Datum des Eingangs: 12.03.2015 / Ausgegeben: 17.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/864 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 277 der Abgeordneten Britta Müller der SPD-Fraktion Drucksache 6/599 Nutzung von Tablets im schulischen Unterricht Wortlaut der Kleinen Anfrage 277 vom 11.02.2015: Der weitere Einsatz neuer Technologien in der Schule erscheint angesichts der digi- talen Lebenswirklichkeit junger Menschen und der anstehenden demographischen Probleme erstrebenswert. Laut Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 08.02.2015 existieren in Deutschland zurzeit 160 Tablet-Klassen. Das bedeutet, dass bundesweit weniger als 0,5% der Schulklassen diese neue Technologie nutzen. Der Einsatz von Tablets erscheint in besonderer Weise geeignet, Schülerinnen und Schüler zu motivieren, zumal er dazu beitragen kann, die Kluft zwischen der digitalen Lebenswelt junger Menschen und der weitgehend analogen Schule zu verkleinern. Dadurch werden Tafeln, Schulbücher und Arbeitsblätter nicht mehr benötigt, können Tafelbilder gespeichert werden, und die fachliche Kommunikation der Schülerinnen und Schüler kann ebenso effektiver gestaltet werden wie die zwischen Schülern und Lehrkräften. Per Mail können Schülerinnen und Schüler Fragen an Lehrkräfte stellen und erledigte Hausaufgaben den Lehrkräften zusenden. Unterrichtszeit kann besser genutzt, Unterricht anders gestaltet werden. Vor allem das Repertoire der Lerntechniken kann erweitert werden: Beispielsweise können Schülerinnen und Schüler im Fremdsprachenunterricht Podcasts von Mutter- sprachlern hören, in Mathematik Gleichungen mit Hilfe von Lernvideos lösen, in Chemie Versuche filmen und analysieren oder im Sportunterricht Bewegungsanaly- sen erstellen. Und wer im Unterricht etwas nicht verstanden hat, kann Themen und Inhalte zu Hause in eigenem Lerntempo nachholen. Schülerinnen und Schüler kön- nen neue Lerninhalte zu Hause vorbereiten, und im Unterricht werden dann die Er- gebnisse präsentiert und besprochen – eine didaktische Unterrichtsgestaltung, in erfolgreiches Lernen begünstigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es auch im Land Brandenburg Tablet-Klassen - und wenn ja, wie viele? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Tablets im Unterricht und die Idee Tablet- Klassen einzurichten? 3. Inwieweit ist die Landesregierung bereit, Schulen zur freiwilligen Einrichtung solcher Klassen zu motivieren und sie dabei zu unterstützen - etwa durch Lehrerfortbildungsangebote oder in Bezug auf die Anschaffung entsprechend Tablets? 4. Inwieweit ist der Einsatz dieser Technologien Bestandteil der in der Diskussion befindlichen Rahmenlehrpläne? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es auch im Land Brandenburg Tablet-Klassen - und wenn ja, wie viele? Zu Frage 1: Ja, es gibt auch im Land Brandenburg Tablet-Klassen. Gemäß der aktuellen Zu- satzerhebung „IT- und Medienausstattung“ (Stichtag 24. November 2014) wird an 120 Schulen in öffentlicher Trägerschaft mobile IT-Technik (Notebooks und Tablets) eingesetzt. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Tablets im Unterricht und die Idee Tablet-Klassen einzurichten? Zu Frage 2: Die Landesregierung bewertet den Einsatz von Tablets im Unterricht grundsätzlich positiv. Sie ermutigt die Schulen, auf freiwilliger Basis in Absprache mit dem jeweili- gen Träger, den Mitwirkungsgremien und den Eltern Tablet-Klassen einzurichten. Sie verweist gleichzeitig darauf, dass sich „guter Unterricht“ nicht automatisch aus einer bestimmten Art der Mediennutzung ergibt. Pädagogisch nachhaltig ist die angemes- sene Mischung von verschiedenen Methoden und Arten der Mediennutzung. Um die digitale Technologie in einem solchen Szenario flexibel und effizient einsetzen zu können, bietet die Ausstattung ganzer Klassen und Kurse mit Tablets in funktionaler Hinsicht Vorzüge. Die grundsätzlich positive Einschätzung der Landesregierung erfolgt unter der Maß- gabe, dass die Strahlungsbelastung von elektromagnetischen Feldern von WLANs, die in Tablet-Klassen im Regelfall zum Einsatz kommen, gering ist. Sollten andere wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, wäre dies bei einer Gesamteinschätzung der Technologe zu berücksichtigen. Frage 3: Inwieweit ist die Landesregierung bereit, Schulen zur freiwilligen Einrichtung solcher Klassen zu motivieren und sie dabei zu unterstützen - etwa durch Lehrerfortbil- dungsangebote oder in Bezug auf die Anschaffung entsprechend Tablets? Zu Frage 3: Die Anschaffung von IT-Technologie fällt gemäß §§ 108 und 110 des Brandenburgi- schen Schulgesetzes in die Zuständigkeit des jeweiligen kommunalen Trägers. Die Schulen, die Tablet-Klassen einrichten, können dazu pädagogische Beratung und Fortbildung von den Regionalstellen des Landesamts für Schule und Lehrerbildung (LSA) erhalten. Frage 4: Inwieweit ist der Einsatz dieser Technologien Bestandteil der in der Diskussion be- findlichen Rahmenlehrpläne? Zu Frage 4: Der neue Rahmenlehrplan (AnhörungsfassungFN1) enthält in Teil B als Neuerung ein Basiscurriculum Medienbildung, das verbindliche Erwartungen hinsichtlich der Medi- enkompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler zum Ende der Primar- und zum Ende der Sekundarstufe I stellt. Die Umsetzung des Basiscurriculums Medien- bildung ist in Tablet-Klassen besonders gut möglich. Ein Zwang zur Einrichtung von Tablet-Klassen ergibt sich daraus nicht. Die Kompe- tenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler kann auch in anderen Ausstattungs- szenarien nachhaltig gefördert werden. FN1 Vergleiche das sog. Anhörungsportal zum Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1-10 http://bildungsserver.berlinbrandenburg .de/ unter der Rubrik > Unterricht > Rahmenlehrpläne > Projekt zum neuen Rahmenlehrplan 1-10 > Anhörung