Landtag Brandenburg Drucksache 6/8648 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.04.2018 / Ausgegeben: 25.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3432 der Abgeordneten Detlef Baer (SPD-Fraktion), Helmut Barthel (SPD-Fraktion) und Ina Muhß (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8418 Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Bereich des Arbeitsrechts und des Gesundheitsschutzes durch vertraglich gebundene private Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Landesregierung und deren nachgeordneten Einrichtungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Laut Medienberichten verstoßen immer mehr brandenburgische Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz. Laut der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sei diese Entwicklung auch einem zu geringen Überwachungsdruck geschuldet. Neben Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sind auch Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes und des Brandenburgischen Vergabegesetzes nicht hinnehmbar. Frage 1: Wie erfolgt im Verantwortungsbereich der Landesregierung und deren nachgeordneten Einrichtungen die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes , des Mindestlohngesetzes und des Brandenburgischen Vergabegesetzes durch vertraglich gebundene Dienstleister (Schwerpunkt Objekt- und Wachschutz sowie Gebäudereinigung)? zu Frage 1: Verschiedene Landesstellen bedienen sich zur Erledigung unterschiedlichster Aufgaben externer Dienstleister. Angesichts der entsprechend verschiedenartigen Formen der Aufgabenerledigung weichen zwangsläufig auch die Vorgehensweisen zur Kontrolle der Einhaltung der genannten Bestimmungen voneinander ab. Bereits im Rahmen der Vergabeentscheidung haben die von den Auftragnehmern abzugebenden Eigenerklärungen sowie Abfragen der Auftraggeber z.B. bei der zentralen Informationsstelle nach § 11 Brandenburgisches Vergabegesetz, im Gewerbezentralregister, etc. Kontrollcharakter hinsichtlich der Einhaltung der genannten Gesetze. Um die Zahlung des Mindestlohns nach Auftragserteilung prüfen zu können, wird von Auftragnehmern zum Teil mit ihrer Rechnungsstellung, aber auch unabhängig davon, turnusmäßig und nichtturnusmäßig die Vorlage von Personal-, Lohn- und Gehaltsunterlagen gefordert. Bei bestehenden , mehrjährigen Vertragsverhältnissen haben Auftragnehmer teilweise zu Beginn jeden Kalenderjahres für das eingesetzte Personal Bescheinigungen der Krankenkassen, der Sozial- und Unfallversicherung sowie die für geringfügig Beschäftigte erforderlichen Versicherungsnachweise vorzulegen, zudem haben sie eine steuerliche Unbedenklich- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8648 - 2 - keitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts beizubringen. Im Übrigen wird die Einhaltung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes der bestehenden gesetzlichen Regelung entsprechend kontrolliert, d.h. stichprobenhaft und bei Vorliegen von Verdachtsmomenten , wie beispielsweise bei Bekanntwerden von Beschwerden der Beschäftigten . Das Nachvollziehen der Lohnkalkulation kann eine ansatzweise Kontrolle der Beachtung des Bundesurlaubsgesetzes erlauben. Zuständig für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes und darauf beruhender Verordnungen sowie des Arbeitszeitgesetzes im Land Brandenburg ist die Arbeitsschutzbehörde im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten dieser Behörde führen stichprobenartig aktiv im Rahmen einer risikoorientierten Auswahl der Betriebe oder anlassbezogen bei eingehenden Beschwerden Besichtigungen auch bei den genannten Dienstleistern durch. Frage 2: Gab es in diesen Bereichen Kontrollen des Zolls? zu Frage 2: Der Landesregierung sind sechs Zollkontrollen im Bereich des Objekt- und Wachschutzes bekannt, die ohne Beanstandungen blieben. Der Zoll führt seine Kontrollen in der Regel allerdings in den Firmenräumen der Auftragnehmer durch, so dass der Auftraggeber normalerweise keine Kenntnis über deren Umfang und Anzahl erhält. In Ausnahmefällen richtet der Zoll Nachfragen zu den Vertragsunterlagen an den Auftraggeber. Aus einer solchen Nachfrage ist eine weitere Kontrolle des Zolls bekannt. Frage 3: Gibt es eine Zusammenarbeit mit der Brandenburger Gerichtsbarkeit, um Informationen auszutauschen? zu Frage 3: Nein. Frage 4: Wurden bei Kontrollen der beauftragten Unternehmen Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Brandenburgischen Vergabegesetzes registriert? zu Frage 4: Bekannt ist ein ähnlich gelagerter Fall, siehe dazu die Antworten auf Fragen 5 und 6. Frage 5: Wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Bereichen? Was war die Ursache? zu Frage 5: Ein Auftragnehmer aus dem Bereich der Cateringleistungen legte keine prüffähigen Unterlagen vor und ließ auch keine anderen Kontrollmaßnahmen zu. Frage 6: Wie wurden die Verstöße sanktioniert? zu Frage 6: Es wurde eine halbjährige Auftragssperre ausgesprochen. In mehreren anderen Fällen wurden (erfolgreich) Auftragssperren angedroht. Frage 7: Gab es Auflösungen von Vertragsverhältnissen mit Dienstleistern aufgrund von o.g. Verstößen? zu Frage 7: Nein. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8648 - 3 - Frage 8: Wie werden bestätigte Verstöße bei Neuausschreibungen bzw. Vertragsverlängerungen berücksichtigt? zu Frage 8: Die Vergabestellen sind vor einer Vergabeentscheidung verpflichtet zu prüfen, ob für Bieter eine Auftragssperre gemäß § 10 Abs. 3 Brandenburgisches Vergabegesetz besteht. Bestätigte Verstöße gegen die genannten Bestimmungen können demnach zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen. Ziff. 7 der Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz sieht die Vereinbarung eines vertraglichen Kündigungsrechts für den Fall eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen vertragliche Verpflichtungen vor. Vertragsverlängerungsoptionen würden nicht wahrgenommen. Frage 9: Gab es den Ausschluss von Unternehmen von Ausschreibungen aufgrund von bekannten Verstößen? zu Frage 9: Ja, siehe dazu die Antwort auf Frage 6.