Landtag Brandenburg Drucksache 6/8682 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.04.2018 / Ausgegeben: 30.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3449 der Abgeordneten Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8460 Förderung der Popmusik im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Der POPUP Kongress der LAG Soziokultur Brandenburg e.V. am 23./24. März 2018 hat einmal mehr gezeigt, dass Pop-Musik neben neuer zeitgenössischer Musik, elektroakustischer Musik, Jazz und Rockmusik zu den unterschiedlichen stilistischen Strömungen der aktuellen Musik gehört. Erklärtes kultur- und bildungspolitisches Ziel ist die Vermittlung und Erfahrung der musikalischen Vielfalt. Alle Umfrageergebnisse unter jungen Menschen belegen, dass Musik nach wie vor zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen gehört. Das betrifft Musik machen ebenso wie Musik hören. Die Popmusik hat sich in den letzten 15 Jahren kreativ entwickelt und unterschiedlichste Richtungen hervorgebracht, die kommerziell nicht oder wenig nutzbar sind. Grenzüberschneidungen zu anderen Formen der aktuellen Musik sind deutlich. Mainstream muss nicht gefördert werden, aber der kreativen Entwicklung der Musik gilt die Förderung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zu den Plänen, ein Zentrum für Popmusik in Brandenburg zu etablieren und institutionell zu fördern? Zu Frage 1: Die aktuell wichtigsten popularmusikalischen Akteure in Brandenburg sind die bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAG) angesiedelte „Offensive Popularmusik “, der Brandenburgische Rockmusikerverband (BRV), und das ZPop (Zentrum für Popularmusik ) in der Stiftung SPI. Sie alle verfolgen mit unterschiedlichen Mitteln die Entwicklung und Stärkung der Popularmusik im Land. Die „Offensive Popularmusik“ nimmt mit Blick auf eine strategische Entwicklung des Feldes hier eine Schlüsselrolle ein: Ihr Schwerpunkt liegt in konzeptioneller Arbeit, Netzwerkbildung, Knowhow-Vermittlung, Bedarfsermittlung , Akquise von Fördergeldern und Lobbyarbeit. Die Aktivitäten der Stiftung SPI und des BRV ergänzen dieses Aufgabenportfolio durch die praxisorientierten, operativen Aufgaben wie Coachings, Wettbewerbe, Workshops und Musiccamps. Hier schließen sich die soziokulturellen Zentren an: sie bieten Auftrittsmöglichkeiten für die Akteure. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8682 - 2 - Für eine erfolgreiche Entfaltung der Popularmusik in Brandenburg hin zu einer künstlerisch und kulturwirtschaftlich relevanten Größe, für die Entwicklung einer Strahlkraft dieses Genres innerhalb Brandenburgs und über die Landesgrenzen hinaus und für die Etablierung außerschulischer popularmusikalischer Angebote für die Jugendbildungsarbeit sind sowohl die genannten strategischen als auch die operative Aktivitäten notwendig - d.h. das Land braucht das Know How aller genannten Akteure. Gemeinsam mit diesen Akteuren werden derzeit Beratungen im MWFK vorbereitet. Dabei soll es darum gehen, mit welcher Schwerpunktsetzung und in welchen organisatorischen Strukturen sich die popularmusikalische Landschaft in Brandenburg unter Einbindung aller Aktiven entwickeln kann. Vor diesem Hintergrund begrüßt das MWFK grundsätzlich die Aktivitäten des ZPop. Ob und in welchem Art und Weise es im Land etabliert werden kann, hängt zum einen von den genannten Beratungen und finanziellen Spielräumen ab. 2. Welche Förderungen gab es in den letzten vier Jahren speziell für Popmusik? Zu Frage 2: Seit 2015 gab es die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Förderungen seitens des Landes (MWFK und MWE) und seitens der Beauftragten für Kultur und Medien des Bundes (BKM): 3. Wo ist die Popmusik aus Sicht der Landesregierung strukturell anzusiedeln - fachpolitisch an einer Musikstätte / einem Musikverein oder gesellschaftspolitisch an einer Sozialstätte / einem Sozialverein? Zu Frage 3: s. hierzu unter 1. 2015 MWFK 45.000,00 2016 MWFK/MWE 59.960,00 2017 MWFK/MWE 78.450,00 BKM 23.250,00 2018 MWFK 75.000,00 BKM 12.250,00 Förderung Popularmusik im Land Brandenburg 2015 - 2018 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8682 - 3 - 4. Welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Popmusik gibt es für Musiklehrer an der Schule? Zu Frage 4: Für Fortbildungen von Lehrkräften im Land Brandenburg sind die BUSS- Agenturen in den vier Schulamtsbereichen zuständig. Dort können Schulen ihren konkreten Fortbildungsbedarf anzeigen. Dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport liegen keine Informationen vor, ob regionale BUSS-Agenturen Fortbildungsangebote zum Thema Popmusik durchgeführt haben. Zusätzlich gäbe es verschiedene Möglichkeiten der Fortbildung für Lehrkräfte, zum Beispiel über den BMU (Bundesverband Musikunterricht e.V.), den VDMK (Verband der Musik - und Kunstschulen Brandenburg), den Landesmusikrat Brandenburg e.V. oder private Träger. 5. Welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Popmusik gibt es für Musikschullehrer? Zu Frage 5: Für Musikschullehrkräfte bestehen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Popularmusik z.B. bei der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen, beim Bundesverband Popularmusik e.V. und bei weiteren Bundes- und Landesakademien. Auch Hochschulen, Fachschulen und Berufsfachschulen für Musik bieten Weiterbildungsstudiengänge und -kurse im Bereich der Popularmusik für Musikschullehrkräfte an. Der Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. (VdMK) ermöglicht im Rahmen seines jährlichen Fortbildungsprogramms, das vom MWFK mit Landesmitteln unterstützt wird, auch einzelne Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Popularmusikbereich. So entwickelt z.B. die Fachgruppe Populargesang im VdMK regelmäßig Fortbildungsangebote für den Erwerb bzw. Ausbau gesangstechnischer und stimmbildnerischer Kompetenzen im Populargesang. Im Rahmen eines vom VdMK organisierten Fachtages Popularmusik im Mai 2018 werden Musikschullehrkräfte eine Einführung in die Audio- und Videoaufnahme inklusive Schnitt- und Mixtechniken erhalten, um wichtige Kompetenzen für den professionellen Aufbau der Bandarbeit und das Bandcoaching zu erwerben. Der Ausbau entsprechender Angebote wird vom VdMK angestrebt. 6. Wie steht die Landesregierung zu einer Förderung spezieller Bedürfnisse der Popmusiker /innen - wie z. B. der Förderung von Probenraummieten, eines Instrumentenpools , eines Technikpools usw.? Zu Frage 6: Sowohl der Brandenburgische Rockmusikerverband als auch das ZPop in der Stiftung SPI stellen in kleinem Umfang Instrumente und Technik für Musiker und Musikerinnen zur Verfügung. Ob diese Angebote erweitert werden sollten, kann verlässlich allein über eine Bedarfsabfrage geklärt werden. Darüber hinaus bieten soziokulturelle Zentren und Jugendclubs Probemöglichkeiten in dafür geeigneten Räumen an. Hier wird entsprechend die Verantwortung in erster Linie bei den Kommunen und nicht bei der Landesregierung gesehen, da in der Regel regionale Bedarfe zu erfüllen sind. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8682 - 4 - 7. Welche Chancen sieht die Landesregierung für ein „Verbändehaus“, das unter seinem Dach z. B. u.a. den Brandenburgischen Verein Neue Musik e. V., den Landesmusikrat Brandenburg e. V. und ein Zentrum für Popmusik vereinen könnte? Zu Frage 7: Die Etablierung eines Verbändehauses ist in erster Linie eine Frage an die Verbände selbst. Sie müssten sich untereinander verständigen, ob, mit welcher Zahl und zu welchen Bedingungen sie gemeinsam in einem Haus arbeiten möchten. Darüber hinaus wäre zu klären, ob der Immobilienmarkt für ein solches Projekt akzeptable Möglichkeiten bietet.