Landtag Brandenburg Drucksache 6/8649 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.04.2018 / Ausgegeben: 25.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3439 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion), Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8436 Geplantes Mietkauf-Modell für das Terminal 2 des BER Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Ende Februar 2018 haben sich die Gesellschafter der FBB im Rahmen des Ausbaus des BER nach 2020 darauf geeinigt, das Terminal 2 über ein Mietkaufmodell zu errichten und zu finanzieren. Der Geschäftsführer der FBB hat diesbezüglich mitgeteilt, dass die Kosten für das Terminal dadurch um bis zu 100 Mio. Euro teurer wären. Im Koalitionsvertrag von SPD und LINKE werden Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) explizit ausgeschlossen. Die FBB ist eine 100%ige Gesellschaft der Öffentlichen Hand. Frage 1: Wie lautet die aktuelle Beschlusslage in Bezug auf die Finanzierung des geplanten Terminals T 2? Wann müssen diesbezüglich die nächsten Entscheidungen getroffen werden? zu Frage 1: Die Gesellschafter der FBB haben den von der Geschäftsführung vorgelegten Businessplan mit der Option einer Drittfinanzierung für den Bau des Terminals 2 zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart soll im Jahr 2020 nach Abschluss der Bauplanung auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Abwägung der Chancen und Risiken von Finanzierungsvarianten unter Berücksichtigung der Ertragslage der FBB nach Inbetriebnahme des BER erfolgen. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die von der FBB vorgeschlagene Variante eines Mietkauf-Modells? Unterstützt die Landesregierung dieses Modell? zu Frage 2: Die Landesregierung begrüßt die Perspektive einer Entscheidung über die Finanzierungsart nach Wirtschaftlichkeitskriterien. Frage 3: Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die FBB bei einer Finanzierung über ein Mietkaufmodell im Vergleich zu alternativen eigenfinanzierten Finanzierungsmodellen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8649 - 2 - zu Frage 3: Eine Drittfinanzierung der Baukosten würde zu einer Entlastung der FBB von Eigeninvestitionen in das Terminal 2 führen. Über die Laufzeit einer Drittfinanzierung rechnet die FBB mit Kosten für Mietzahlungen sowie nach Ablauf der Mietzeit für die Finanzierung eines Erwerbs des Terminalgebäudes zum Zeitwert. Frage 4: Kann die Landesregierung die vom Geschäftsführer diesbezüglich genannten zusätzlichen Kosten von 100 Mio. Euro bestätigen oder nachvollziehen? Wenn nein, welche Einschätzung hat die Landesregierung diesbezüglich? zu Frage 4: Die Landesregierung sieht keine Grundlage dafür, der zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage dann aktueller Zahlen nach Wirtschaftlichkeitskriterien zu treffenden Entscheidung vorzugreifen. Frage 5: Aus welchen Erwägungen schließt die Landesregierung ÖPP-Modelle bei Bauvorhaben des Landes aus? zu Frage 5: Der Vorzug für Eigeninvestitionen des Landes bei Bauvorhaben gegenüber ÖPP-Modellen beruht auf einem Wirtschaftlichkeitsvergleich. Maßgeblich ist dabei, dass der Einsatz von Haushaltsmitteln bei ÖPP-Vorhaben zusätzlich durch Finanzierungskosten belastet wird. Frage 6: Gelten diese Erwägungen auch für die FBB als 100%ige Gesellschaft der öffentlichen Hand? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Bei der Frage einer Drittfinanzierung von baulichen Investitionen der FBB geht es darum, ob eine Investition der Gesellschaft - hier der Bau des Terminals 2 - gerade nicht aus Haushaltsmitteln der Gesellschafter finanziert werden muss, sondern von der FBB aus eigenen Erträgen dargestellt werden kann. Ziel ist es, Investitionen der FBB in weitestmöglichem Umfang aus eigenen Erträgen der Gesellschaft zu finanzieren.