Landtag Brandenburg Drucksache 6/8643 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.04.2018 / Ausgegeben: 25.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3424 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8404 Hundehaltung im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Zur Zeit erreichen mich viele Anfragen zur Hundehaltung , insbesondere zur Leinenpflicht und zur Hundeausbildung im öffentlichen Raum. Zur Beantwortung fehlen jedoch zahlreiche Informationen. Statistische Kennzahlen 1. Wie viele Hunde sind aktuell im Land Brandenburg gemeldet? Wie viele davon sind anzeige- und kennzeichnungspflichtige Hunde nach § 6 Hundehalterverordnung? Wie viele sind gefährliche Hunde im Sinne von § 8 HundehV? zu Frage 1: Da lediglich große und schwere Hunde (sog. 40/20 Hunde) einer Anzeige- und Kennzeichnungspflicht unterliegen, können nur hierzu Angaben gemacht werden. Demnach waren mit Stand 2017 126.286 sog. 40/20 Hunde im Land Brandenburg gemeldet. Davon waren 4.895 gefährliche Hunde im Sinne von § 8 Abs. 2 und 3 HundehV. Zu Hunden , die gemäß § 8 Abs. 1 HundehV als gefährlich gelten, liegen der Landesregierung keine Angaben vor (siehe Antwort zu Frage 2). 2. Wie viele gefährliche Hunde im Sinne von § 8 HundehV tragen eine rote Plakette gemäß § 2 (3) HundehV und für wie viele gefährliche Hunde nach § 8 (3) HundehV wurde nach Erteilung eines Negativzeugnisses eine grüne Plakette ausgegeben? zu Frage 2: Für die Umsetzung der Hundehalterverordnung sind die 200 örtlichen Ordnungsbehörden des Landes Brandenburg im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr gemäß § 5 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes zuständig. Zahlenangaben zu den roten und grünen Plaketten werden dort nicht erhoben. 3. Wie hat sich die Anzahl der gefährlichen Hunde seit der Einführung der Hundehalterverordnung verändert? Bitte für jede gelistete Rasse aufschlüsseln? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8643 - 2 - zu Frage 3: Eine Übersicht zur Anzahl der gefährlichen Hunde gemäß § 8 Abs. 2 und 3 HundehV im Zeitraum 2004 bis 2017 ist der Anlage zu entnehmen. Zu Hunden, die gemäß § 8 Abs. 1 HundehV als gefährlich eingestuft wurden, weil sie gebissen haben, liegen der Landesregierung keine Zahlenangaben vor. 4. Hat es seit der Einführung der Hundehalterverordnung mehr oder weniger Übergriffe von bzw. Todesfälle durch Hunde in Brandenburg gegeben und was sieht die Landesregierung dafür als Ursache an? zu Frage 4: Seit der Einführung der Hundehalterverordnung im Jahr 2004 haben sich die Beißvorfälle kontinuierlich verringert. Dies ist maßgeblich den erhöhten Anforderungen an das Halten und Führen von Hunden allgemein und insbesondere von gefährlichen Hunden , der Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde sowie dem dazu festgelegten Verfahren zu verdanken. 5. Welche Hunde beißen statistisch unter Berücksichtigung der Häufigkeit der Rasse in Brandenburg am häufigsten? zu Frage 5: Die Beißstatistik für das Jahr 2017 ist als Anlage beigefügt. Die statistischen Angaben im Verhältnis von Population und Beißvorfällen können aufgrund der geringen Population einzelner Hunderassen nur bedingt für die Einschätzung der Gefährlichkeit herangezogen werden. 6. Wie viele Todesfälle nach Übergriffen von Hunden haben sich seit 1990 ereignet und welche Hunderassen waren daran jeweils beteiligt? zu Frage 6: Im Land Brandenburg beginnen die Aufzeichnungen über das Beißverhalten von Hunden im Jahr 1997. Demnach kam es in den Jahren 2002 und 2003 zu jeweils einem tödlichen Beißvorfall mit Rottweilern. Im Jahr 2010 wurde bei einem schweren Beißvorfall ein Baby von einem Husky getötet. 7. In wie vielen Haushalten in Brandenburg sind mehr als drei Hunde angemeldet? 8. In wie vielen Fällen wurden Erlaubnisse für das Halten von gefährlichen Hunden in Mehrfamilienhäusern gemäß § 1 (3) i.V.m § 10 HundehV erteilt? zu den Fragen 7 und 8: Siehe Antwort zu Frage 2. 9. Wie viele gewerbliche Hundeschulen und Hundetrainer*innen, wie viele Gewerbetreibende mit einem Gassiservice, Dogwalker etc., wie viele Hundesportvereine und wie viele Züchter*innen (im VDH oder vergleichbaren Verband eingetragen) sind in Brandenburg gemeldet? Bitte die Gruppen einzeln aufführen. zu Frage 9: Der Landesregierung liegen Daten aus vier kreisfreien Städten sowie 13 Landkreisen vor. Insgesamt gibt es dort 246 Hundeschulen und Hundetrainer*innen sowie 128 Gassiservices/Hundebetreuungen. Die Hundezucht stellt als sog. „Urproduktion “ kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung dar, sodass hierzu in der Regel keine Daten bei den Gewerbeämtern erhoben werden. Hundesportvereine sind keine Gewerbebetriebe ; hierzu werden ebenfalls keine Daten bei den Gewerbeämtern erhoben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8643 - 3 - Leinenpflicht und Freilaufflächen In Brandenburg herrscht durch das Zusammenspiel von Landesgesetzen (Waldgesetz) und kommunale Regelungen eine umfassende Leinenpflicht außerhalb von als Hundeauslaufgebiet gekennzeichneten Gebieten. Kommunen sind nach Auffassung des OVG Lüneburg (AZ 11 KN 38/04) verpflichtet, Freilaufflächen für Hunde vorzuhalten. 10. Wie viele Verstöße gegen die Leinenpflicht sind entsprechend des § 3 Abs. 1 HundehV und entsprechend des § 15 Abs. 8 LWaldG durch die zuständigen Ordnungsbehörden (Ordnungsamt, Forstamt) in den letzten fünf Jahren verzeichnet worden und zu welchen Konsequenzen haben diese Verstöße geführt (Verwarnung ohne Verwarngeld, Bußgeld usw.)? Bitte nach Jahren und Konsequenzen getrennt auflisten. zu Frage 10:Zu § 3 Abs. 1 HundehV: siehe Antwort zu Frage 2. Zu § 15 Abs. 8 LWaldG: Die durch die untere Forstbehörde geahndeten Verstöße gegen § 15 Abs. 8 LWaldG stellen sich wie folgt dar: 2013 2014 2015 2016 2017 insgesamt 2013 - 2018 Verfahren insgesamt erfasst 23 22 27 18 20 110 davon: Verwarnung ohne Verwarnungsgeld 1 1 Verwarnung mit Verwarnungsgeld 12 9 18 10 12 61 Bußgeldbescheid 4 7 5 5 3 24 Einstellung 7 6 3 3 5 24 11. Wie viele Beißvorfälle sind den Ordnungsämtern der Städte und Kommunen im Land Brandenburg in den letzten fünf Jahren bekannt geworden? Wie hoch ist die vermutete Dunkelziffer für nicht-gemeldete Beißvorfälle? Bei wie vielen Beißvorfällen waren die Hunde angeleint? zu Frage 11: In den letzten fünf Jahren sind den örtlichen Ordnungsbehörden folgende Beißvorfälle bekannt geworden: 2013 = 583, 2014 = 564, 2015 = 572, 2016 = 557, 2017 = 500. Vermutungen über die Anzahl nicht gemeldeter Beißvorfälle werden durch die Landesregierung nicht vorgenommen. Auch liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über das Anleinverhalten im Zusammenhang mit Vorfällen mit Hunden vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8643 - 4 - 12. Wie viele Hunde wurden in den letzten fünf Jahren durch Jagdausübungsberechtigte gemäß § 40(1) Ziffer 2. Landesjagdgesetz als wildernde Hunde getötet? Bitte nach Jahren aufgliedern. zu Frage 12: Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 13. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zu der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Leinenpflicht im Wald für Hundeführende, die für ihren Hund die Begleithundeprüfung nachweisen können? zu Frage 13: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die aktuelle waldgesetzliche Regelung keiner Änderung bedarf. 14. Wie viele Städte und Kommunen haben Freilaufflächen für Hunde geschaffen und offiziell ausgewiesen? Gibt es Erkenntnisse über das Verhältnis der Größe eingerichteter Freilaufflächen zur Zahl der diese in Anspruch nehmenden Hunde? zu Frage 14: Das Festlegen von Hundeauslaufgebieten ist kommunale Angelegenheit und wird entsprechend der Notwendigkeit und dem Umfang durch die Kommunen eigenständig vorgenommen. Der Landesregierung liegen deshalb keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Führen von mehr als drei Hunden Auf Grund der Regelungen des § 2 Abs. 1 der Hundehalterverordnung ist das gleichzeitige Führen von mehr als drei Hunden nicht gestattet. Dies betrifft auch Hundeausführdienstleister (Gassiservice, Dogwalker) und Züchter*innen. 15. Wie viele Verstöße nach § 2 Abs. 1 HundehV wurden seitens der zuständigen Ordnungsbehörden in den Städten und Kommunen des Landes Brandenburg in den letzten fünf Jahren aufgenommen und mit welchem Ergebnis verfolgt? Wie hoch ist die vermutete Dunkelziffer nicht geahndeter Verstöße? 16. Wie viele Fälle sind aus den letzten fünf Jahren bekannt, bei denen eine Person, die widerrechtlich mehr als drei Hunde führte, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hervorrief? zu den Fragen 15 und 16: Siehe Antwort zu Frage 2. 17. Sind in Städten und Kommunen des Landes Brandenburg Ausnahmegenehmigungen von dieser Regelung getroffen worden? Wenn ja: wie viele? zu Frage 17: Eine Ausnahmeregelung zu § 2 Abs. 1 HundehV (gemeint ist vermutlich § 2 Abs. 2 HundehV) sieht die Hundehalterverordnung nicht vor. 18. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zu einer Ausnahmegenehmigung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wie Begleithundeprüfung oder Sachkunde, um ein gleichzeitiges Führen von mehr als drei Hunden zu ermöglichen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8643 - 5 - zu Frage 18: Ein Hundeführer muss grundsätzlich die Gewähr dafür bieten, einen Hund sicher führen zu können. Er muss ihn durch Körperkraft - durch Festhalten an der Leine, am Halsband und des Körpers -, ggf. in Verbindung mit Befehlen, davon abhalten können, Menschen, Tiere oder Sachen zu schädigen. Da beim Führen von mehr als drei Hunden diese Sicherheit nicht (mehr) gewährleistet ist, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf . Sondernutzungen für Hundeschulen Die Begleithundeprüfung umfasst auch eine Prüfung der Hunde auf Sozialverträglichkeit im öffentlichen Raum. Daher sind gewerbliche Hundeschulen, Hundetrainer und Hundesportvereine auf ein Training im öffentlichen Raum angewiesen. 19. Wie viele Anträge auf Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraums wurden in den letzten fünf Jahren durch Hundeschulbetreiber, Hundetrainer und Hundesportvereine gestellt, wie viele davon abschlägig beschieden? 20. Wie viele abschlägige Bescheide enthielten ein generelles Verbot der Nutzung öffentlichen Verkehrsraums und welche Begründungen wurden dazu angeführt? 21. Wie bewertet die Landesregierung das Thema Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Hundeschulen, Hundetrainer und Hundesportvereine? zu den Fragen 19 bis 21: Da es hier um den öffentlichen Verkehrsraum in Städten und Gemeinden geht, wäre für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2016 2017 Population Population Population Population Population Population Population Population Population Population Population Population Population unwiderleglich gefährliche Hunde American Pitbull Terrier und Mix 455 407 369 297 219 190 159 99 98 59 45 18 13 American Staffordshire Terrier und Mix 954 969 937 851 699 634 485 383 270 183 128 55 39 Bullterrier und Mix 239 203 191 191 127 122 110 82 70 35 12 12 11 Staffordshire Bullterrier und Mix 135 81 99 90 88 61 41 47 34 28 18 6 1 Tosa Inu und Mix 2 2 2 1 widerleglich gefährliche Hunde Alano und Mix 41 78 54 68 70 82 75 75 65 58 63 60 63 Bullmastiff und Mix 175 110 111 112 121 107 107 107 122 101 113 101 98 Cane Corso und Mix 64 34 70 93 65 70 64 85 89 98 119 155 183 Dobermann und Mix 2.122 2.119 2.030 1.921 1.837 1.775 1.706 1.572 1.442 1.364 1.295 1.113 1.082 Dogo Argentino und Mix 97 98 109 135 114 121 121 137 140 165 167 168 162 Dogue de Bordeaux und Mix 181 145 154 172 183 202 244 251 260 265 291 287 287 Fila Brasileiro und Mix 68 15 8 12 15 16 11 14 17 11 12 7 11 Mastiff und Mix 107 35 36 34 37 44 39 58 52 63 54 61 53 Mastin Espanol und Mix 19 3 2 12 2 1 2 5 6 5 3 3 5 Mastino Napoletano und Mix 47 38 32 36 41 46 40 53 49 54 50 45 43 Perro de Presa Canario und Mix 76 69 85 100 112 133 144 121 124 141 144 165 172 Perro de Presa Mallorquin und Mix 19 45 29 20 21 39 26 35 35 45 51 46 35 Rottweiler und Mix 5.972 6.105 5.861 5.606 5.007 4.808 4.496 4.110 3.685 3.484 3.385 2.775 2.637 Population gefährlicher Hunde gemäß § 8 Absatz 2 und Absatz 3 HundehV von 2004 bis 2017 Hundebisse 2017 Population Bisse nicht wider- unwider- Anzahl verletzt getötet verletzt getötet gesamt HUNDERASSEN/Kreuzungen/Gruppen sowie Mix gegeben leglich leglich American Pitbull Terrier x 13 0 0 0 0 0 American Staffordshire Terrier x 39 0 0 2 0 2 Bullterrier x 11 0 0 0 0 0 Staffordshire Bullterrier x 1 0 0 0 0 0 Tosa Inu x Alano x 63 0 0 0 0 0 Bullmastiff x 98 0 0 0 0 0 Cane Corso x 183 1 0 0 0 1 Dobermann x 1.082 1 0 2 0 3 Dogo Argentino x 162 2 0 0 1 3 Dogue de Bordeaux x 287 1 0 2 0 3 Fila Brasileiro x 11 0 0 0 0 0 Mastiff=Old English Mastiff x 53 0 0 0 0 0 Mastin Espanol x 5 0 0 0 0 0 Mastino Napoletano x 43 0 0 0 0 0 Perro de Presa Canario x 172 1 0 2 0 3 Perro de Presa Mallorquin x 35 1 0 0 0 1 Rottweiler=Süddeutscher Metzgerhund x 2.637 8 0 8 0 16 Airedale Terrier=Waterside Terrier=Bingley Terrier x 432 0 0 2 0 2 Akita Inu x 421 2 0 1 0 3 Amerikanische Bulldogge=American Bulldog (Catahoula Bulldog Hybridhund) x 818 3 0 15 0 18 Anatolischer Hirtenhund=Akbash=Coban Copegi=Karabash=Kangal=Türkischer Hütehund x 177 3 0 1 0 4 Appenzeller Sennenhund=Appenzellerhund=Appezöller Bläss (Swissydog als Hybrid) x 262 1 0 0 0 1 Beagle x 1.764 3 0 2 0 5 Berner Sennenhund=Dürrbächler x 3.710 4 0 8 0 12 Border Colli x 2.733 3 0 3 0 6 Boxer x 4.903 13 0 8 0 21 Dalmatiner=Dalmatinac x 1.393 1 0 3 0 4 Deutsch Drahthaar x 1.411 1 0 3 0 4 Deutsch Kurzhaar x 605 1 0 1 0 2 Deutsche Dogge x 1.809 5 0 8 2 15 Deutscher Jagdterrier x 350 0 0 1 0 1 Deutscher Pinscher x 242 1 0 0 0 1 Deutscher Spitz=Wolfsspitz x 203 0 0 1 0 1 Englische Bulldogge=English Bulldog x 1.127 1 0 2 0 3 English Cocker Spaniel=Cockerspaniel x 572 1 0 1 0 2 Eurasier x 326 0 0 1 0 1 Gefährlichkeit nach Landesrecht Mensch wurde durch HundHund wurde durch Hund Population Bisse nicht wider- unwider- Anzahl verletzt getötet verletzt getötet gesamt HUNDERASSEN/Kreuzungen/Gruppen sowie Mix gegeben leglich leglich Gefährlichkeit nach Landesrecht Mensch wurde durch HundHund wurde durch Hund Fox Terrier (drahthaarig und glatthaarig) x 422 0 0 1 1 2 Gelbbracke=Harzer Fuchs=(Alt)deutscher Hütehund (Hirtenhund) x 201 1 0 2 0 3 Golden Retriever (Hybridhund Goldendoodle) x 7.125 7 0 5 0 12 Großer Japanischer Hund=Great Japanese Dog=American Akita x 14 0 0 1 0 1 Großer Schweizer Sennenhund=Great Swiss Mountain Dog=Grand bouvier suisse x 551 2 0 0 0 2 Großpudel (Doubledoodle Hebrid) x 289 1 0 0 0 1 Großspitz x 64 1 0 0 0 1 Hovawart x 1.931 1 0 1 1 3 Husky=Siberian Husky=Alaskan Husky x 2.600 3 0 5 2 10 Irischer Setter=Irischer Roter Setter=Irish Red Setter x 671 1 0 0 0 1 Kleinpudel x 167 0 0 0 1 1 Komondor x 20 1 0 0 0 1 Labrador Retriever (Hybridhund Labradoodle) x 17.903 17 0 21 1 39 Leonberger x 660 0 0 1 0 1 Mischlinge - Rasse nicht feststellbar x 15.738 29 0 28 0 57 Münsterländer, großer x 421 1 0 0 0 1 Münsterländer, kleine x 489 3 0 1 0 4 Neufundländer=Newfoundland x 583 1 0 0 0 1 Old English Bulldog/Leavitt Bulldog x 275 2 0 3 0 5 Podenco Ibicenco=Ibiza-Podenco x 168 0 0 1 0 1 Renaissance Bulldogge x 32 0 0 1 0 1 Rhodesian Ridgeback x 2.041 11 0 7 0 18 Riesenschnauzer x 1.264 3 0 1 0 4 Schäferhund, Altenglischer=Old English Sheepdog (Bobtail) x 603 1 0 0 0 1 Schäferhund, Australischer=Australian Shepherd=Australian Kelpie=Kelpie x 1.137 0 0 3 0 3 Schäferhund, Belgischer=Groenendael=Malinois=Tervueren=Laekenois=Mechelaar x 1.120 7 0 3 0 10 Schäferhund, Bosnisch-herzegowinischer und kroatischer = Tornjak x 108 0 0 1 0 1 Schäferhund, Deutscher (auch Altdeutscher Schäferhund langhaarig) x 18.544 29 0 34 4 67 Schäferhund, Istrischer=Pas-Šarplaninac=Jugoslovenski Ovcarski Pas-Sarplaninac x 29 1 0 0 0 1 Schäferhund, Kaukasischer=Kaukasischer Owtscharka=Kavkazskaïa Ovtcharka x 481 3 0 6 0 9 Schäferhund, Kroatischer=Hrvatski Ovcar x 9 0 0 1 0 1 Schäferhund, Maremme-Abruzzen=Maremmaner Hirtenhund = Cane da pastore Maremmano-Abruzzese x 53 1 0 0 0 1 Schäferhund, Mittelasiatischer=Mittelasiatischer Owtscharka= Zentralasiatischer Owtscharka x 44 1 0 1 0 2 Schäferhund, sonstige x 7.675 14 0 7 0 21 Schäferhund, Ungarischer=Mudi x 12 0 0 1 0 1 Schnauzer x 737 2 0 1 0 3 Schwarzer Russischer Terrier=Russischer Terrier=Tchiorny Terrier x 109 1 0 0 0 1 Shar-Pei x 363 1 0 0 0 1 Shiba Inu x 132 2 0 0 0 2 Tibetanischer Terrier=Tibetan Terrier=Dholi Apso x 304 1 0 0 0 1 Ungarischer Vorsteher-, Hirten-, Hütehund=Magyar Vizslar x 677 1 0 1 1 3 Population Bisse nicht wider- unwider- Anzahl verletzt getötet verletzt getötet gesamt HUNDERASSEN/Kreuzungen/Gruppen sowie Mix gegeben leglich leglich Gefährlichkeit nach Landesrecht Mensch wurde durch HundHund wurde durch Hund Wäller x 25 0 0 1 0 1 Weimaraner x 848 3 0 2 0 5 Zwergbullterrier=Miniature Bull Terrier x 215 0 0 1 0 1 insgesamt 211 0 219 12 442 kleine Hunderassen (nachrichtlich): Amerikanischer Cocker Spaniel=American Cocker Spaniel 1 0 0 0 1 Bichon Frisé=Ténéfiffe 1 0 0 0 1 Chihuahua 1 0 0 0 1 Dackel, Teckel, Dachshund 11 0 1 0 12 Französische Bulldogge=Bouledogue français 8 0 2 0 10 Havanese=Bichon Havanais 1 0 0 0 1 Italienisches Windspiel=Piccolo Levriero Italiano 0 0 1 0 1 Jack Russell Terrier 9 0 2 0 11 Malteser=Bichon Maltais 1 0 0 0 1 Mischlinge klein - Rasse nicht feststellbar 2 0 2 0 4 Mittelspitz 1 0 0 0 1 Patterdale Terrier 1 0 1 0 2 Prager Rattler 2 0 0 0 2 Sheltie=Shetland Sheepdog 1 0 1 0 2 Shih Tzu 1 0 0 0 1 Tschechischer Terrier=Böhmische Terrier=Ceský Teriér 1 0 0 0 1 West Highland White Terrier=Westie 1 0 1 0 2 Yorkshire Terrier 2 0 0 0 2 Zwergpudel 1 0 1 0 2 insgesamt 46 0 12 0 58 500 1. Wie viele Hunde sind aktuell im Land Brandenburg gemeldet? Wie viele davon sind anzeige- und kennzeichnungspflichtige Hunde nach § 6 Hundehalterverordnung? Wie viele sind gefährliche Hunde im Sinne von § 8 HundehV? zu Frage 1: Da lediglich große und schwere Hunde (sog. 40/20 Hunde) einer Anzeige- und Kennzeichnungspflicht unterliegen, können nur hierzu Angaben gemacht werden. Demnach waren mit Stand 2017 126.286 sog. 40/20 Hunde im Land Brandenburg gemeldet. Dav... 2. Wie viele gefährliche Hunde im Sinne von § 8 HundehV tragen eine rote Plakette gemäß § 2 (3) HundehV und für wie viele gefährliche Hunde nach § 8 (3) HundehV wurde nach Erteilung eines Negativzeugnisses eine grüne Plakette ausgegeben? 3. Wie hat sich die Anzahl der gefährlichen Hunde seit der Einführung der Hundehalterverordnung verändert? Bitte für jede gelistete Rasse aufschlüsseln? zu Frage 3: Eine Übersicht zur Anzahl der gefährlichen Hunde gemäß § 8 Abs. 2 und 3 HundehV im Zeitraum 2004 bis 2017 ist der Anlage zu entnehmen. Zu Hunden, die gemäß § 8 Abs. 1 HundehV als gefährlich eingestuft wurden, weil sie gebissen haben, liege... 4. Hat es seit der Einführung der Hundehalterverordnung mehr oder weniger Übergriffe von bzw. Todesfälle durch Hunde in Brandenburg gegeben und was sieht die Landesregierung dafür als Ursache an? zu Frage 4: Seit der Einführung der Hundehalterverordnung im Jahr 2004 haben sich die Beißvorfälle kontinuierlich verringert. Dies ist maßgeblich den erhöhten Anforderungen an das Halten und Führen von Hunden allgemein und insbesondere von gefährliche... 5. Welche Hunde beißen statistisch unter Berücksichtigung der Häufigkeit der Rasse in Brandenburg am häufigsten? zu Frage 5: Die Beißstatistik für das Jahr 2017 ist als Anlage beigefügt. Die statistischen Angaben im Verhältnis von Population und Beißvorfällen können aufgrund der geringen Population einzelner Hunderassen nur bedingt für die Einschätzung der Gefäh... 6. Wie viele Todesfälle nach Übergriffen von Hunden haben sich seit 1990 ereignet und welche Hunderassen waren daran jeweils beteiligt? zu Frage 6: Im Land Brandenburg beginnen die Aufzeichnungen über das Beißverhalten von Hunden im Jahr 1997. Demnach kam es in den Jahren 2002 und 2003 zu jeweils einem tödlichen Beißvorfall mit Rottweilern. Im Jahr 2010 wurde bei einem schweren Beißvo... 7. In wie vielen Haushalten in Brandenburg sind mehr als drei Hunde angemeldet? 8. In wie vielen Fällen wurden Erlaubnisse für das Halten von gefährlichen Hunden in Mehrfamilienhäusern gemäß § 1 (3) i.V.m § 10 HundehV erteilt? zu den Fragen 7 und 8: Siehe Antwort zu Frage 2. 9. Wie viele gewerbliche Hundeschulen und Hundetrainer*innen, wie viele Gewerbetreibende mit einem Gassiservice, Dogwalker etc., wie viele Hundesportvereine und wie viele Züchter*innen (im VDH oder vergleichbaren Verband eingetragen) sind in Brandenbu... 10. Wie viele Verstöße gegen die Leinenpflicht sind entsprechend des § 3 Abs. 1 HundehV und entsprechend des § 15 Abs. 8 LWaldG durch die zuständigen Ordnungsbehörden (Ordnungsamt, Forstamt) in den letzten fünf Jahren verzeichnet worden und zu welche... zu Frage 10:Zu § 3 Abs. 1 HundehV: siehe Antwort zu Frage 2. Zu § 15 Abs. 8 LWaldG: Die durch die untere Forstbehörde geahndeten Verstöße gegen § 15 Abs. 8 LWaldG stellen sich wie folgt dar: 11. Wie viele Beißvorfälle sind den Ordnungsämtern der Städte und Kommunen im Land Brandenburg in den letzten fünf Jahren bekannt geworden? Wie hoch ist die vermutete Dunkelziffer für nicht-gemeldete Beißvorfälle? Bei wie vielen Beißvorfällen waren di... zu Frage 11: In den letzten fünf Jahren sind den örtlichen Ordnungsbehörden folgende Beißvorfälle bekannt geworden: 2013 = 583, 2014 = 564, 2015 = 572, 2016 = 557, 2017 = 500. Vermutungen über die Anzahl nicht gemeldeter Beißvorfälle werden durch die ... 12. Wie viele Hunde wurden in den letzten fünf Jahren durch Jagdausübungsberechtigte gemäß § 40(1) Ziffer 2. Landesjagdgesetz als wildernde Hunde getötet? Bitte nach Jahren aufgliedern. zu Frage 12: Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 13. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zu der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Leinenpflicht im Wald für Hundeführende, die für ihren Hund die Begleithundeprüfung nachweisen können? zu Frage 13: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die aktuelle waldgesetzliche Regelung keiner Änderung bedarf. 14. Wie viele Städte und Kommunen haben Freilaufflächen für Hunde geschaffen und offiziell ausgewiesen? Gibt es Erkenntnisse über das Verhältnis der Größe eingerichteter Freilaufflächen zur Zahl der diese in Anspruch nehmenden Hunde? zu Frage 14: Das Festlegen von Hundeauslaufgebieten ist kommunale Angelegenheit und wird entsprechend der Notwendigkeit und dem Umfang durch die Kommunen eigenständig vorgenommen. Der Landesregierung liegen deshalb keine Erkenntnisse im Sinne der Frag... 15. Wie viele Verstöße nach § 2 Abs. 1 HundehV wurden seitens der zuständigen Ordnungsbehörden in den Städten und Kommunen des Landes Brandenburg in den letzten fünf Jahren aufgenommen und mit welchem Ergebnis verfolgt? Wie hoch ist die vermutete Dunk... 16. Wie viele Fälle sind aus den letzten fünf Jahren bekannt, bei denen eine Person, die widerrechtlich mehr als drei Hunde führte, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hervorrief? zu den Fragen 15 und 16: Siehe Antwort zu Frage 2. 17. Sind in Städten und Kommunen des Landes Brandenburg Ausnahmegenehmigungen von dieser Regelung getroffen worden? Wenn ja: wie viele? zu Frage 17: Eine Ausnahmeregelung zu § 2 Abs. 1 HundehV (gemeint ist vermutlich § 2 Abs. 2 HundehV) sieht die Hundehalterverordnung nicht vor. 18. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zu einer Ausnahmegenehmigung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wie Begleithundeprüfung oder Sachkunde, um ein gleichzeitiges Führen von mehr als drei Hunden zu ermöglichen? 19. Wie viele Anträge auf Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraums wurden in den letzten fünf Jahren durch Hundeschulbetreiber, Hundetrainer und Hundesportvereine gestellt, wie viele davon abschlägig beschieden? 20. Wie viele abschlägige Bescheide enthielten ein generelles Verbot der Nutzung öffentlichen Verkehrsraums und welche Begründungen wurden dazu angeführt? 21. Wie bewertet die Landesregierung das Thema Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Hundeschulen, Hundetrainer und Hundesportvereine?