Landtag Brandenburg Drucksache 6/8698 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.04.2018 / Ausgegeben: 02.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3452 der Abgeordneten Elisabeth Alter (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8468 Zukunft des Kunst- und Literaturparks Schloss Hubertushöhe in Storkow Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Schloss Hubertushöhe im Landkreis Oder-Spree ist über die Landesgrenzen hinaus bekannt als Hort der Kultur, Erholung und Inspiration. Dieser Verdienst geht auf das Wirken und Engagement der Gebrüder Opolka zurück, die das Schloss für Hochzeiten, Tagungen und besondere Veranstaltungen zur Verfügung stellen. Am Fuße des Schlossgartens befindet sich ein direkter Zugang zum Großen Storkower See mit einem Schlosshafen. Doch damit nicht genug, die Gebrüder Opolka haben sich entschlossen weiter in die Regien zu investieren und den Park auf 170.000 Quadratmeter zu erweitern. Mit einer Investition von 15 Millionen Euro soll ein Kunst- und Literaturpark entstehen, der neben Kunstwerken, einem Aussichtsturm und einem Künstlerdorf auch ein Restaurant auf dem Wasser bietet. Zur Umsetzung dieses Projektes stellte die Stadt Storkow im Jahr 2014 einen Flächennutzungsplan auf, der noch im selben Jahr vom Landesumweltministerium genehmigt wurde. Seither wird um den Bebauungsplan und die notwendigen Genehmigungen in dem Landschaftsschutzgebiet gestritten. Nach einem Bericht der Märkischen Oderzeitung vom 27.03.2018 mit dem Titel „Streit um Zuständigkeiten “ stehen die Stadt Storkow und der Landkreis Oder-Spree an der Seite des Projektes und der Erste Beigeordnete des Landkreises hält den Entwurf des Bebauungsplans mit dem Schutzstatus vereinbar und damit genehmigungsfähig. Fraglich sei nur, wer die zuständige Genehmigungsbehörde ist. Der Landkreis verweist auf einen Erlass des Umweltministeriums vom 22. September wonach Plangebiete die mehr als fünf Hektar eines Schutzgebietes umfassen, dem Ministerium zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Das Umweltministerium sieht die Zuständigkeit beim Landkreis Oder-Spree und verweist auf ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums vom April 2017 an die Stadt Storkow. Der Landkreis verweist laut Märkische Oderzeitung vom 27.03.2018 darauf, dass das Schreiben nicht an den Landkreis gerichtet war und ihm daher auch nicht formal die Zuständigkeit zur Erteilung der Genehmigungen zugesprochen wurde. Zuletzt hat der Landkreis Oder-Spree den Bebauungsplanentwurf in der 12. Kalenderwoche 2018 an das Umweltministerium zur Erteilung einer Genehmigung übersandt. Frage 1: Liegt dem Ministerium ein entsprechender Bebauungsplanentwurf mit Schreiben des Landkreises Oder-Spree aus der 12. Kalenderwoche des Jahres 2018 vor? Frage 2: Wer ist für die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen zuständig? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8698 - 2 - Frage 3: Wurde innerhalb des Ministeriums ein Verfahren zur Prüfung der Genehmigung eingeleitet. Frage 4: Im Falle der Zuständigkeit des Landkreises Oder-Spree, wann und in welcher Form wurde dieser formal darüber unterrichtet? Frage 5: In welchem Stadium befindet sich das Genehmigungsverfahren und welche Verfahrensschritte und ggf. Tatsachen, stehen der Umsetzung des Projektes Kunst- und Literaturpark Schloss Hubertushöhe im Wege? Zu den Fragen 1 bis 5: Für die Genehmigung von Bebauungsplänen und naturschutzfachliche Genehmigungen und Befreiungen ist der Kreis zuständig. In den Fällen, in denen der Bebauungsplanentwurf Flächen in Landschaftsschutzgebieten überplant und keine Befreiungen durch den Landkreis erteilt werden können, kann ein Zustimmungsverfahren durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt werden . Ein überarbeiteter Bebauungsplan mit einem Antrag auf Durchführung eines Zustimmungsverfahrens liegt dem Land seit 29.03.2018 vor.