Landtag Brandenburg Drucksache 6/8720 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.05.2018 / Ausgegeben: 14.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3469 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8501 Nachfrage: Entstandene Schäden und Kosten durch Manöver der Bundeswehr Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 5. Juni 2015 fuhren ca. 180 Fahrzeuge der Bundeswehr , ein Großteil davon Schützenpanzer auf Ketten, bei einem Manöver durch Brandenburg . Auf ihrem Weg über die A9, A10, B5, L17 und B102 in die Colbitz-Letzlinger Heide (Sachsen-Anhalt) verursachten sie dabei laut Medienberichten erhebliche Schäden am Straßenbelag sowie an Bordsteinen und Verkehrsinseln. Die Fragestellerin hat bereits in der Vergangenheit mehrere Anfragen zu diesem Thema an die Landesregierung gestellt. Im August 2016 konnte die Landesregierung die Fragen in ihrer Antwort (Drucksache 6/4886) noch nicht vollständig beantworten. 1. Ist mittlerweile die genaue Summe der Kosten bekannt, die die Beseitigung der Schäden , die durch die Bundeswehr bei ihrem im Juni 2015 durchgeführten Manövers verursacht wurden? Wenn ja, in welcher Höhe wurden Kosten verursacht? Wenn nein, auf welche Kostenhöhe beläuft sich die aktuelle Schätzung? zu Frage 1: Die genauen Kosten der Schadensbeseitigung können erst nach Abschluss aller Maßnahmen benannt werden. Hinsichtlich der Kostenschätzungen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 903 (Drucksache 6/2277) verwiesen. 2. Welcher zeitliche Aufwand ist den MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung entstanden? zu Frage 2: Die zeitlichen Aufwendungen für das Erfassen und Dokumentieren der Schäden wurden in der Antwort zu Frage 2b der Kleinen Anfrage 903 (Drucksache 6/2277) und Frage 2 der Kleinen Anfrage 1977 (Drucksache 6/4886) benannt. 3. Sind die Schäden mittlerweile beseitigt bzw. bis wann werden voraussichtlich die entstandenen Schäden beseitigt werden können? zu Frage 3: Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigten, wurden sofort beseitigt. Für die übrigen Schäden sind die Ausschreibungsunterlagen sind erstellt. Eine Vereinbarung über Instandsetzungsmaßnahmen der Schäden in Folge des Bundeswehrmanövers zwischen dem zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen, der Bundeswehr und den betroffenen Gemeinden liegt noch nicht unterzeichnet vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8720 - 2 - 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung über die in Drucksache 6/4886 genannten , ergriffen, um bei künftigen derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten? Welche Maßnahmen sind noch in Planung? zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 1977 (Drucksache 6/4886), auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 1354 (Drucksache 6/3414) bzw. auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 720 (Drucksache 6/1933) verwiesen. Darüber hinaus wurden keine Maßnahmen ergriffen. 5. Wurden die durch die Beseitigung der Schäden verursachten Kosten der Bundeswehr bereits in Rechnung gestellt? In welcher Höhe erfolgten wann Zahlungen der Bundeswehr an wen zur Begleichung der Beseitigung der für das Manöver im Juni 2015 bzw. der durch den Verlegungsmarsch im November 2014 entstandenen Kosten? zu Frage 5: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 1977 (Drucksache 6/4886) verwiesen. 1. Ist mittlerweile die genaue Summe der Kosten bekannt, die die Beseitigung der Schäden, die durch die Bundeswehr bei ihrem im Juni 2015 durchgeführten Manövers verursacht wurden? Wenn ja, in welcher Höhe wurden Kosten verursacht? Wenn nein, auf welc... zu Frage 1: Die genauen Kosten der Schadensbeseitigung können erst nach Abschluss aller Maßnahmen benannt werden. Hinsichtlich der Kostenschätzungen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 903 (Drucksache 6/2277) verwiesen. 2. Welcher zeitliche Aufwand ist den MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung entstanden? 3. Sind die Schäden mittlerweile beseitigt bzw. bis wann werden voraussichtlich die entstandenen Schäden beseitigt werden können? 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung über die in Drucksache 6/4886 genannten, ergriffen, um bei künftigen derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten? Welche Maßnahmen sind noch in Planung? 5. Wurden die durch die Beseitigung der Schäden verursachten Kosten der Bundeswehr bereits in Rechnung gestellt? In welcher Höhe erfolgten wann Zahlungen der Bundeswehr an wen zur Begleichung der Beseitigung der für das Manöver im Juni 2015 bzw. der d...