Landtag Brandenburg Drucksache 6/8680 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.04.2018 / Ausgegeben: 30.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3437 des Abgeordneten Michael Jungclaus (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8434 LKW-Kontrollen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Verkehrsunfallstatistik 2017 weist eine deutliche Zunahme von LKW-Unfällen in Brandenburg auf. Die Anzahl der LKW-Unfälle lag bei 14.164 und hat damit im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 11 Prozent zugenommen. Knapp drei Viertel der Verkehrsunfälle wurden dabei durch LKW-Fahrer selbst verursacht. 39 Menschen starben 2017 bei LKW-Unfällen. Zudem wurden bei den im Vorjahr kontrollierten 28.100 Lastwagen insgesamt fast 24.200 Verstöße festgestellt. Die Liste der Verstöße ist lang: technische Mängel, nicht eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten, ungenügend gesicherte Ladung oder Überladung. Hinzu kommen Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch. Zudem wächst im Straßengüterverkehr das Problem des Lohn- und Sozialdumpings durch den Einsatz von ausländischen Speditionsunternehmen . Medienberichten zufolge sind ausländische Kraftfahrer (auch als Subunternehmer für inländische Unternehmen) oft wochenlang ohne Unterbrechung und unter Umgehung der hier gültigen sozialen Standards in Deutschland unterwegs. Auch in den kommenden Jahren wird das Güterverkehrsaufkommen deutlich zunehmen. Für Brandenburg ist mit einer Zunahme von bis zu 30 Prozent bis zum Jahr 2030 zu rechnen. Dies wird auch zu einer weiteren Zunahme des LKW-Verkehrs auf Brandenburgs Straßen - insbesondere auf der zentralen Ost-West Transitstrecke - führen. Im Vergleich zum Schienengüterverkehr ist die Regelungs- und Kontrolldichte im Straßengüterverkehr verhältnismäßig gering, was Wettbewerbsverzerrungen und erhöhte Unfallzahlen mit sich bringt. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Polizei ist im Land Brandenburg neben den Sicherheitsbehörden des Bundes (Zoll, Bundespolizei, Bundesanstalt für Güterverkehr - BAG) der einzige Inhaber des hoheitlichen Rechts zum Durchführen von sogenannten Anhaltekontrollen im fließenden Verkehr. Im Fokus von polizeilichen Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs stehen neben der Ladungssicherheit die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, die Fahrzeugsicherheit sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrers. Obwohl, neben den o. g. Bundesbehörden, ausschließlich die Landespolizei das Recht hat, den gewerblichen Güterverkehr anzuhalten, gibt es neben der Polizei auch Landesressorts, die mit Überwachungszuständigkeiten für den gewerblichen Güterverkehr betraut sind. Frage1: Wie viele LKW-Kontrollen wurden in den vergangenen zehn Jahren in Brandenburg durchgeführt? (bitte einzeln nach Jahren und nach ausführenden Behörden auflisten) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8680 - 2 - zu Frage 1: Statistisch werden durch die Polizei sog. kontrollierte „Beförderungseinheiten“ erfasst. Diesbezügliche Landeszahlen sind erst ab dem Jahre 2009 verfügbar. Tabelle 1: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl kontrollierter Beförderungseinheiten 59.718 52.472 44.663 32.400 33.463 37.059 35.766 31.881 28.133 Quelle: Polizei Land Brandenburg Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, sind neben der Polizei auch Landesressorts mit Überwachungsaufgaben des gewerblichen Güterverkehrs betraut. So ist das Landesamt für Arbeitsschutz , Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) im Land Brandenburg zuständig für den Vollzug der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und die Ahndung von Verstößen gegen die genannten Vorschriften gegenüber Unternehmern oder anderen verantwortlichen Personen. In diesem Rahmen werden Betriebskontrollen in Unternehmen, die Güter- oder Personenbeförderungen im Straßenverkehr leisten, durchgeführt. Dabei werden insbesondere die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU-Recht und nationales Recht) sowie die Vorschriften zur Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz ) überprüft. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahl der kontrollierten Unternehmen, die Anzahl der kontrollierten Fahrer, die Anzahl der festgestellten Zuwiderhandlungen und die Anzahl der getroffenen Maßnahmen zusammengestellt. Bei den festgestellten Zuwiderhandlungen handelt es sich überwiegend um Überschreitungen der täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, die Unterschreitung der vorgeschriebenen täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie der Nichteinhaltung von Lenkzeitunterbrechungen. Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf Überprüfungshandlungen in den Betriebsstätten bzw. im Rahmen der Sachbearbeitung (Anforderung/Überprüfung von Fahrtennachweisdokumentationen). Landeszahlen sind in diesem Fall erst ab 2010 verfügbar. Zahl der kontrollierten Unternehmen Zahl der kontrollierten Fahrer Zahl der festgestellten Zuwiderhandlungen getroffene Maßnahmen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld Bußgeldbescheide 2010 627 4.577 35.063 298 1.107 2011 928 7.449 44.561 187 815 2012 497 3.254 16.665 154 905 2013 455 3.418 16.185 146 540 2014 364 2.951 11.225 223 696 2015 229 1.691 6.924 286 413 2016 189 928 5.661 217 247 2017 173 650 4.806 118 210 Quelle: MASGF, EG-Bericht Für die Überwachung der Abfallströme im Land Brandenburg ist das MLUL als oberste Landesbehörde verantwortlich. Diesbezüglich erfolgen schon seit einigen Jahren zur Verhinderung von illegaler Abfallentsorgung- bzw. Verbringung sogenannte Abfalltransportkontrollen des gewerblichen Gü- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8680 - 3 - terverkehrs. Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Abfalltransporten beteiligen sich die nach Landesrecht zuständigen Abfallwirtschaftsbehörden regelmäßig an Kontrollen, die vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) insbesondere in Zusammenarbeit mit der Brandenburger Polizei und Zollbehörden durchgeführt werden. Darüber hinaus führen die Abfallwirtschaftsbehörden keine eigenen Straßenkontrollen durch. Die Aufgaben der Abfallwirtschaftsbehörden bei den Kontrollen beschränken sich auf abfallrechtliche Fragestellungen. In den vergangenen 10 Jahren waren die Abfallwirtschaftsbehörden des Landes Brandenburg wie folgt an Straßenkontrollen beteiligt: Jahr Beteiligte Abfallwirtschaftsbehörde Anzahl der Kontrollen pro Jahr 2010-2016 LfU (Landesamt für Umwelt), in 2015 und 2016 untere Abfallwirtschaftsbehörde 1 2011-2017 SBB (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg /Berlin mbH) ca. 6-7 Quelle: MLUL Zudem werden Tierschutzkontrollen mit den Straßenverkehrskontrollen anlassbezogen durchgeführt und gehen in die Gesamtstatistik der kontrollierten Beförderungseinheiten (Tabelle 1) ein. Da die Tierschutzkontrollen von geringer Anzahl sind, werden diese nicht gesondert statistisch erfasst. Pro Jahr werden ein bis zwei gemeinsame Schwerpunktkontrollen vom Bund - Bundesamt für Güterverkehr (BAG) - vorgegeben. Frage 2: Was wurde bei den entsprechenden Kontrollen überprüft, welche Verstöße wurden dabei festgestellt und wie wurden die festgestellten Verstöße jeweils geahndet? (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln) zu Frage 2: Die Beantwortung erfolgt im Zusammenhang mit der Antwort zu Frage 5. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten 18.412 17.192 13.596 10.280 12.527 11.178 11.976 11.044 11.692 Verstöße gegen Sozialstandards Sozialvorschriften sind Lenk- und Ruhezeiten Verstöße gegen technische Vorgaben 4.332 3.835 3.385 1.825 1.730 1.329 1.046 873 697 ungenügend gesicherte Ladung / Überladung 5.965 5.495 5.299 2.749 2.323 2.064 2.123 1.698 1.639 Verstöße gegen Mindestabstände werden nicht gesondert erfasst Geschwindigkeitsüberschreitungen 6.886 4.922 3.971 2.198 2.439 2.544 3.115 2.797 3.202 Verstöße im Bereich der Ablenkung (soweit erfasst) werden nicht erfasst Verstöße i.Z.m. Alkoholbzw . Drogenmissbrauch 119 102 105 67 98 53 41 66 56 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8680 - 4 - Verstöße gegen das Sonnu . Feiertagsfahrverbot werden nicht gesondert erfasst Quelle: Polizei Land Brandenburg Die Bearbeitung der durch die Polizei festgestellten Verstöße erfolgt durch die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei in Gransee. Das dort genutzte Bearbeitungsprogramm SC Owi ist jedoch kein Auswerteprogramm und somit lässt sich die Frage nach einer Ahndung festgestellter Verstöße nicht beantworten. Die Abfallwirtschaftsbehörden führen keine eigene Statistik über die Ergebnisse von Straßenkontrollen. Festgestellte Verstöße gegen das Abfallrecht betrafen die Kennzeichnungspflicht am Fahrzeug und falsch ausgefüllte oder fehlende Unterlagen für den (grenzüberschreitenden) Abfalltransport und wurden entsprechend geahndet. Bei den Kontrollen von Tiertransporten werden tierschutzrechtliche Belange überprüft. Die Polizeibehörden werden durch die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte (VLÜÄ) des Landes Brandenburg regelmäßig geschult, so dass Tierschutzverstößen beim Transport gezielt nachgegangen werden kann. Darüber hinaus werden bei festgestellten Verstößen Amtstierärzte hinzugezogen. Frage 3: In wie vielen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt? zu Frage 3: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Untersagung der Weiterfahrt 3.153 3.035 2.634 2.547 2.282 2.200 2.294 2.046 1.965 Quelle: Polizei Land Brandenburg Aufgrund von Verstößen gegen das Abfallrecht wurden im Berichtszeitraum in ca. 3-4 Fällen pro Jahr die Weiterfahrten untersagt. Frage 4: Wie hat sich der jeweilige Anteil an den Verstößen entwickelt von LKWs mit Zulassung im: a) Inland, b) EU-Ausland, c) Nicht-EU Ausland? zu Frage 4: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Übersicht Verstöße insgesamt 48.688 41.520 34.585 23.144 25.251 23.926 24.755 22.969 24.196 a) Verstöße „Inland“ 31.320 26.906 21.929 14.618 16.287 14.565 14.784 12.716 11.681 b) Verstöße „EU-Ausland“ 13.744 11.779 10.072 8.064 8.475 8.942 9.410 9.727 11.771 c) Verstöße „Nicht-EU Ausland“ 3.624 2.835 2.584 462 489 419 561 526 744 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8680 - 5 - 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anteil der Verstöße „Inland“ an Gesamtzahl 64% 65% 63% 63% 65% 61% 60% 55% 48% Anteil der Verstöße „EU-Ausland“ an Gesamtzahl 28% 28% 29% 35% 34% 37% 38% 42% 49% Anteil der Verstöße „NICHT-EU Ausland“ an Gesamtzahl 7% 7% 7% 2% 2% 2% 2% 2% 3% Quelle: Polizei Land Brandenburg Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung bei den folgenden Verstößen und welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren diesbezüglich ergriffen bzw. beabsichtigt sie zu ergreifen? a.) Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten b.) Verstöße gegen Sozialstandards c.) Verstöße gegen technische Vorgaben d.) ungenügend gesicherte Ladung/Überladung e.) Verstöße gegen Mindestabstände f.) Geschwindigkeitsüberschreitungen g.) Verstöße im Bereich der Ablenkung (soweit erfasst) h.) Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch i.) Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot zu Frage 5: Hinsichtlich der Anzahl der Verstöße zu den Punkten a, c, d, f und h wird auf die Tabelle zur Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Der Fachbegriff „Sozialstandards“ existiert in dieser Form nicht. Die Polizei kontrolliert u. a. die Einhaltung von Sozialvorschriften im Sinne des Fahrpersonalrechts (Lenk- und Ruhezeiten). Zu den Verstößen gemäß der Punkte e, g und i liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. Die dokumentierte, seit neun Jahren geringer werdende Anzahl festgestellter Verstöße von LKW hat verschiedene Ursachen. Zum einen hat sich in den vergangenen Jahren der Aufwand zur Kontrolle eines einzelnen LKW erheblich erhöht. Dafür sind zum großen Teil technische Neuerungen des Gesetzgebers, u. a. durch Einführung des EG-Kontrollgeräts, ursächlich. Praktisch können pro Zeiteinheit weniger Fahrzeuge kontrolliert werden. Zum anderen müssen vor allem in Abhängigkeit von der Lageentwicklung und -beurteilung Kontrollen unter Qualitätsaspekten auf erkannte Unfallbrennpunkte fokussiert werden. So wurden im letzten Jahr ca. fünf Prozent mehr Verstöße von LKW, vorwiegend im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten, festgestellt als im Vorjahr. Darüber hinaus verstärkte die Polizei ihre Tätigkeiten im Bereich der Verkehrsunfallprävention (2017 wurde beispielsweise die Anzahl von Präventionsveranstaltungen mit der Zielgruppe LKW-Fahrer im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt). Außerdem fanden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 20 sogenannte „Fernfahrerstammtische“ statt, bei denen insbesondere präventivpolizeiliche Aspekte erörtert werden. Im Jahr 2017 wurden, neben den regelmäßigen Schwerpunktontrollen, gute Erfahrungen bei einer Abstandskontrolle von LKW unter Einsatz eines Polizeihubschraubers gemacht. Derartige Kontrollen sollen in diesem Jahr, insbesondere im Hinblick auf die gestiegenen Unfallzahlen unter Beteiligung des gewerblichen Güterverkehrs auf den Bundesautobahnen mit der Hauptunfallursache Abstand, intensiviert werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8680 - 6 - Die Kontrollen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr bleiben für das LAVG ein Schwerpunkt bei Betriebsbesichtigungen (siehe oben), um Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften für Kraftfahrer festzustellen und entsprechend zu ahnden. Diese Kontrollen dienen dem Schutz der beschäftigten Kraftfahrer und tragen zugleich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Frage 6: Hält die Landesregierung die Anzahl sowie den Umfang der LKW-Kontrollen für ausreichend? zu Frage 6: Angesichts der steigenden Unfallzahlen unter Beteiligung von und verursacht durch Lastwagen beabsichtigt die Landesregierung, die Anzahl von Kontrollen - wo möglich und erforderlich - zu intensivieren, vor allem um notwendigen Verfolgungsdruck weiter zu steigern. Die Abfallwirtschaftsbehörden sind bestrebt, die Teilnahme an Kontrollen zukünftig zu steigern. Dies steht jedoch immer unter dem Vorbehalt einer Abwägung zwischen dem mit Kontrollmaßnahmen verbundenen personellen und sächlichen Aufwand und dem zu erwartenden Erfolg. Bei der Transportkontrolle von Abfällen steht der Abschreckungseffekt im Vordergrund. Die Kontrollintensität von Tiertransporten hinsichtlich tierschutzrechtlicher Belange wird als ausreichend betrachtet. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei LKW-Kontrollen? zu Frage 7: Seit Jahren werden monatlich durch die Brandenburger Polizei gemeinsam mit den polnischen Verkehrspolizeien der Woiwodschaften Westpommern und Lebuser Land zwei gemeinsame LKW-Kontrollaktionen durchgeführt. Hierbei finden zeitgleich Kontrollaktionen im Land Brandenburg und in der jeweiligen Woiwodschaft statt. An den Kontrollaktionen in Polen nehmen Polizeibedienstete des Landes Brandenburg und umgekehrt polnische Polizisten im Land Brandenburg teil. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich bewährt und wird fortgeführt. Bezüglich der Überwachung der Abfallströme enthält die entsprechende EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (1013/2006/EG) ein umfangreiches Regelwerk zur Beteiligung der Behörden am Versandort , am Bestimmungsort und der Zollbehörden sowie zu den entsprechenden Dokumentationspflichten . Insofern existiert eine umfassende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden .