Landtag Brandenburg Drucksache 6/8652 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.04.2018 / Ausgegeben: 25.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3427 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8413 Schlüsselzuweisungen an die Kommunen im Jahr 2018 – Wirkung des Nachtragshaushalts Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Gemäß Rundschreiben des Finanzministeriums vom Juni 2017 zu den Orientierungsdaten für das Haushaltsjahr 2018 müssen die Kommunen trotz der weiterhin guten Einnahmesituation mit geringeren Schlüsselzuweisungen als im Jahr zuvor rechnen. Mit dem Nachtragshaushalt 2018 wurde der Kommunale Finanzausgleich aufgrund der positiven November-Steuerschätzung mit gut 100 Millionen Euro verstärkt. Frage 1: Wie hoch ist im Jahr 2018 die Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs ohne Vorwegabzüge und Abrechnung des Steuerverbundes aus den Vorjahren im Vergleich zum Jahr 2017? Welche Gründe sind für die Differenz ursächlich? zu Frage 1: Die Verbundmasse für das Haushaltsjahr 2018 beträgt - gemäß Nachtragshaushalt 2018 - 1.924.864.980 Euro. Im Haushaltsjahr 2017 betrug die Verbundmasse 1.867.658.380 Euro. Damit hat sich die Verbundmasse von 2017 zu 2018 um 57.206.600 Euro erhöht. Die Erhöhung der Verbundmasse geht auf erwartete Steuermehreinnahmen des Landes aus der November-Steuerschätzung 2017 zurück, sodass trotz des Rückgangs der Sonderbedarfs -Bundesergänzungszuweisungen (Kapitel 20 020 Titel 211 12) eine Erhöhung der Verbundmasse erzielt wird. Frage 2: Auf welche Summe belaufen sich im Jahr 2018 jeweils die einzelnen Vorwegabzüge und Verrechnungen gemäß BbgFAG im Vergleich zum Jahr 2017? (bitte einzeln aufschlüsseln ) Welche Gründe sind für die jeweiligen Differenzen ursächlich? zu Frage 2: Die Angaben zu den in der Finanzausgleichsmasse der Jahre 2017 und 2018 enthaltenen Vorwegabzügen und Verrechnungen können im Detail der Anlage 1 entnommen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8652 - 2 - Die in § 3 Absatz 2 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz normierte Minderung des Anteils an der Verbundmasse nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 um 20 Prozent des Landesanteils an der Umsatzsteuer, der dem Land zur Kostenbeteiligung des Bundes an den Asylbewerber- und Flüchtlingskosten zufließt, beträgt im Jahr 2018 rund 29,3 Mio. Euro. Gegenüber 2017 reduzierte sich dieser Betrag demnach um ca. 6,4 Mio. Euro. Dieser Rückgang resultiert aus entsprechend gesunkenen Bundesmitteln. Maßgeblich sind die in den ausgewiesenen Erläuterungen zum Kapitel 20 010 Titel 015 10 des Haushaltsplanes des Landes angegebenen geschätzten kassenwirksamen Umsatzsteuereinnahmen . Gemäß § 3 Absatz 3 BbgFAG erfolgt zudem eine Abrechnung des Vorwegabzuges Asyl für das Jahr 2016 in Höhe von insgesamt ca. 8,1 Mio. Euro, die im Haushaltsjahr 2017 vorläufig und im Haushaltsjahr 2018 endgültig berücksichtigt wurde. Die Abrechnung des Steuerverbundes nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BbgFAG erfolgt nach Feststellung der Ergebnisse eines Haushaltsjahres und ist gemäß § 3 Absatz 3 BbgFAG spätestens im übernächsten Haushaltsjahr vorzunehmen. Während im Haushaltsjahr 2017 insgesamt ca. 42,5 Mio. Euro aus Abrechnungen aus den Vorjahren berücksichtigt wurden, sind es im Haushaltsjahr 2018 rund 57 Mio. Euro. Im Haushaltsjahr 2017 wurden ebenso die Abrechnungen der Finanzausgleichsumlage nach § 17a BbgFAG aus den Jahren 2015 und 2016 berücksichtigt. Für das Jahr 2015 resultiert die Höhe der Abrechnung aus der rundungsbedingten Differenz zwischen Festsetzung der Finanzausgleichsumlage und der entsprechenden Veranschlagung im Haushaltsplan des Landes. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung des Doppelhaushaltes 2015/2016 für das Jahr 2016 noch keine endgültigen Daten zur Berechnung der Finanzausgleichsumlage nach vorlagen, wurde zur Veranschlagung des entsprechenden Haushaltsansatzes 2016 der Ansatz des Haushaltsjahres 2015 „überrollt“. Die gegenüber 2015 gestiegenen Einnahmen aus der Finanzausgleichsumlage schlagen sich dementsprechend in einer höheren Abrechnung nieder. Im Nachtragshaushalt 2018 sind die aktuelleren Berechnungsgrundlagen der Finanzausgleichsumlage berücksichtigt und die Ansätze entsprechend angepasst. Für die Berechnung des Schullastenausgleichs wird ein Grundbetrag je Schülerin und Schüler nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland fortgeschrieben. Dieser wird mit den prognostizierten Schülerzahlen für das Ausgleichsjahr multipliziert und gemäß § 14 Absatz 1 BbgFAG fortgeschrieben. Frage 3: Wie hoch ist im Jahr 2018 die Schlüsselmasse des kommunalen Finanzausgleichs nach allen Vorwegabzügen und Verrechnungen gemäß BbgFAG im Vergleich zum Jahr 2017? zu Frage 3: Die Schlüsselmasse für das Haushaltsjahr 2018 beträgt - gemäß Nachtragshaushalt - 1.825.489.301 Euro. Im Haushaltsjahr 2017 betrug die Schlüsselmasse 1.754.947.921 Euro. Damit hat sich die Schlüsselmasse von 2017 zu 2018 um 70.541.380 Euro erhöht. Frage 4: Wie hoch sind die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2018 jeweils für den Landkreis Potsdam-Mittelmark und die kreisfreie Stadt Potsdam sowie jeweils für sämtliche Städte und Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Vergleich zum Jahr 2017? (bitte einzeln aufschlüsseln) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8652 - 3 - zu Frage 4: Die Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 5: Wann und wie werden die im Nachtragshaushalt 2018 aufgrund der positiven Steuerschätzung zusätzlich eingestellten Mittel für den kommunalen Finanzausgleich bei den Orientierungsdaten berücksichtigt, bzw. wann und wie können die Kommunen konkret mit diesen Mitteln planen? zu Frage 5: Die Festsetzungsbescheide für die Schlüsselzuweisungen 2018 sind - auf Grundlage des Nachtragshaushaltes - am 28. März 2018 an die Kommunen versandt worden . Die festgesetzten Zuweisungen werden ab April 2018 (unter Verrechnung mit den Abschlagszahlungen für Januar bis März 2018) gezahlt. Eine Aktualisierung der Orientierungsdaten 2018 hat sich somit erübrigt. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 ! " # " $ # % # & ! ' ( ) * + """ * , " """ * - " """ & ! 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