Landtag Brandenburg Drucksache 6/8651 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.04.2018 / Ausgegeben: 25.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3430 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8416 Ausbau der L 217 zwischen Boitzenburg und Klaushagen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Jahre 2010 wurde durch den Abgeordneten Herrn Wichmann eine kleine Anfrage (Drucksache 5/390, eingegangen am 09.02.2010) zum Ausbau und der Planung und Sanierung bzw. dem kompletten Neubau der Landstraße 217 (L217) gestellt. Durch die Landesregierung wurde (Drucksache 5/560, ausgegeben am 15.03.2010) in Bezug auf Frage 3, wie folgt geantwortet: „Gegenwärtig befindet sich die Maßnahme im Planfeststellungsverfahren, welches zur Erlangung des Baurechts erforderlich ist. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird bis Herbst diesen Jahres gerechnet . Eine Aussage zum Baubeginn ist derzeitig nicht möglich.“. Die Ortsdurchfahrt Klaushagen an sich wurde im Jahr 2016 in Auftrag gegeben und 2017 zufriedenstellend fertig gestellt. Seitdem sind mehr als sieben Jahre, ohne weitere erkennbare Ergebnisse, vergangen . Das größere Problem war, ist und bleibt der Straßenabschnitt der L 217 zwischen Klaushagen und Boitzenburg. Dieses Teilstück ist nicht mehr geeignet, um dort Busse und Schwerlastverkehr ungefährdet aufzunehmen. Auch der Personenkraftverkehr ist in höchstem Maße gefordert, um nicht mit Teilen des Fahrzeuges aufzusetzen und den Löchern und Hügeln auszuweichen. Dieser Straßenabschnitt ist mittlerweile zu einer Gefahr für Mensch, Leben und Sachgütern geworden. Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben. Auf dieser Strecke verkehrt z.B. die Buslinie 503 des UVG. Diese wird regelmäßig durch Kinder und Jugendliche zur Anfahrt der Grund- und Gesamtschule Boitzenburg und den Schulen in Templin und Prenzlau genutzt. Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben, um weder Verletzte noch Verkehrstote zu beklagen. 1. Wie ist der Sachstand des Planfeststellungsverfahrens Landesstraße L 217? 2. Gibt es Erkenntnisse, dass das Verfahren nicht weitergeführt wird oder nur erschwert weitergeführt werden kann? Wenn ja, aus welchen Gründen? zu Fragen 1 und 2: Die Sanierung der Landesstraßen im Land Brandenburg erfolgt schrittweise unter Beachtung bestehender Prioritäten wie Netzbedeutung, Verkehrsbelastung und -sicherheit. Aufgrund der Prioritätensetzung konnte der Ausbau der L 217 zwischen Klaushagen und Boitzenburg nicht in das aktuelle Planungsprogramm aufgenommen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8651 - 2 - 3. Aus welchem Jahr datieren Gutachten und Untersuchungen, die dem Planfeststellungsverfahren zu Grunde liegen und die Gegenstand der Ausschreibungen waren? Sind diese Unterlagen überholt? Ist damit zu rechnen, dass die Planfeststellungsunterlagen aktualisiert werden müssen? Wenn ja, warum, in welchen Bereichen und in welchem Umfang? zu Frage 3: Die dem Planfeststellungsverfahren zu Grunde liegenden Gutachten und Untersuchungen sind aus den Jahren 2007 - 2009. Bei Verfahrensfortgang ist eine Plausibilitätsprüfung erforderlich. Danach sind Aussagen zur Notwendigkeit möglicher Aktualisierungen sowie zur Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes und zur Anpassung der technischen Planung möglich. Aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen erfolgt auch eine Prüfung der Belange der Wasserrahmenrichtlinie. 4. Wie hoch sind die bisherigen Planungs- und Verfahrenskosten? Mit welchen Planungs - und Verfahrenskosten hat das Land noch zu rechnen? zu Frage 4: Die bisher angefallenen Kosten belaufen sich auf ca. 200 T€. Die notwendigen Aufwendungen für eine Überarbeitung der unter Frage 3 genannten Unterlagen können erst nach erfolgter Überprüfung der Unterlagen benannt werden. 5. Wenn das Planfeststellungsverfahren erstellt wurde was steht darin und welche konkreten , weiteren Maßnahmen sind geplant? 6. Sind die Ausschreibungen für diesen Auftrag schon erfolgt, wenn ja wer hat den Zuschlag bekommen? zu Fragen 5 und 6: Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2. 7. Wann sollen die Baumaßnahmen beginnen? zu Frage 7: Aussagen zum Baubeginn sind aufgrund der frühen Planungsphase nicht möglich. 8. Wie hoch werden aus heutiger Sicht die Baukosten mit sämtlichen Neben- und Grunderwerbskosten für diesen Bauabschnitt der Straße veranschlagt? Wie hoch werden aus heutiger Sicht die jährlichen Unterhaltungskosten dieses geplanten Bauabschnittes der Straße sein? Liegen die für den Bau des geplanten Abschnittes der Straße notwendigen Finanzmittel im Landeshaushalt vor? zu Frage 8: Aussagen zu aktuellen Kosten können erst im Zuge der weiteren Planungen gemacht werden. Die Höhe der jährlichen Kosten für die Unterhaltung der Fahrbahn nach dem Ausbau werden auf ca. 4 T€/km geschätzt. Mit der Schaffung des Baurechts erfolgt die zeitliche Einordnung der Maßnahme für die bauliche Umsetzung. 9. Wie hoch sind bisherigen die Kosten für die Instandhaltungsmaßnahmen, seit 2010 die für den Straßenabschnitt der L 217 zwischen Klaushagen und Boitzenburg, aufgewendet werden mussten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8651 - 3 - zu Frage 9: Für die Instandhaltung dieses Streckenabschnittes sind seit 2010 Mittel in Höhe von rd. 55 T€ aufgewendet worden.