Landtag Brandenburg Drucksache 6/8671 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.04.2018 / Ausgegeben: 30.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3447 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8457 E - Ladesäulen in Potsdam und Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der aktuellen Diskussion um die Emissionen von Dieselfahrzeugen werden immer wieder Elektrofahrzeuge als zukunftsfähige Alternative genannt. Dabei ist die notwendige Infrastruktur im Land Brandenburg, insbesondere was die flächendeckende Verfügbarkeit von Ladestationen angeht, offenbar unzureichend. Im Mai 2017 berichtete die MAZ davon, dass Brandenburg im Vergleich der Bundesländer nach der Erhebung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft vorletzter sei, was das Vorhandensein von Ladesäulen angeht. Die Landeshauptstadt Potsdam möchte nun die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum ausbauen. Bisher gibt es in der Stadt lediglich elf Ladesäulen. Im Rahmen des Konzeptes „Elektromobilität“ hat die Stadt 54 Standorte für die geplanten Ladepunkte vorgestellt. Geplant ist, dass im Jahr 2018 zehn Säulen errichtet werden sollen und 2019 weitere zehn Ladestationen (siehe Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nr. 38 vom 19.01.2018). Dies würde einen Bestand von 31 Ladesäulen am Ende des nächsten Jahres bedeuten. Frage 1: Welche Pläne hat die Landesregierung für eine Strategie zur E-Mobilität, und in welcher Höhe stellt sie Finanzmittel für deren Realisierung zur Verfügung (2018-2021)? zu Frage 1: Mit dem „Aktionsprogramm Elektromobilität Berlin-Brandenburg 2020“ haben sich die Länder Berlin und Brandenburg auf eine langfristige Strategie für den Ausbau der E-Mobilität in der Region verständigt. Für das Land Brandenburg wird der Thematik E- Mobilität in der vom Kabinett in 2017 beschlossenen Mobilitätsstrategie u.a. über die Definition entsprechender Maßnahmen explizit Rechnung getragen. Die Mobilitätsstrategie steht im Einklang mit den Maßnahmen der Energiestrategie 2030 und dem strategischen Maßnahmenkatalog der Landesregierung. Im Zuge der Fortschreibung der Energiestrategie des Landes Brandenburg wird der Bereich E-Mobilität auch künftig einen separaten Schwerpunkt innerhalb des Kataloges der strategischen Maßnahmen haben. Der weitere Ausbau und die Sichtbarkeit beim Thema Ladeinfrastruktur stehen dabei im Vordergrund. Darüber hinaus arbeitet die Landesregierung auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom März 2017 zur Stärkung der E-Mobilität derzeit an einer Weiterentwicklung und stärkeren Fokussierung bisheriger strategischer Grundlagen mit dem Ziel der Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Entwicklung der E-Mobilität im Land. Für die Erstellung einer Gesamtstrategie sind derzeit keine separaten Mittel im Landeshaushalt veranschlagt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8671 - 2 - Frage 2: Inwiefern werden EU- und Landesfördermittel für den Ausbau der kommunalen E- Ladesäuleninfrastruktur bereitgestellt? zu Frage 2: Durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) werden über das Förderprogramm RENplus 2014-2020 Landes- und EU- Fördermittel ergänzend zu Bundesfördermitteln für Projekte und Vorhaben der E-Mobilität, insbesondere für alternative Antriebs- und Ladetechnologien, zur Verfügung gestellt. Dies betrifft sowohl den weiteren Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktursysteme als auch die netzdienliche Einbindung der E-Mobilität in das Energiesystem vor dem Hintergrund der Systemintegration und Sektorkopplung. Daneben bestehen im Rahmen von RENplus Fördermöglichkeiten für die Erstellung von Konzepten und Strategien der E- Mobilität zur CO2-Emmissionsminderung auf regionaler und lokaler Ebene. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg fördert die Ladeinfrastruktur für energieeffiziente und klimafreundliche Antriebe im ÖPNV über die „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr gemäß Operationellem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 (Rili Mobilität)“ Frage 3: Wie beurteilt die Landesregierung den aktuellen Stand der Versorgung mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Potsdam und in Brandenburg? zu Frage 3: Landesweit hat es in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte in der Ausstattung der Ladeinfrastruktur gegeben. Dies belegen die aktuellen Statistiken u.a. des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), der Agentur für Erneuerbare Energien, der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie die Analysen des Reiner Lemoine Instituts (RLI). Durch das RLI wurde im Jahr 2017 im Auftrag des MWE eine Analyse der Regionen des Landes Brandenburg zur Bestimmung ihres Potenzials für die Integration von Elektromobilität (PIOnEER) durchgeführt. Dabei erfolgte auch der Entwurf einer Ladeinfrastrukturplanung für eine ausreichende Abdeckung mit Normal- und Schnellladepunkten für Brandenburg. Eine initiale Ladeinfrastrukturbasis umfasst dabei nach den Empfehlungen des RLI rd. 300-800 zusätzliche Normal- und mindestens 132 Schnelladepunkte für Brandenburg. Grundsätzlich sind die Aktivitäten des Bundes entlang der Autobahnen (Tank & Rast) sowie der Bundesstraßen für Brandenburg von hoher Bedeutung für die landesweite Versorgung mit Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus besteht ein hohes Interesse der Brandenburger Kommunen und Unternehmen an der Förderung von Ladeinfrastruktur im Rahmen der durch den Bund ergangenen Förderaufrufe sowie durch die seit Anfang 2018 ergänzende Landesförderung von Ladeinfrastruktur. Insgesamt kann hierdurch sukzessive die Ladeinfrastruktur bedarfsorientiert ausgebaut und, soweit erforderlich , regional und kommunal ergänzt werden, um eine flächendeckende Versorgung mit Ladesäulen in Brandenburg zu erreichen. Frage 4: Wie viele E-Ladesäulen gibt es im Land Brandenburg und um welche Art von E- Ladesäulen handelt es sich? (Bitte um Angabe des Landkreises/ kreisfreie Stadt und Angabe der Art der Säule: Schnellladesäule oder/ und normale Wechselstromladesäule). zu Frage 4: Seitens der Landesregierung erfolgen keine separaten Erhebungen über den aktuellen Ausbaustand der Ladesäulen im Land Brandenburg. Die derzeit verfügbaren Statistiken weisen für das Jahr 2017 bundesweit eine Anzahl von rd. 10.700 öffentlich zugänglichen Ladepunkten (davon 566 DC-Schnellladepunkte) bei einem Bestand von an- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8671 - 3 - nähernd 43.000 rein elektrischen Fahrzeugen aus (BDEW 18.09.2017). Für Brandenburg wird für das Jahr 2017 eine Anzahl von 88 öffentlich zugänglichen Ladepunkten bei einem Bestand von 568 elektrischen PKW ausgewiesen. Eine Ladesäule kann dabei mehrere Ladepunkte umfassen. Die Statistik ermöglicht keine Differenzierung nach der Art (AC/DC) oder dem Standort der Ladeinfrastruktur. Die BNetzA erfasst in ihrer Ladesäulenkarte für Brandenburg seit dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung (LSV) in 2016 und der damit verbundenen Meldepflicht 48 neu installierte Ladesäulen mit einem oder mehreren Ladepunkten (Stand: 05.04.2018). Im Rahmen der Analysen des RLI in PIOnEER 2017 wurden für Brandenburg insgesamt 183 öffentliche und/oder teil-öffentliche Ladeinfrastrukturstandorte ermittelt. Dabei wurden auch die über Aktivitäten des Bundes im Rahmen von SLAM (Schnellladenetz für Achsen und Metropolen) sowie von Tank & Rast errichtete Ladesäulen berücksichtigt. Frage 5: Welche Investitions- und Betreiberkosten (pro Jahr) verursacht nach der Berechnung der Landesregierung eine branchenübliche E-Ladestation mit einem bzw. zwei Ladepunkt (en) im Durchschnitt? zu Frage 5: Der Landesregierung Brandenburg liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 6: Inwiefern gibt es Überlegungen, z.B. äquivalent zum „Berliner Modell“, eine einheitliche Ladeinfrastruktur hinsichtlich Benutzeroberfläche, Design und einheitlichem Ladeschlüssel festzulegen? zu Frage 6: Wesentliche Grundlagen zu technischen Standards, der Authentifizierung und Abrechnung regelt die LSV aus 2016. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen und Handlungserfordernisse zwischen dem Land Berlin sowie dem Land Brandenburg auf regionaler und kommunaler Ebene nicht vergleichbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7: Wie beurteilt die Landesregierung die Bemühungen der Kommunen um eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladestationen? zu Frage 7: Kommunen und private Unternehmen hatten im Rahmen der ersten beiden Förderaufrufe des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) zur Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland die Möglichkeit, eine anteilige Förderung für Ladeinfrastruktur vom Bund zu erhalten. Insbesondere die Brandenburger Kommunen, darunter auch zahlreiche kleine Kommunen, haben im ersten Förderaufruf diese Gelegenheit genutzt, um die Pläne zur Versorgung mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten umsetzen zu können. Von den Förderbewilligungen profitieren nach ersten Einschätzungen alle Landesteile Brandenburgs. Im ersten Förderaufruf (Februar 2017) konnten die für Brandenburg vorgesehenen Kontingente weitestgehend ausgeschöpft werden. Im zweiten Förderaufruf (September 2017) konnten die Förderkontingente für Brandenburg aufgrund der ausreichenden Anzahl von Anträgen vollständig vergeben werden. Dies zeigt das große Interesse der Brandenburger Kommunen an einem Ausbau der Ladeinfrastruktur. Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung die Zielplanung von 54 Ladesäulen in der Landeshauptstadt Potsdam im Hinblick auf den aktuellen und zukünftigen Bedarf? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8671 - 4 - zu Frage 8: Die Landesregierung Brandenburg nimmt keine Bewertung einzelner kommunaler Versorgungslagen und -stände im Bereich von Ladeinfrastruktur vor. In den Analysen des RLI aus 2017 wurde für die Landeshauptstadt Potsdam ein Potenzial von 78-163 zusätzlichen Normalladestationen für E-Mobilität ermittelt. Frage 9: Inwiefern sieht die Landesregierung Chancen, insbesondere in Potsdam mittels der Weiterentwicklung der E-Mobilität für Kraftfahrzeuge der verkehrsbedingten Emissionsbelastung entgegenwirken zu können? Am 11. Juni wurde das „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht . zu Frage 9: E-Mobilität bietet in Verbindung mit der Verwendung erneuerbar erzeugter Energie die Möglichkeit, Emissions- und Schadstoffbelastungen im Verkehrsbereich zu mindern. Daher ist sie integraler Bestandteil der Aktivitäten von EU, Bund und Ländern, die von verkehrsbedingten Emissionen besonders belasteten Kommunen dabei zu unterstützen , alternative Antriebe im Straßenverkehr (ÖPNV, SPNV und MIV) einzuführen. Die Landesregierung Brandenburg nimmt jedoch keine Bewertung kommunaler Verkehrsströme sowie Verkehrsentlastungsstrategien vor. Die Entscheidungshoheit obliegt der kommunalen Ebene.