Landtag Brandenburg Drucksache 6/8646 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.04.2018 / Ausgegeben: 25.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3434 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8421 Weitere Finanzierung der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) bis zum Jahr 2020 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Vor dem Sonderausschuss BER (SBER) im Brandenburger Landtag berichtetet der Geschäftsführer der FBB Herr Lütke Daldrup, dass die FBB bis zum Jahr 2020 unter bestimmten Parametern kein weiteres Geld benötigt, sondern mit den vorhandenen Zuschüssen und Kreditlinien auskommt. Dies ist eine vollends nebulöse und nutzlose Aussage. Was ist mit den Worten „unter bestimmten Parametern“, die erfüllt sein müssten konkret gemeint? Daran lässt sich doch nur schlussfolgern, dass Zuschüsse und Darlehen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die es derzeit nicht zulassen, diese Gelder für Betriebskosten, Personalkosten, Planungen, Bauvorhaben uneingeschränkt einzusetzen. Dies bedeutet ja Faktisch, dass aktuelle jetzt diese Gelder nicht für die benötigten Zwecke eingesetzt werden könnten. Dies impliziert und bedeutet, dass erst nach Beseitigung von bestimmten Auflagen und Bedingungen diese vorhandenen Zuschüsse , Darlehn und Kreditlinien verwendet werden können. Da stellt sich schon die Frage , wie ehrlich die Aussage ist „Wir kein neues Geld für den Flughafen BER“, ehe die Umwidmungen der Darlehen und Zuschüsse abschließend genehmigt ist. Frage 1: Welche Bedingungen, Voraussetzungen oder Parameter müssen erfüllt sein, damit es zu keinem weiteren Finanzierungsbedarf inklusiver 100 prozentiger Bürgschaften der FBB gegenüber den Gesellschaftern und dem Land Brandenburg kommt? zu Frage 1: Grundlage für die Planung der FBB, dass sie - über die bestehenden Finanzierungsquellen hinaus - keinen Finanzierungsbedarf hat, der vor der Inbetriebnahme des BER in 2020 liquiditätswirksam wird, ist der von der Geschäftsführung vorgelegte aktualisierte Businessplan. Prämissen dieses Businessplans sind insbesondere die Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020, das Passagieraufkommen, sowie Ertrags- und Aufwandserwartungen. Die von der FBB geschlossenen Verträge über die Langfristfinanzierung haben Bestand; insoweit beinhaltet der aktualisierte Businessplan den Abruf der restlichen Mittel in Abstimmung mit den Bürgen. Die aus den bestehenden Gesellschafterdarlehen über € 1.107 Mio. noch verfügbaren Mittel werden bedarfsgerecht ausgezahlt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8646 - 2 - Auf dieser Grundlage sind weitere Kapitalzuführungen an die FBB oder die Gewährung von 100 v. H.-Bürgschaften durch die Gesellschafter für die Zeit bis zur Inbetriebnahme des BER nicht notwendig und nicht vorgesehen.