Landtag Brandenburg Drucksache 6/8670 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.04.2018 / Ausgegeben: 30.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3441 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion), Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8438 Finanzierung des BER – Fertigstellung und Ausbau Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Für die Fertigstellung und den Ausbau des BER werden weitere Finanzmittel notwendig sein. Vorbemerkung: Die Landesregierung verfügt nicht über alle für die Beantwortung der gestellten Fragen erforderlichen Informationen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Auskunft gebeten. Die von dort erhaltenen Informationen sind in die nachfolgende Beantwortung eingeflossen. Frage 1: Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten des BER-Projekts bis zur geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2020? zu Frage 1: Die prognostizierten Gesamtkosten des Projektes BER betragen über die gesamte Projektlaufzeit 5.795 Mio. €. Frage 2: Wie verteilen sich diese Gesamtkosten auf die Bereiche (Zielwerte): a) Bau und Baufertigstellung (Investitionen) b) Schallschutzprogramm c) Finanzierungskosten/Schuldendienst d) Leerstandkosten/Bewachung e) Ertüchtigung/Ausbau SXF alt f) Sonstiges? zu Frage 2: Auf den Bau und die Baufertigstellung entfällt ein Teilbetrag der in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.518 Mio. €. Für den Bereich Schallschutz ist ein weiterer Betrag in Höhe von 730 Mio. € vorgesehen. Die Finanzierungskosten und der Schuldendienst sind handelsrechtlich nicht dem Projekt BER zuzuordnen . Leerstandkosten und Kosten für die Bewachung sind als Investitionen in den Kosten für Bau und Baufertigstellung enthalten. Die Kosten für die Ertüchtigung und den Ausbau von Schönefeld alt sind handelsrechtlich ebenfalls nicht dem Projekt BER zuzuordnen . Unter sonstige wesentliche Sachverhalte fallen die Kosten für die Flächensicherung, weitere Bereiche wie beispielsweise die IT-Infrastruktur, den Regierungsflughafen sowie die Sofortmaßnahmen. Insgesamt entfällt auf diesen Bereich ein Anteil an den dargestell- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8670 - 2 - ten Gesamtkosten in Höhe von ca. 547 Mio. €. Frage 3: Wie viele Mittel wurden bisher in den in Frage 2 aufgeschlüsselten Bereichen tatsächlich verausgabt? zu Frage 3: Im Hinblick auf die Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage als Landtagsdrucksache würde die Offenlegung der verausgabten Mittel in der Zusammenschau mit den Antworten auf Fragen 1. und 2. dazu führen, dass Verhandlungspartner und Wettbewerber Informationen über Handlungsspielräume der FBB - etwa bei Verhandlungen über die Fertigstellung inbetriebnahmerelevanter Gewerke - erlangen könnten. Diese Informationen stehen in einem unternehmerischen Zusammenhang zur FBB und sind nicht offenkundig. Aus ihrem Bekanntwerden könnten der FBB Vermögensnachteile entstehen, die zugleich die Gefahr einer Beeinträchtigung des Werts der Landesbeteiligung an der FBB begründen würden. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung an dieser Stelle von Angaben ab und bietet - um dem parlamentarischen Informationsinteresse Rechnung zu tragen - an, die Informationen in einem die Vertraulichkeit wahrenden Verfahren zur Verfügung zu stellen. Frage 4: Wie werden die in Frage 1 und 2 dargestellten Kosten finanziert - aufgeschlüsselt nach: a) Eigenmittel der FBB b) Gesellschafterzuschüsse/Eigenmittelkapitalzuführungen c) Gesellschafterdarlehen d) Durch die Gesellschafter verbürgte Kredite der FBB e) Nicht verbürgte Kredite der FBB f) ÖPP-Modelle g) Sonstiges? zu Frage 4: Die FBB verfügt über eine Unternehmensfinanzierung. Eine genaue Zuordnung von Finanzierungsquellen auf die einzelnen Kostenpositionen ist handelsrechtlich nicht erforderlich und wird auch nicht durchgeführt. Die Gesamtkosten des BER Projektes werden durch verschiedene Finanzierungsquellen gedeckt. Darunter befinden sich u.a. 2.351 Mio. EUR verbürgte Bankkredite, 1.630 Mio. EUR Eigenkapitalzuführung der Gesellschafter sowie 1.107 Mio. Gesellschafterdarlehen. Der Restbetrag wird in wesentlichen durch Eigenbeiträge der FBB gedeckt. Frage 5: Wie ist der aktuelle Mittelabfluss der in Frage 4 dargestellten Finanztöpfe? Zu Frage 5: Wenn hier der Mittelzufluss an die FBB im Sinne der Unternehmensfinanzierung gemeint ist, dann sind bis auf das Gesellschafterdarlehen, innerhalb dessen zum Jahresende 2017 653 Mio. EUR von 1.107. Mio. EUR verbraucht sind, alle Mittel im vollen Umfang der FBB zugeflossen. Frage 6: Wie viele Passagiere können mit der damit finanzierten Infrastruktur zur Eröffnung 2020 abgefertigt werden (Kapazität des BER im Jahr 2020)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8670 - 3 - zu Frage 6: Für das Fluggastterminal des BER wird von einer Startkapazität von 22 Mio. Passagieren ausgegangen. Hinzu kommt das Ergänzungsterminal vor dem Pier-Nord mit 6 Mio. Passagieren. Frage 7: Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten des nach „Masterplan 2040“ bis 2025 vorgesehenen Ausbaus (Kapazitätserweiterung) des BER? zu Frage 7: Gemäß Business Plan 2018 der FBB belaufen sich die Gesamtkosten des Ausbauprogramms und des Masterplans bis 2025 auf bis zu 1.832 Mio. EUR. Frage 8: Wie verteilen sich diese Gesamtkosten auf die Bereiche: a) Terminal T2 b) Ausbau Pier Nord c) Personentransportsystem d) Weitere Maßnahmen? zu Frage 8: Für das Terminal T2 wird mit Kosten in Höhe von ca. 800 Mio. € und für den Ausbau des Pier Nord und das Personentransportsystem zusammen wird mit einem Betrag in Höhe von rund 120 Mio. € gerechnet. Frage 9: Wie sollen die in Frage 7 und 8 dargestellten Kosten finanziert werden - aufgeschlüsselt nach: 1. Eigenmittel der FBB 2. Gesellschafterzuschüsse/Eigenmittelkapitalzuführungen der Gesellschafter 3. Gesellschafterdarlehen 4. Durch die Gesellschafter verbürgte Kredite der FBB 5. Nicht verbürgte Kredite der FBB 6. ÖPP-Modelle 7. Sonstiges zu Frage 9: Die FBB verfügt über eine Unternehmensfinanzierung. Eine genaue Zuordnung von Finanzierungsquellen auf die einzelnen Kostenpositionen ist handelsrechtlich nicht erforderlich und wird auch nicht durchgeführt. Die Gesamtkosten nach Frage 7 und 8 sollen durch verbürgte Bankkredite (698 Mio. EUR), Gesellschaftermittel, Eigenbeiträge der FBB und nicht verbürgte Kredite finanziert werden. Die genaue Höhe und die Ausgestaltung stehen noch aus. Frage 10: Wie viele Passagiere können mit der damit finanzierten Infrastruktur im Jahr 2025 abgefertigt werden (Kapazität des BER im Jahr 2025)? zu Frage 10: Die FBB rechnet mit 45 Mio. Passagieren. Frage 11: Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten des nach „Masterplan 2040“ bis 2040 vorgesehenen Ausbaus (Kapazitätserweiterung) des BER? zu Frage 11: Die geplanten Kosten belaufen sich auf rund zwei Milliarden Euro. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8670 - 4 - Frage 12: Wie sollen diese Kosten nach bisheriger Planung finanziert werden? zu Frage 12: Die zusätzlichen Kosten sollen von der FBB aus eigener Kraft finanziert werden . Frage 13: Wie viele Passagiere können mit der damit finanzierten Infrastruktur im Jahr 2040 abgefertigt werden (Kapazität des BER im Jahr 2040)? zu Frage 13: Die FBB geht von 55 Mio. Passagieren aus.