Landtag Brandenburg Drucksache 6/8676 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.04.2018 / Ausgegeben: 30.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3440 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion), Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8437 Sondervermögen BER und Umwidmung des 1,1 Mrd. Euro Kredits zur Fertigstellung des BER Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Jahr 2015 haben die Gesellschafter der FBB ein Finanzierungspaket zur Fertigstellung und zum Ausbau des BER in Höhe von rund zwei Mal 1,1 Mrd. Euro geschnürt, welches auch durch die EU-Kommission notifiziert werden musste. Die ersten 1,1 Mrd. Euro wurden in Brandenburg über ein Sondervermögen in Höhe von 409 Mio. Euro finanziert und sind für die Fertigstellung des BER vorgesehen. Die zweiten 1,1 Mrd. Euro sind als zu 100% durch die Gesellschafter verbürgte Kredite der FBB für Kapazitätserweiterungen vorgesehen gewesen. Im aktuellen Haushaltsgesetz wurde die Ermächtigung erneut verankert. Aufgrund weiterer Kostensteigerungen und der Verschiebung des Eröffnungstermins des BER auf das Jahr 2020 sollen diese bisher für Kapazitätserweiterungen vorgesehenen Kredite in Höhe von 1,1 Mrd. Euro für die Fertigstellung des BER umgewidmet werden. Frage 1: Wie viele Mittel wurden in Brandenburg über das Sondervermögen Finanzierungsfonds Flughafen BER in welchen Tranchen bis jetzt an die FBB ausgereicht? zu Frage 1: Aus dem Sondervermögen Finanzierungsfonds Flughafen BER (SV BER) sind bis zum 5.April 2018 insgesamt 309.468.000,-- Euro als Darlehen in folgenden bedarfsgerechten Tranchen an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ausgezahlt worden: Zeitpunkt Auszahlungsbetrag (in Euro) August 2016 52.873.000,-- Dezember 2016 49.950.000,-- März 2017 54.242.000,-- August 2017 62.789.000,-- November 2017 34.706.000,-- April 2018 54.908.000,-- Frage 2: Wie wird das Sondervermögen durch das MdF verwaltet? Bedient sich das Land dazu einer anderen Landesbehörde oder eines Dritten? Wenn ja, welche bzw. wen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8676 - 2 - zu Frage 2: Die Verwaltung des SV BER erfolgt durch das Ministerium der Finanzen. Frage 3: Wie hoch sind bisher die durch das Land getragenen Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens? zu Frage 3: Durch die Verwaltung des SV BER entstehen keine besonderen Kosten. Frage 4: Wie viele Zins- und Tilgungsleistungen der FBB sind dem Sondervermögen bisher zugeflossen? zu Frage 4: Auf der Grundlage des bestehenden Darlehensvertrages sind dem SV BER bisher keine Zins- oder Tilgungsleistungen von der FBB zugeflossen. Frage 5: Welche Informationen wurden der EU-Kommission im Rahmen der Notifizierung zur Verwendung und Notwendigkeit der Mittel aus dem Sondervermögen übermittelt und welche Auflagen wurden diesbezüglich von Seiten der EU-Kommission vorgeschrieben? zu Frage 5: Gegenüber der EU-Kommission ist dargelegt worden, dass die Kapitalzuführungen der drei Gesellschafter - die für Brandenburg über das SV BER erfolgen - der Finanzierung der baulichen Fertigstellung des BER und von Schallschutzmaßnahmen dienen . Nach der Entscheidung der EU-Kommission bilden die Maßnahmen der Gesellschafter keine staatlichen Beihilfen; Auflagen sind nicht erteilt worden. Frage 6: Für welche Ausbaumaßnahmen waren die zweiten 1,1 Mrd. Euro, welche die FBB über 100%ig durch die Gesellschafter verbürgte Kredite finanzieren soll, bisher vorgesehen ? zu Frage 6: Der verbürgte Kreditbetrag von 1,1 Mrd. Euro ist für die im Zeitraum bis 2020 anfallenden Erweiterungsinvestitionen und zur Leistung von Schuldendienst vorgesehen. Frage 7: Welche rechtlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diese Mittel für die Fertigstellung des BER umzuwidmen? zu Frage 7: Eine Umwidmung für die Fertigstellung des BER ist nicht vorgesehen. Frage 8: Wann werden diese Mittel von der FBB für welche Maßnahmen nach dem derzeitigen Finanzierungskonzept benötigt? zu Frage 8: Die FBB plant den Einsatz der Mittel in dem Zeitraum bis 2020 für Erweiterungsinvestitionen und zur Leistung von Schuldendienst. Frage 9: Welche Informationen wurden der EU-Kommission damals im Rahmen der Notifizierung zur Verwendung und Notwendigkeit der Bürgschaften übermittelt und welche Auflagen wurden diesbezüglich von Seiten der EU-Kommission vorgeschrieben? zu Frage 9: Gegenüber der EU-Kommission ist dargelegt worden, dass die verbürgten Kreditmittel bedarfsgerecht für die Erweiterung der Abfertigungskapazitäten und der Finanzierung vorgesehen sind. Nach der Entscheidung der EU-Kommission bilden die Maßnahmen der Gesellschafter keine staatlichen Beihilfen; Auflagen sind nicht erteilt worden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8676 - 3 - Frage 10: Muss eine Umwidmung der Mittel bei der EU-Kommission erneut angezeigt bzw. notifiziert werden? zu Frage 10: Zum Thema Umwidmung wird auf die Antwort zu Frage 7. verwiesen. Im Übrigen ist die Entscheidung der EU-Kommission nicht auf einen bestimmen Verwendungszweck für die Mittel bezogen.