Landtag Brandenburg Drucksache 6/8708 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.05.2018 / Ausgegeben: 07.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3465 des Abgeordneten Detlef Baer (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8496 Radwegverlängerung am Kreisverkehr zwischen Bötzow und Marwitz (L 20/L17) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Hintergrund: Der Kreisverkehr zwischen Bötzow und Marwitz, wo sich die Landesstraßen 17 und 20 kreuzen, ist seit Jahren für die Bürgerinnen und Bürger aus der Region ein Thema. Mit stetig wachsendem Verkehrsaufkommen auf beiden Landesstraßen erhöht sich auch das Gefahrenpotenzial für alle Verkehrsteilnehmer . Das Problem besteht darin, dass der Geh- und Radweg an der Marwitzer Chausseestraße in Richtung Bötzow ca. 90 Meter vor dem Kreisverkehr plötzlich endet. Es gibt dort keinen weiterführenden Weg. Alle Fußgänger und Radfahrer müssen entweder die Fahrbahn nutzen oder die Straßenseite wechseln. Allerdings fehlt an dieser Stelle eine geeignete Querungshilfe. Viele Schulkinder, aber auch ältere Menschen, kommen jeden Tag mit dem Fahrrad oder zu Fuß an dieser Stelle vorbei. Hier befinden sich die Haltestellen und Busanbindungen für die Weiterfahrt zur Schule und in die nächstgrößeren Orte. Hier treffen neue touristische Geh-und Radweganbindungen aus und in fast alle Richtungen aufeinander . Hier ist der Umsteigeort vom Fahrrad auf öffentlichen Nah- und Schulbusverkehr. Radfahrer und Fußgänger werden dort tagtäglich mit dem Problem der mangelnden Verkehrssicherheit konfrontiert. 1. Wie sieht der aktuelle Planungsstand aus und sieht das MIL Möglichkeiten dort zeitnah Abhilfe zu schaffen? zu Frage 1: Im Bereich des Kreisverkehrs L 20/L 17 sind derzeit keine Baumaßnahmen geplant. 2. Wem gehört das Gebiet, über das der weiterführende Radweg führen müsste? zu Frage 2: Die betroffenen Grundstücke entlang der L 20 befinden sich in Privateigentum. 3. Welche bauliche Lösung zur Verkehrssicherung und Unfallvermeidung strebt das MIL an? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8708 - 2 - zu Frage 3: Aufgrund der vorhandenen baulichen Situation (rot eingefärbter Gehweg endet am Ortsausgang) und der Farbgebung des östlichen Gehwegabschnittes zwischen Kreisel und Ortseingang (ebenfalls rot eingefärbt) wird von Radfahrenden irrtümlich, allerdings verbotswidrig, die Fortführung des östlichen „Radweges“ in Richtung Kreisel angenommen und genutzt. Um die Gesamtsituation künftig begreifbar, befahrbar und verkehrssicher zu gestalten, wird das MIL eine Abstimmung mit allen betroffenen Verwaltungen noch im ersten Halbjahr 2018 initiieren mit dem Ziel, sowohl eine kurzfristige als auch eine nachhaltige Lösung für Rad fahrende und zu Fuß gehende zu besprechen und umzusetzen. 1. Wie sieht der aktuelle Planungsstand aus und sieht das MIL Möglichkeiten dort zeitnah Abhilfe zu schaffen? 2. Wem gehört das Gebiet, über das der weiterführende Radweg führen müsste? zu Frage 2: Die betroffenen Grundstücke entlang der L 20 befinden sich in Privateigentum. 3. Welche bauliche Lösung zur Verkehrssicherung und Unfallvermeidung strebt das MIL an?