 308 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/669 Umsetzung des Communiqués zu Qualitätsstandards in der frühen Bildung Wortlaut der Kleinen Anfrage 308 vom 20.02.2015: Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz haben am 6. November 2014 das Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ verabschiedet. Das Communiqué bildete den Abschluss eines Treffens der zuständigen Ministerinnen und Minister sowie der Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen in Berlin. In dem Communiqué bekennen sich alle Beteiligten zu Qualitätsstandards in der frühen Bildung. Das Communiqué hält fest, dass die Ziele bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung „in einem verbindlichen, gestuften Prozess unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände sowie im Dialog mit den für die Kindertagesbetreuung Verantwortung tragenden Verbänden und Organisationen “ umzusetzen seien. Abschließend verpflichten sich Bund und Länder, bis Ende 2016 einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Ziele vorzulegen. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Durch welche Maßnahmen plant die Landesregierung die im Communiqué festgehaltenen Ziele umzusetzen? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits unternommen? 3. Wie wird die Landesregierung die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege beteiligen? 4. Wie gedenkt die Landesregierung, die Kommunalen Spitzenverbände in diesen Prozess einzubeziehen? 5. Welche Schritte plant die Landesregierung im Hinblick auf den bis Ende 2016 geplanten Zwischenbericht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch welche Maßnahmen plant die Landesregierung die im Communiqué festgehaltenen Ziele umzusetzen? Zu Frage 1: Die Landesregierung teilt ausdrücklich die im Communiqué zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die Qualität der frühen Bildung weiterzuentwickeln und finanziell abzusichern ist, damit sich die besonderen Potenziale dieses Bildungsabschnitts entfalten können. Das hat die Landesregierung u.a. dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie gleich am Beginn ihrer Koalitionsvereinbarung formulierte: „Der Grundstein für gute Bildung wird bereits mit einer qualitativ hochwertigen Bildungsarbeit und Betreuung in den Kindertagesstätten und der Kindertagesbetreuung gelegt. Den Betreuungsschlüssel werden wir daher weiter verbessern.“ Hierzu wird in den nächsten Monaten ein Entwurf für eine Novelle des Kita-Gesetzes vorgelegt. Der Bezug dieser und anderer Bemühungen der Landesregierung zum genannten Communiqué stellt sich allerdings anders dar. Der zwischen den Ländern und der Bundesregierung vereinbarte Prozess sieht nicht vor, bereits festgehaltene Ziele in den Ländern umzusetzen. Vielmehr ist eine Verständigung zwischen dem Bund und den Ländern unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vereinbart worden, sich miteinander „über ein System gesicherter Grundlagen im Elementarbereich (zu) verständigen“. Es handelt sich also um einen gemeinsamen Prozess auf Bundesebene . Die Herausforderung besteht vor allem darin, dass „die Ausgangslagen in den Ländern höchst unterschiedlich“ sind und jedes Land „besondere Stärken wie auch weiteren Entwicklungsbedarf“ hatFN1. Die Landesregierung ist sich dabei der besonderen Herausforderung bewusst, dass Qualitätsentwicklungen angesichts der weit überdurchschnittlich hohen Betreuungsgrade in Brandenburg einen besonderen finanziellen Einsatz erfordern. Frage 2: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits unternommen? Zu Frage 2: Es war und ist das durchgehende Bemühen der Landesregierung, in den neun Qualitätsdimensionen , die im Communiqué genannt sind, Verbesserungen zu erreichen. Um nur drei Beispiele zu nennen, sei daran erinnert, dass Brandenburg eines der ersten Länder war, das einen Bildungsplan für die Kindertagesbetreuung erarbeitet und verbreitet hat. Hier sind Modelle der Qualifizierung von Fachkräften, auch von Seiteneinsteigern, entwickelt worden, die bundesweit vorbildlich sind und in Bundesprogramme und -veröffentlichungen Eingang gefunden haben. Als einziges Bundesland hat Brandenburg ein einheitliches Programm zur kompensatorischen Sprachförderung für alle Kinder entwickelt, evaluiert und den Ergebnissen folgend angepasst. FN1 Siehe im Communiqué auf S. 3, aufzufinden beim Bundesministerium unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-undjugend ,did=210806.html Die Erfolge zeigen sich in einem kontinuierlich sinkenden Anteil sprachförderbedürftiger Kinder in Brandenburg. Den im Communiqué angesprochenen Entwicklungsbedarfen wird sich das Land Brandenburg stellen. Ein weiterer wichtiger Schritt hierzu sind die Personalschlüsselverbesserungen ab Mitte 2015. Frage 3: Wie wird die Landesregierung die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege beteiligen ? Zu Frage 3: Die Landesregierung pflegt mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege einen beständigen Dialog über die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und wird diesen Dialog weiter fortsetzen. Dabei werden auch die Abstimmungen auf Bundesebene zur Umsetzung des Communiqués behandelt werden. Da die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene als Experten diesen Prozess begleiten, ist auch auf dieser Ebene die Kommunikation gewährleistet. Frage 4: Wie gedenkt die Landesregierung, die Kommunalen Spitzenverbände in diesen Prozess einzubeziehen? Zu Frage 4: Auf Bundesebene sind die kommunalen Spitzenverbände Partner in dem gemeinsamen Prozess, der durch das Communiqué angestoßen wurde. Die brandenburgischen kommunalen Spitzenverbände werden sicherlich über ihre Bundesebene über den Prozess informiert. Soweit landesseitig Maßnahmen der Qualitätsverbesserung ergriffen werden, ist die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände wie in der Vergangenheit sichergestellt . Der fachliche Austausch ist z.B. über den Unterausschuss Kindertagesbetreuung des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewährleistet, und bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung allgemeine Fragen geregelt werden, werden die kommunalen Spitzenverbände gemäß Artikel 97 Absatz 4 der Landesverfassung rechtzeitig einbezogen. Frage 5: Welche Schritte plant die Landesregierung im Hinblick auf den bis Ende 2016 geplanten Zwischenbericht? Zu Frage 5: Brandenburg ist seit Jahren gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen für die AG Kita der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden federführend . In dieser Funktion nimmt ein Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport an der „Arbeitsgruppe Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern “ für die Länderseite teil. Diese Arbeitsgruppe wird auch den Zwischenbericht erarbeiten. Wie in der Antwort auf Frage 1 bereits ausgeführt, geht es ggw. nicht um eine länderseitige Umsetzung von bereits festgelegten Zielen, sondern um eine Verständi- gung zwischen Bund, Ländern und Kommunen über anzustrebende Ziele. Es ist davon auszugehen, dass z. B. die bis Ende 2016 erfolgten Verbesserungen der Personalausstattung für die Kindertagesstätten wesentliche Schritte hin zu gleichmäßigeren Strukturen in der Kindertagesbetreuung in Deutschland bedeuten.